Intersexualität – Schritte nach vorne in dieser Legislaturperiode

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Heute fand ein Kongress in Berlin statt, der sich dem Thema Intersexualität gewidmet hat. Ich bin in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Berichterstatter für dieses nicht allen Menschen bekannte Thema. In der Vergangenheit habe ich mich mehrfach dazu geäußert – sowohl im Plenum des Deutschen Bundestages als auch hier auf meinem Blog.

Die Durchführung des Kongresses hatte ich im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend angeregt. Trotz der Expertise des Ethik-Rates zum Thema wissen wir noch längst nicht genug und haben neben der jetzt beschlossenen Änderung des Personenstandsrechts (die durchaus auch wieder umstritten ist) einige andere offene Fragen, an denen wir uns auch in der nächsten Legislaturperiode abarbeiten müssen. Ich bin darum sowohl der Konrad-Adenauer-Stiftung als auch dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und hier der Ministerin Kristina Schröder sehr dankbar, dass der Kongress “Leben zwischen den Geschlechtern” stattfinden konnte und danke denen, die das organisiert und durchgeführt haben sowie natürlich den über 70 anwesenden intersexuellen Menschen, Männern und Frauen.

Was sind die Ergebnisse? Für eine abschließende Bewertung ist es vielleicht nach so vielen frischen Eindrücken und Anregungen noch zu früh, aber einige Punkte habe ich für mich auf jeden Fall mitgenommen und über diese wird in der nächsten Legislaturperiode zu reden sein:

1. Das Thema und die Sorgen der Betroffenen sind im Parlament angekommen. Dazu hat auch der Ethik-Rat beigetragen. Es ist ein Erfolg der christlich-liberalen Koalition, dass neben dem Ethik-Rat ein vom Ministerium finanzierter Kongress sich der Thematik angenommen hat. Mit der Änderung des Personenstandsrechts haben wir nun einen Fuß in der Tür, um das Thema auch in den nächsten vier Jahren weiter auf der Tagesordnung zu beraten.

2. Das Thema bleibt nicht “federführend” im Familienministerium verortet, sondern wird als echtes Querschnittsthema begriffen, um das sich auch andere Häuser initiativ kümmern müssen. Das empfinde ich als richtige Entscheidung.

3. Die medizinischen Fragen sind aus meiner Sicht besonders wichtig: Braucht es ein Verbot von Operationen, außer wenn diese medizinisch explizit notwendig sind oder sind die Ärzte heute weiter und ein präventives Verbot obsolet? Was geschieht im Rahmen der Selbstverwaltung in der Ärzteschaft, um die notwendige Sachkenntnis und Sensibilität zu schaffen?

4. Es bleibt offen, in welcher Art und Weise Betroffene, die gegen ihren Willen “umoperiert” worden sind, unterstützt oder gar entschädigt werden sollten. Ebenso ist dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Selbsthilfe die Betroffenen die notwendigen Mittel für ihre Arbeit erhalten. Diese Frage müssen BMFSFJ und BMG gemeinsam beantworten.

5. Der Ethik-Rat hat zugestanden, dass das zugrundeliegende Zahlenmaterial unzureichend ist. Eine entsprechende wissenschaftliche Evaluierung scheint daher ebenfalls geboten. Hier sollte u.U. die Bundesärztekammer beteiligt werden. Das Familienministerium sollte hier den Anstoß zu weiteren Forschungen geben.

Ich habe mit vielen Besuchergruppen über das Thema gesprochen. Ich war erstaunt, wie groß das Interesse an diesem Thema doch ist und mit wie viel Empathie meine Zuhörer darauf reagiert haben. Ich habe das Thema als Berichterstatter in dieser Legislatur gerne begleitet und danke ausdrücklich auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen, weil die Gespräche oft sehr sachlich und gut waren. Und ich bedanke mich auch für die ausgesprochene Anerkennung, die ich hier und dort erhalten habe.

Allen, die sich in der Vergangenheit engagiert haben und denen es nicht schnell genug vorangeht, möchte ich zudem Mut zusprechen. In einer pluralistischen Gesellschaft dauern Veränderungen oft länger. Aber wenn sie auf allgemeine Akzeptanz und Verständnis stoßen sollen, dann müssen wir uns für die notwendigen Diskussionen und Entscheidungen vor allem eins nehmen: Zeit. Darum sollte die Arbeit an diesem Thema auch in der nächsten Legislaturperiode weitergehen. Ich würde gerne meinen Teil dazu beitragen.

Politik für Max und Sarah – und für ihre Eltern

2013-05-15 Familienpolitik

Jahr für Jahr ist der Veröffentlichung der Geburtenrate eine Hiobsbotschaft für die Zukunft dieser Gesellschaft. Die Deutschen bekommen zu wenig Kinder und die Gründe dafür sind so vielschichtig, dass es mit der oft von linker Seite vorgetragenen Idee, man müsse nur ausreichend Betreuungsplätze schaffen, sicherlich nicht getan ist, wenn man die Rahmbedingungen für junge Familien entscheidend verbessern will. Viele Wissenschaftler untersuchen die Gründe, warum junge Paare oft zögern, sich den meist vorhandenen Kinderwunsch zu erfüllen. Ein maßgeblicher Grund, so die Forscher, sei, dass viele Paare den Eindruck hätten, dass  Familien mit Kindern in unserer Gesellschaft allein gelassen werden.

Sicherlich ist es richtig, dass wir von anderen Nationen noch viel lernen können, wenn es darum geht, kinderfreundlicher zu sein. Eine Extrakasse im Supermarkt oder auch beim Einchecken am Flughafen – oft sind es durchaus „Kleinigkeiten“, die signalisieren, dass Kinder und Familien willkommen sind. Während wir uns also im Alltag durchaus selbstkritisch fragen sollten, wie rücksichtsvoll wir Familien begegnen, ist aber natürlich auch die Politik gefragt.

Oft ist es nach meiner Einschätzung so, dass viele familienpolitische Leistungen öffentlich kaum wahrgenommen werden. So verschärft sich u.U. noch der Eindruck, die Politik tue zu wenig für Familien. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden die bestehenden familienpolitischen Leistungen gerade auf ihre Wirksamkeit untersucht. Das scheint mir angesichts von insgesamt 152 (!) unterschiedlichen Angeboten mit einem Gesamtvolumen von 195 Milliarden Euro auch notwendig.

Was man aber nicht stehen lassen kann, ist die Aussage, die Politik sei untätig gewesen. Darum hier ein kurzer Überblick, was die christlich-liberale Koalition für Familien auf den Weg gebracht hat:

  • Wir haben das Kindergeld bereits 2010 deutlich erhöht. Eltern erhalten für das erste und zweite Kind monatlich statt 164 nun 184 Euro, für das dritte Kind statt 170 nun 190 Euro für alle weiteren Kinder statt 195 Euro nun 215 Euro. Auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder haben wir erhöht – von 6.024 Euro auf 7.008 Euro.
  • Wir haben mit dem Bildungs- und Teilhabepaket über 2,5 Millionen Kindern mehr Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht, indem Kosten für Schulausflüge, Nachhilfe, Mittagsverpflegung und die Mitgliedschaft in Vereinen übernommen werden.
  • Wir haben Kinderarmut wirksam bekämpft. Seit 2009 sind über 250.000 Kinder weniger auf Hartz IV angewiesen. Die Kinderarmutsquote liegt bei 8,3 Prozent, während sie im europäischen Durchschnitt bei über 12 Prozent liegt.
  • Wir haben das Bundeskinderschutzgesetz beschlossen, um künftig dafür zu sorgen, dass Kindern in Not schneller und effektiver geholfen werden kann und Missbrauch von Kindern wirksam bekämpft wird.
  • Mit den Familienhebammen, die der Bund seit 2012 insgesamt mit 177 Mio. Euro und ab 2016 jährlich mit 51 Mio. Euro finanziert, helfen wir Eltern und Kindern auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
  • Das Elterngeld wird akzeptiert und hilft Eltern, gemeinsam Verantwortung für das geborene Kind zu übernehmen. Es hilft zudem den Müttern beim Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit. Inzwischen nehmen fast 30 Prozent der Väter die so genannten Vätermonate in Anspruch.
  • Der Bund finanziert den Ausbau der Krippenplätze in den Kommunen mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab nächstem Jahr mit 845 Mio. Euro an den laufenden Betriebskosten der kommunalen Einrichtungen zur Kinderbetreuung.
  • Das Betreuungsgeld kommt und unterstützt die jungen Eltern, die sich in der frühen Lebensphase ihres Kindes ohne Inanspruchnahme eines Krippenplatzes um den Nachwuchs kümmern wollen. Wir schaffen damit Wahlfreiheit für junge Familien. Pro Monat erhalten die Eltern für das zweite und dritte Lebensjahr 150 Euro. Das Geld kann auch für Bildungssparen oder eine zusätzliche private Altersvorsorge eingesetzt werden.
  • Mit der Förderung von Betriebskindergärten und einem Aktionsprogramm zur Kindertagespflege fördern wir ergänzende Betreuungsangebote. Die Qualifizierung der Tagesmütter und -väter wird bundesweit flächendeckend umgesetzt auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund, den meisten Ländern und der Bundesagentur für Arbeit: Ein gemeinsames Gütesiegel für Bildungsträger eröffnet neu gewonnenen Tagespflegepersonen den Zugang zu einer 160-Stunden-Mindestqualifizierung. Seit 2012 fördert der Bund die Festanstellung von Tagesmüttern und -vätern mit Lohnkostenzuschüssen.
  • Wir investieren 400 Mio. Euro  mit der „Offensive Frühe Chancen“ in 4.000 Kitas, die sich der Sprach- und Integrationsförderung widmen. So verbessern wir die Startchancen von Kindern.
  • Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Wir haben dafür gesorgt, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz geändert wird, damit Kinderlärm künftig kein Grund für Klagen sein kann.
  • Die christlich-liberale Koalition stellt seit 2013 jährlich 10 Mio. Euro bereit, um ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Leistungen zu unterstützen.
  • Gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden haben wir die Charta „Familienbewusste Arbeitszeiten“ auf den Weg gebracht. Darin verpflichten sich die Arbeitgeber, Arbeitszeiten familiengerechter zu gestalten, z.B. mit mehr 30-Stunden-Stellen für Frauen und Männer.
  • Die neue Familienpflegezeit erlaubt es, die Pflege eines älteren Familienmitglieds und den eigenen Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Nun kann man ohne den Arbeitsplatz zu verlieren und ohne große Gehaltseinbußen mehr Zeit für die Pflege eines Angehörigen aufwenden.
  • Mit dem Programm „Mehr Männer in Kitas“ wollen wir mehr Männer für den Beruf des Erziehers gewinnen, damit Kinder von weiblichen und männlichen Vorbildern lernen können. Dafür stellen wir 13 Mio. Euro bereit.
  • Die Bundesstiftung Mutter und Kind für schwangere Frauen in besonderen finanziellen Notlagen fördern wir jährlich mit 92 Mio. Euro – unbürokratisch und zielgenau.
  • „Viele Eltern, die im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erlitten haben, leiden darunter, dass ihr Kind rechtlich nicht als Kind anerkannt wurde, wenn es weniger als 500 Gramm wog. Wir haben nun dafür gesorgt, dass auch diese Kinder, die man „Sternenkinder“ nennt, auf Wunsch der Eltern ins Personenstandsregister eingetragen werden und bestattet werden können.
  • Wir machen uns stark für Kinderrechte! Deutschland hat als eines der ersten Staaten die UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte ratifiziert, und wir setzen uns für ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche ein.

Ich bin persönlich der Überzeugung, dass die Unterstützung junger Familien auch in der nächsten Legislaturperiode eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben sein wird. Und weil Menschen so unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie sie ihr Familienleben organisieren möchten, brauchen wir flexible und vielschichtige Angebote und Lösungen. Auch da unterscheidet sich die Union von SPD und Grünen, die mit Zwangsbeglückung entscheiden wollen, wie Familie am besten gelebt werden kann. Mein Familienbild ist das nicht. Natürlich brauchen wir intelligente Hilfesysteme für Kinder und Jugendliche, aber in der Regel hat der Staat in den Kinderzimmern nichts verloren, denn die meisten Eltern machen einen ziemlichen guten Job. Den will und kann der Staat ihnen nicht abnehmen, aber wir sollten darüber reden, wie wir es Eltern leichter machen können, sich für ein Kind oder gar mehrere Kinder zu entscheiden.

Rede zu Protokoll: Netzneutralität

Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen, meine Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Grund für die heutige Debatte im Parlament sind die von der Deutschen Telekom angekündigten neuen Tarife. Das Unternehmen hatte zwischenzeitlich laut darüber nachgedacht, künftig keinen Flatrate-Tarif für das Internet mehr anzubieten und innerhalb der neuen Tarifstruktur so genannte Managed Services zu privilegieren. Diese Ankündigung hat für eine teilweise heftige öffentliche Reaktion gesorgt und das mitunter zu recht.

Der Hauptstreitpunkt war in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Deutsche Telekom mit ihren Tarifen gegen das Prinzip der Netzneutralität verstößt. In der Tat sind hier Zweifel angebracht. Darum hat die Bundesnetzagentur entsprechende Auskünfte des Unternehmens verlangt, um eine Bewertung vorzunehmen. Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde wacht über die Einhaltung der Netzneutralität in Deutschland. Wir haben sie dazu befähigt. Parallel dazu hat das Bundeskartellamt angekündigt, die neuen Vorhaben der Telekom wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Sie sehen also, dass bereits reagiert wird.

Die christlich-liberale Koalition hat darüber hinaus das Prinzip der Netzneutralität längst gesetzlich verankert.

Im TKG heißt es im § 41a Netzneutralität „(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern; sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze des § 2.“

Sie sehen also: Während Sie Anträge schreiben, haben wir bereits die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um Netzneutralität in Deutschland durchzusetzen, denn wenigstens in diesem Punkt sind wir uns einig: Die Netzneutralität ist ein hohes Gut. Wie bereits in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ festgehalten ist für uns die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Weiterleitung von Datenpaketen eine wesentliche Grundkomponente des freien Internets.

Vor diesem Hintergrund sollten wir einen kritischen Blick auf die Pläne der Telekom werfen. Die erste Ankündigung, keinen Flatrate-Tarif mehr anbieten zu wollen, kann man als unternehmerisch nicht klug bezeichnen, denn nach wie vor gibt es Wettbewerber, die genau das tun und damit u.U. neue Kunden generieren können. Eine unternehmerische Bewertung können wir treffen, aber sie berührt uns als Gesetzgeber zunächst einmal nicht, wenn es allein um eine Abkehr vom Modell der Flatrate-Tarife gehen würde.

Darum ist es wichtig, festzuhalten: Netzneutralität bedeutet nicht Flatrate für Alle und das möglichst günstig.

Ich persönlich halte die Ankündigung der Telekom dennoch für nicht klug, denn sie wird allein durch die Art und Weise der Kommunikation eventuell Kunden verlieren. Ob es demnächst wieder einen Markt in Deutschland für an ein Volumen gebundene Tarife gibt, wird man darüber hinaus abwarten müssen. Auch können wir als Politik kommentieren, entscheiden wird das allein der Verbraucher und damit der Markt.

Prinzipiell steht also einem an ein Datenvolumen gekoppeltes Tarifmodell nichts im  Wege, wenn dadurch nicht die Netzneutralität verletzt wird.

Ich sehe daher mit einer gewissen Sorge, dass ein wesentlicher Teil der Debatte am Kern des Problems vorbei geführt wird. Nicht ein Tarifmodell, dass ab dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Geschwindigkeit drosselt, damit der Kunde neues Datenvolumen zukaufen muss ist das Problem.  Entscheidend ist ein ganz anderer Punkt.

Sehr kritisch muss man nämlich die Ankündigung der Telekom sehen, bestimmte Dienste von einer Anrechnung auf das im Paket verkaufte Datenvolumen auszunehmen. Hier erfolgt Im Zweifel die Diskriminierung von Diensten Dritter quasi per Ansage und das wäre in der Tat ein glasklarer Verstoß gegen die Netzneutralität. Die Telekom argumentierte zunächst, dass so genannte Managed Services von einer entsprechenden Bewertung ausgenommen werden müssten. Auch hier ist unsere Haltung – und auch die der Bundesnetzagentur – mehr als klar: Eine Diskriminierung innerhalb von Diensteklassen, also beispielsweise die Bevorzugung eines Video-on-demand-Angebotes in Abgrenzung zu anderen Angeboten, ist im Sinne der Netzneutralität nicht zulässig.

Wir wollen, dass die Nutzer auch künftig frei entscheiden können, welche Dienste sie im Netz nutzen und dass diese Entscheidung nicht „geleitet“ wird durch eine Koppelung von Netzzugang und dem Angebot bestimmter Dienste. Dass die Telekom oder ein anderer beliebiger Infrastrukturanbieter das zur Verfügung gestellte Datenvolumen auf bestimmte Dienste anrechnet und auf andere nicht – ob das für den Bereich Musikstreaming, Video on Demand oder andere Services gilt -, darf es auch künftig nicht geben. Dazu braucht es aber derzeit keine neuen Gesetze, sondern die zuständige Aufsicht und die Regulierungsbehörden müssen handeln.

Die Telekom hat längst erkannt, dass sie mit ihrer „Idee“ vor den Regulierungsbehörden in dieser Form nicht wird bestehen können. Darum hat das Unternehmen angekündigt, dass es auch künftig eine Flatrate geben wird – allerdings teurer. Ob es dem Unternehmen gelingt, parallel dazu andere Tarifmodelle zu etablieren, wird sich weisen. Auch diese müssen zudem den oben formulierten Ansprüchen gerecht werden.

Darum bleibt es dabei: Wir haben die Netzneutralität im TKG verankert. Die Aufsichtsbehörden wie das Bundeskartellamt und die Bundesnetz-Agentur haben die Deutsche Telekom aufgefordert, ihre Pläne vorzulegen und dem Unternehmen einen umfassenden Fragekatalog vorgelegt. Auf die Beurteilung darf man gespannt sein. Sollte sich die Bundesnetz-Agentur nicht in der Lage sehen, der Telekom entsprechende Regulierungsvorgaben zu machen, wovon allerdings auszugehen ist, dann wird die Bundesregierung die ihr im TKG eröffneten Möglichkeiten nutzen, um Netzneutralität in Deutschland auch für die Zukunft sicherzustellen.

Google muss die Persönlichkeitsrechte schützen – ein Schritt zum “Digital Caring”

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Wenn man sich selbst googelt, dann kann es passieren, dass man sich wundert, welche Begriffe die Autocomplete-Funktion von Google da in Ergänzung des eigenen Namens vorgeschlagen werden. Das ist bisweilen erheiternd, kann aber auch ärgerlich sein. In manchen Fällen ist es geschäftsschädigend oder gar ehrabschneidend. Das Unternehmen Google hat sich bis dato auf die Position zurückgezogen, an dieser Stelle nicht in den „neutralen“ Algorithmus eingreifen zu wollen oder zu können, denn schließlich spiegele die Autocomplete-Funktion nur das wider, was andere Nutzer an Suchbegriffen in Verbindung mit einem Namen eingegeben hätten. Ich habe diese Sicht in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, denn nicht jeder Nutzer hat die Möglichkeit wie Bettina Wulff – anhand deren Fall das Thema erstmals eine breitere Öffentlichkeit erreicht hatte –, sich medial und mit entsprechend juristischem Sachverstand gegen ehrverletztende Unterstellungen – und nichts anderes können die vorgeschlagenen Begriffe der Autocomplete-Funktion sein – zur Wehr zu setzen.

Nun hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befasst, ob die Haltung Googles zulässig ist. Das Urteil kurz und knapp: Nein! Ich bin froh über die Entscheidung, weil es meine Auffassung bestätigt, dass Google als Unternehmen nicht nur für den angebotenen Dienst, sondern vor allem für die eigenen Nutzer Verantwortung hat und sich dieser Verantwortung auch stellen sollte. Das Unternehmen hat den Grundsatz formuliert: “Der Nutzer steht an erster Stelle, alles Weitere folgt von selbst.” Wenn das ernst gemeint ist, dann sollte Google künftig darüber nachdenken, mit welchen Ressourcen es dafür Sorge trägt, dass Nutzer die Möglichkeit haben, gegen die eigene Persönlichkeitsrechte verletzende Vorschläge der Autocomplete-Funktion vorzugehen.

Was hat der BGH vorgegeben? In dem vom Gericht zu beurteilenden Fall ging es nicht um Bettina Wulff, sondern um eine Unternehmen, das Kosmetika übers Internet vertreibt und das sich dagegen wehrt, dass die Autocomplete-Funktion den Namen der Firma in Verbindung mit “Scientology” nannte. Jeder kann sich vorstellen, dass sich schon der Verdacht, mit der Hautcreme könne die Sekte finanziert werden, negativ auf die Umsätze auswirkt. Nachdem Google beim Oberlandesgericht obsiegte, zog der Kläger vor den BGH.

Der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

In der Pressemitteilung des BGH heißt es: „Die Suchwortergänzungsvorschläge ‚Scientology’ und ‚Betrug’ bei Eingabe des Vor- und Zunamens des Klägers in die Internet-Suchmaschine der Beklagten beinhalten eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger, da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt, zwischen dem Kläger und den negativ belegten Begriffen ‚Scientology’ und/oder ‚Betrug’ besteht ein sachlicher Zusammenhang. Die Kläger würden hierdurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn diese Aussage – wie sie vorgetragen haben – unwahr wäre und deshalb in der Abwägung ihrer grundrechtlich geschützten Position gegenüber derjenigen der Beklagten das Übergewicht zukäme. Diese Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger ist der Beklagten auch unmittelbar zuzurechnen. Sie hat mit dem von ihr geschaffenen Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.“

Wichtig ist ein weiterer Aspekt des Urteils: Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass Google nicht grundsätzlich „für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge haftet“. Dies sei u.U. anders zu beurteilen, wenn ein vermeintlich Betroffener das Unternehmen auf eine mögliche Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hingewiesen habe und Google untätig bleibe.

Google sei nämlich nicht vorzuwerfen, dass das Unternehmen eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet habe, sondern lediglich, dass sie keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen hätte, um zu verhindern, dass durch die Nutzung der Autocomplete-Funktion die Persönlichkeitsrechte der Nutzer verletzt werden könnten. Das Gericht formuliert: „Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.“ Dann müsse er aber aus Sicht des BGH handeln.

Das klingt gut und ist erstmal zu begrüßen. Schwierig wird es allerdings an einer anderen Stelle. Wenn Google künftig verpflichtet ist, Verletzungen der Persönlichkeitsrechte seiner Nutzer zu verhindern, dann bleibt die Frage offen, wann eine solche Verletzung vorliegt. Wird Gregor Gysi, der ja nach wie vor steif und fest behauptet, kein inoffizieller Mitarbeiter der Stasi gewesen zu sein, dieses Urteil nun nutzen, um den Begriff „Stasi“, der zumindest bei mir in der Suche als erster Vorschlag der Autocomplete-Funktion erscheint, tilgen zu lassen? Wie immer wird es hier eine Abwägung verschiedener Rechtsgüter geben. Auf der einen Seite steht das Recht auf freie Meinungsäußerung, dass ja in Deutschland durchaus einen besonders hohen Stellenwert hat, und auf der anderen Seite der Schutz von Persönlichkeitsrechten, deren Wahrung für uns in der digitalen Welt ja durchaus einen neuen Stellenwert erhalten hat. Auf die Umsetzung des Urteils darf man also gespannt sein.

Ich habe an anderer Stelle bereits dafür geworben, dass wir im Netz das „Digital Caring“ groß schreiben müssen. Wir haben Verantwortung als Nutzer, aber auch die Unternehmen, deren Dienste wir nutzen, haben eine Verantwortung der sie sich stellen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass Google diesen Gedanken nun stärker verinnerlicht, auch wenn die Bereitstellung entsprechender Ressourcen natürlich Geld kosten wird. Ich finde, eine digitale Gesellschaft, in der Rücksichtnahme und Persönlichkeit zählen, muss es uns und den Unternehmen wert sein.

Google wird sich jetzt überlegen, ob es in Deutschland seine Autocomplete-Funktion abschaltet oder für die Nutzer eine entsprechende Stelle schafft, an die man sich wenden kann, wenn man glaubt, dass die ergänzenden Begriffe die eigenen Persönlichkeitsrechte verletzen. Es wäre gut, wenn das Unternehmen sich für den zweiten Weg entscheidet.

„We don’t have a Partner for Peace”

Junge Deutsche und israelische Nachwuchspolitiker treffen sich in Gelnhausen

Neulich traf ich in Berlin eine Gruppe junger Israelis, um mit ihnen über unser parlamentarisches System zu diskutieren. Sie haben das politische Berlin erlebt, viele Institutionen besucht und kritisch diskutiert – nicht nur mit mir. Alle engagieren sich in Israel in unterschiedlichen Parteien. Sie waren sehr gut informiert, wussten um die zentralen Probleme von der zu niedrigen Geburtenrate bis hin zur Eurokrise gut bescheid. Für Israel ist der Blick auf Europa und vor allem auf Deutschland dabei wichtig, denn dort sieht man mit einer gewissen Sorge die aktuelle Entwicklung. Bleiben Deutschland und Europa verlässliche Partner und Verbündete Israels?

2013-04-20-Israel und GGG

Einen Beitrag zum gegenseitigen Verstehen konnten die jungen Politiker aus Israel am darauffolgenden Wochenende selbst leisten. Sie wollten einen Abgeordneten in seinem Wahlkreis besuchen, um die Arbeit vor Ort kennenzulernen. Ich habe mich daher sehr darüber gefreut, Sie in Gelnhausen begrüßen zu können. Neben dem obligatorischen Rundgang durch die Altstadt der Barbarossastadt war der Höhepunkt des Tages aber sicherlich die Diskussion mit rund 30 Schülerinnen und Schülern des Grimmelshausen Gymnasiums Gelnhausen. Hier sei ein großer Dank an die jungen Leute gesagt, die sich an einem Samstag die Zeit dafür genommen hatten. Und natürlich geht ein Dank an die Schulleitung, die diese Begegnung ermöglicht hatte.

Neben dem persönlichen Kennenlernen stand in den Gesprächen natürlich immer wieder der Konflikt im Nahen Osten im Mittelpunkt. Und ich weiß, wie kontrovers man das Thema diskutieren kann. Wie dünn die Grenze dabei zwischen einer kritischen Auseinandersetzung mit israelischer Politik und dem Verbreiten antisemitischer Aussagen ist, erleben wir in der deutschen Öffentlichkeit immer wieder. Bei all den Debatten bleibt für mich festzuhalten: Wir Deutsche haben gut reden und es ist leicht aus der Mitte  Europas gute Ratschläge zu geben. Wir leben seit 70 Jahren im Frieden und sind „umzingelt von Freunden“ wie es ein Bundesverteidigungsminister einmal ausgedrückt hat. Das israelische Volk kann sich keine Fehlentscheidung leisten. Eine solche kann und würde voraussichtlich das Ende des Staates Israel bedeuten. Dass dies auch die jungen Israelis so empfinden, wurde in dem Gespräch schnell deutlich.

Im Kern der Kritik steht die israelische Siedlungspolitik. Bei aller kritischen Auseinandersetzung darf man aus meiner Sicht ein paar Dinge nicht vergessen: Israel ist das einzige demokratische Land im Nahen Osten. Es ist das einzige Land, in dem Frauen gleichberechtigt sind und die Rechte von Homosexuellen geschützt werden. Nicht nur aufgrund der Geschichte, sondern auch aufgrund gemeinsamer Werte sind Deutschland und Israel darum Partner und Freunde.

In den Gesprächen ging es um die große Politik, aber auch um das tägliche Leben. Und manchmal verschwammen die Grenzen sogar. Es ist wahrscheinlich für uns als Deutsche nur schwer vorstellbar, wie es sich lebt, wenn man nach jedem Anschlag auf einen Bus erst einmal die ganze Familie anruft, um herauszufinden, ob alle noch leben. Wir können es uns nicht vorstellen, dass fast täglich Krankenhäuser Zielpunkte von Attacken von Terroristen sind und welches Misstrauen in einer Gesellschaft entsteht, wenn es keine Räume gibt, die frei von Kampfhandlungen, Terror und Gefahren für das eigene Leben sind. Wir können uns nicht vorstellen, welche Kraftanstrengung es für eine Gesellschaft auch bedeutet, wenn alle jungen Menschen – Männer und Frauen – zwei Jahre lang Wehrdienst leisten. Eine junge Israeli antwortete auf die Frage, ob sie sich Frieden wünsche mit einem klaren Ja. Aber sie fügte hinzu: „We don’t have a Partner for Peace.“ Ob das pauschal so stimmt, ist von außen schwer zu beurteilen. Wahr ist aus meiner Sicht aber, dass es vor allem auf Seiten der Palästinenser zu viele Kräfte gibt, die nach wie vor nicht bereit sind, die Existenz eines jüdischen Staates zu akzeptieren. Solange eine solche Haltung weit verbreitet ist, scheint ein dauerhafter Friede nur schwer vorstellbar.

Ich hatte am Ende den Eindruck, dass deutsche und israelische Gesprächspartner nicht in allen Fragen einer Meinung waren, aber dass die persönliche Begegnung die Bereitschaft zum Verstehen gefördert hat. Darum wäre es schön, wenn die Idee des stellvertretenden Schulleiters Joachim Kanthak, dass das „Grimmels“ eine Schulpartnerschaft mit einer israelischen Schule begründen möge, bald Wirklichkeit würde.

Die Netzpolitik wieder zu den Akten legen?

EIDG

Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft liegt vor. Wer ihn nicht ausgedruckt, sondern online liest, der schont die Umwelt, denn es sind wie bei solchen Berichten nicht unüblich über 2.000 Seiten geworden. Ich habe im Bundestag auch zum Abschlussbericht gesprochen und will meine zentralen Gedanken hier gerne teilen. Eine Bewertung durch meine Fraktion kann man hier nachlesen.

Erwartungshaltung und Wirklichkeit

Die Erwartungshaltungen nach dem Einsetzungsbeschluss der Enquete-Kommission durch den 17. Deutschen Bundestag gerade auch seitens der so genannten Netzgemeinde waren hoch. Vielleicht waren sie zu hoch. Die Enquete hatte von Beginn an das Ziel, nicht nur die Nerds und Experten zu adressieren. Wir hatten uns auch vorgenommen, das Thema Netzpolitik und die Folgen der Digitalisierung unserer Welt zu einem Thema zu machen, dass auf allgemeines Interesse stößt und sich nicht darin erschöpft, die Wahlchancen der Piratenpartei zu erörtern. Ich glaube, das ist uns gelungen und das ist einer der wesentlichen Erfolge der Enquete-Kommission. Ich habe inzwischen fast keine Besuchergruppe, keine politische Veranstaltung im Wahlkreis, bei denen nicht netzpolitische Fragenstellungen angesprochen werden.

Neue Formen der politischen Arbeit entwickeln

Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen können sich aus meiner Sicht sehen lassen. Das liegt auch daran, dass die Zusammenarbeit in den Projektgruppen fraktionsübergreifend und dank der Sachverständigen oft kollegial und sachorientiert war. Dass diese Sachorientierung immer dann litt, wenn die Öffentlichkeit die Debatten verfolgen konnte, zeigt, dass wir da noch einen Mentalitätswandel brauchen, wenn mehr Transparenz und Beteiligung sich nicht nur auf dem Papier positiv auswirken sollen. Grundsätzlich waren das Arbeitsklima und auch die neuen Organisationsformen von der Bürgerbetei-ligung als auch der Übertragung der Sitzungen im Netz gute und wichtige Schritte. Es wäre schön, wenn wir daraus etwas für die Arbeit des Parlaments insgesamt lernen.

Ich persönlich kann nur sagen, dass ich viel gelernt habe durch meine Mitgliedschaft in der Enquete-Kommission. Dazu beigetragen hat nicht nur der Austausch mit Sachverständigen in der Enquete-Kommission, sondern auch der Diskurs außerhalb via Twitter, Facebook, über meinen Blog oder natürlich auf vielen Veranstaltungen zu netzpolitischen Fragen.

Ergebnisse und Handlungsempfehlungen

Ein paar Punkte aus den Handlungsempfehlungen sind mir besonders wichtig. Von Bedeutung ist vor allem der Bildungsbereich, in dem wir eine bessere Lehrerausbildung durch die Einrichtung medienpädagogischer Lehrstühle an den Hochschulen auf der einen Seite und eine bessere Ausstattung der Schülerinnen und Schülern auf der anderen Seite. Wir haben das unter dem Stichwort „Ein Laptop für jeden Schüler“ zusammengefasst.

Einig war sich die Enquete-Kommission, dass die Netzneutralität eine Grundkomponen-te des freien Internets ist. Darum haben wir übrigens die Rolle der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde gestärkt. Im TKG haben wir zudem die Möglichkeit geschaffen, im Zweifel kurzfristig auf dem Verordnungswege Netzneutralität abzusichern.

Außerdem haben wir nicht nur das Bewusstsein dafür geschärft, dass Deutschland künftig international im Rahmen des IGF unsere Interessen stärker zu artikulieren. Vielleicht sollte Deutschland selbst einmal als Gastgeber des IGF fungieren.

Das sind nur einige wenige Punkte, den Rest möge man auf den mehr als 2.000 Seiten nachlesen. Keine Angst. Natürlich gibt es auch diverse Zusammenfassung im Netz.

Wir haben einen Beitrag dazu geleistet, bewusst zu machen, dass wir konkret über Wirtschaftspolitik reden, wenn wir über die digitale Gesellschaft sprechen. Die Veränderung der Arbeitswelt erfordert neue Regeln, aber auch mehr Flexibilität. Diese vermeintlichen Widersprüche werden wir austarieren müssen.

Was kommt als Nächstes?

Ich glaube, allgemein ist uns bewusst, dass wir unsere Arbeit weiterführen müssen. Darum empfiehlt die Enquete-Kommission auch die Einrichtung eines Ausschusses Internet und digitale Gesellschaft in der nächsten Legislaturperiode.

Da wir fast täglich feststellen konnten, dass Netzpolitik ein Querschnitt durch alle Poli-tikfelder ist, darum würde ich es begrüßen, wenn die nächste Bundesregierung dafür eine zentrale Schnittstelle im Kanzlerinnenamt schafft.

Und ich bin der Überzeugung, dass wir gemeinsam eine konkrete Vorhabenplanung anstreben sollten, wo Deutschland digital in jeweils fünf oder zehn Jahren stehen soll. Darum brauchen wir ein Weißbuch zur Digitalisierung Deutschlands. Warum ich das für notwendig erachte, habe ich hier schon geschrieben. Ein „cyber white paper“ wäre ein guter nächster Schritt. Die Netzpolitik wird nicht zu den Akten gelegt. Wir fangen gerade erst an.

Denjenigen, denen das alles nicht schnell genug geht, möchte ich ein Zitat des leider viel zu früh verstorbenen Robin Meyer-Lucht mit auf den Weg geben. Er hat mit Blick auf die Netzpolitik der christlich-liberalen Koalition gesagt: “Eine Regierung von Internetausdruckern ist dies nicht mehr, auch wenn dies so schön ins Gut-Böse-Schema passen würde.” Und ich finde, dass ist aus seinem Mund schon fast ein Lob für uns gewesen.

Eine digitale Agenda für Deutschland

Derzeit schreiben alle Parteien fleißig an ihren Wahlprogrammen. Ich beteilige mich an verschiedenen Stellen auch an der Gestaltung des Wahlprogramms der CDU. Neben dem u.a. von mir mit gestarteten Vorstoß zur  Vereinfachung des Steuersystems möchte ich auch weitere  Impulse für die Weiterentwicklung der Freiwilligendienste setzen, denn ich finde, der Bundesfreiwilligendienst und der Ausbau der Jugendfreiwilligendienste sind Meilensteine der Gesellschaftspolitik in den letzten vier Jahren und echte Erfolge unserer Politik. Ein weiterer Punkt ist die eigenständige Jugendpolitik, die wir als Union maßgeblich vorangetrieben haben.

2013-03-21-Keynotespeaker Tauber

Ganz besonders interessiert mich aber das Wahlprogramm von CDU/CSU mit Blick auf die digitale Zukunft unseres Landes. Als Netzpolitiker der Union und als Sprecher des cnetzes bringe ich mich gemeinsam mit anderen Freunden in die Debatte ein und bin zuversichtlich, dass wir ein paar spannende Vorschläge und Eckpunkte im Wahlprogramm der Unionsparteien verankern können.

Ich bin der Überzeugung, dass wir ein digitales Weißbuch für Deutschland brauchen. Was verbirgt sich hinter dieses Idee? Darauf will ich hier etwas näher eingehen, aber zunächst zwei andere Punkte aus dem Wahlprogramm für ein digitales Deutschland ansprechen, die ich für wesentlich halte. Wir brauchen im deutschen Parlament ein Gremium, das sich explizit mit Netzpolitik beschäftigt. Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, der ich angehört habe, war ein Schritt in diese Richtung. Nun müssen wir den nächsten Schritt gehen. Ideal wäre es, wenn der Bundestag in der nächsten Legislaturperiode einen Ausschuss einrichtet. Ein Kollege aus meiner Fraktion hatte diesen Vorschlag gemacht, den sich die Enquete-Kommission in ihren Handlungsempfehlungen zu eigen gemacht hatte..

Ein zweiter wichtiger Punkt ist eine andere Form der Koordinierung der verschiedenen netzpolitischen Vorhaben und Aufgaben. Darum bin ich dafür, im Kanzleramt eine entsprechende Schnittstelle einzurichten, in der eine Bündelung und Koordinierung der deutschen Netzpolitik erfolgt.  Ein Staatsminister für Netzpolitik im Kanzleramt ist eine Lösung. Wir brauchen eben nicht nur eine Sensibilisierung für netzpolitische Fragen in den einzelnen Ministerien, sondern auch eine engere Abstimmung zwischen den verschiedenen Häusern. Damit ist es aber nicht getan.

Wir brauchen eine digitale Agenda für Deutschland. Wir müssen wissen, wo wir hinwollen. Darum bin ich dafür, dass wir ein digitales Weißbuch schreiben. Ein solches Vorhaben hat viele Vorteile.

  1. Wir können auf der Basis eines Multi-Stakeholder-Ansatzes alle gesellschaftlich relevanten Gruppen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft einbinden, um Ziele für die Digitalisierung Deutschlands festzulegen.
  2. Wir schaffen ein öffentliches Bewusstsein, dass die Digitalisierung eine gemeinsame Aufgabe für Deutschland ist. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme hilft, künftige Entwicklungsziele zu definieren.
  3. Wir bestimmen Handlungsfelder und definieren Zielaufgaben. Wo steht Deutschland beim Breitbandausbau, bei der Medienkompetenz, bei Innovation und Forschung und der Digitalisierung von Bildungsprozessen?
  4. Wir können daraus Positionen ableiten, die Deutschland in Europa und beim IGF künftig vertritt. Es wird für die Zukunft wichtig sein, dass wir unsere Werte auch international vertreten.

Ein cyber white paper oder digitales Weißbuch würde sicherlich auch international für Aufmerksamkeit sorgen. Ich finde, die Arbeit daran würde sich lohnen. Bis zur Fertigstellung muss die Politik ja nicht stillstehen. Auf jeden Fall würde mich freuen, wenn die CDU sich dieses Ziel ins Wahlprogramm schreibt. Damit wäre die Arbeit der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft verstetigt und unser Land würde auf dem Weg in die digitale Zukunft enorm profitieren.

Armut und Reich in Deutschland oder die Belastbarkeit von Statistiken

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Der jüngste Armuts- und Reichtumsbericht hat für heftige Diskussionen gesorgt. Die Menschen in Deutschland treibt die Frage, wie gerecht es in unserem Land zugeht, um. Und das kann ich gut verstehen. Im parteipolitischen Schlagabtausch prallen da oft Zahlenreihen und Prozentzahlen aufeinander. Ich persönlich finde das von der EU vorgegebene Instrument zur Messung von Armut in unserer Gesellschaft hoch problematisch. Warum will ich hier kurz erklären.

Es bleibt festzuhalten, dass es den Menschen in Deutschland oft besser geht als vor vier Jahren. Die Zahlen der Menschen, die von Hartz IV leben, ist um eine Million gesunken und darunter viele Kinder. Deutlich mehr Menschen haben einen Job – und zwar einen Job, von dem sie leben können. Wir hatten noch nie so viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wie derzeit. Seit Angela Merkel Bundeskanzlerin ist, geht die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter auseinander. Das ist ein Erfolg! Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet: Die Armutsgefahr hat in Deutschland zwischen 1999 und 2004 deutlich zugenommen, seither nicht mehr. Im Gegenteil, die Einkommensschere hat sich wieder geschlossen. Das zeigt: Unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel geht es den Menschen besser.

Viele Menschen haben aber das Gefühl, dass es immer ungerechter in unserem Land zugeht. Und aktuelle Statistiken – so der Eindruck – bestätigen ja dieses Bild. So heißt es beispielsweise, dass die Armutsgefährdung in Deutschland steige. Fast 16 Prozent der Haushalte seien davon betroffen. Armutsgefährdet ist nach der gängigen Definition der EU, wer über weniger als 60 Prozent des gewichteten (nationalen) Nettoeinkommens verfügt. Was bedeutet diese Definition, wenn wir uns in Deutschland mit anderen Ländern vergleichen?

Wenn in einer Gesellschaft wie Nordkorea alle Menschen hungern, ist auf der Basis die-ser Statistik keiner armutsgefährdet. Es hungern ja alle gleich, und weniger als 60 Pro-zent des gewichteten Nettoeinkommens verdient auch niemand. Schon das zeigt, wie absurd diese Statistik ist. Wenn in Griechenland alle Gehälter und Renten gekürzt wer-den, dann führt das auf der Basis dieser Berechnungen nicht zu mehr Armut. Ist das realistisch?

Oder nehmen wir ein anderes Beispiel: Wenn Michael Schumacher morgen seinen Wohnsitz in den Main-Kinzig-Kreis verlegt, dann steigt das gewichtete Nettoeinkommen enorm. Ohne das irgendjemand einen Cent weniger verdient, erhöht sich statistisch die Zahl der Menschen, die von Armut gefährdet sind, weil sie eben weniger als die genannten 60 Prozent des gewichteten Nettoeinkommens verdienen.

Genauso fragwürdig ist die Statistik der EU übrigens, wenn wir uns anschauen, wie dort Reichtum definiert wird. Statistisch gesehen ist derjenige reich, der über 200 Prozent des gewichteten Nettoeinkommens verfügt. Für Deutschland heißt das: jemand mit 952 Euro und weniger im Monat ist armutsgefährdet und reich wäre jemand ab einem Nettoeinkommen von 3 250 Euro. Also, zwischen armutsgefährdet und reich liegen – statistisch gesehen – gerade einmal 2 200 Euro an Nettoeinkommen. Das ist aus meiner Sicht ziemlich absurd, auch weil es sämtliche Lebensumstände ausblendet.

Um es auf die Spitze zu bringen: Ein Student vor dem Abschluss des Studiums gilt in der Regel als armutsgefährdet oder arm. Mit seinem ersten Job kann er dann von einem Tag auf den anderen plötzlich reich werden. Das ist schon abenteuerlich.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes ergeben ein anderes Bild. Für Deutschland zeigt sich zunächst einmal, dass die gemessene Ungleichheit seit 2007 rückläufig ist, während sie von 2000 bis 2005 zugenommen hat. Das betrifft die Nettoäquivalenzein-kommen auf Haushaltsebene, also alle Einkommensarten.

Die ganze Debatte wird zu sehr mit Blick auf lediglich materielle Faktoren geführt. Men-schen können sich durchaus bei genügender materieller Grundausstattung als arm empfinden, wenn sie sozial vereinsamt sind, wenige oder keine personalen Netzwerke haben, wenn sie von Krankheiten geplagt sind oder sich in trostlosen Lebenslagen befinden. Umgekehrt können sich Menschen auch bei geringen materiellen Mitteln ihr Leben als reich und glücklich vorstellen. Wohlstand und Lebensqualität sind keine ausschließlichen Funktionen des Einkommens. Dahinter steht auch die Frage nach einem guten Leben, einem gelingenden Leben.

Armut ist ein relativer Begriff, zum einen relativ zum Einkommen oder Vermögen ande-rer, aber auch relativ zu anderen uns wichtigen Lebenschancen. Vieles davon können wir messen, vieles nicht. Den Menschen und seine Lebenschancen lediglich auf die materiellen Möglichkeiten zu reduzieren, erscheint mir falsch. Unsere Gesellschaft als eine zu denunzieren, in der Armut zunimmt, ist ebenfalls schief und falsch.

Zunimmt lediglich der Druck der Oppositionsparteien, ein Thema zu finden. Trotz Fi-nanz- und Wirtschaftskrise, trotz der Staatsschuldenkrise in Europa geht es vielen Menschen in Deutschland heute besser als vor vier Jahren. Das hat viel mit der von der Union geführten Bundesregierung zu tun, aber vor allem mit dem Fleiß der Menschen und klugen unternehmerischen Entscheidungen. Das sollten wir nicht ständig schlecht reden.

Foto: Tobias Koch/www.tobiaskoch.net

Merkwürdige Suchbegriffe und mein Blog

Ehrlich gesagt gehört das Bloggen zu den Dingen, die ich besonders gerne tue. Dort hat man den Raum, einige Gedanken fernab der Tagespolitik und auch anders als in einer Pressemitteilung darzustellen. Außerdem entstehen oft gute Diskussionen und ich freue mich über die Resonanz.

Besonders gefällt mir aber auch die Statistik. Man sieht, wie viele Leser welchen Text gefunden haben. Und man merkt, ob ein Text „zeitlos“ ist. Meine Meinung zu Che Guevara beispielsweise findet fast täglich Leser, was wohl daran liegt, dass der vermeintliche „Held“ oft als Suchbegriff in den Suchmaschinen nachgefragt wird. Ähnliches gilt für meine kurze Abhandlung über die Fußballspiele während des Weihnachtsfriedens 1914 entlang der Westfront. geschenk_2012

Mein liebstes Werkzeug ist aber die Übersicht, die mir zeigt, mittels welcher Suchbegriffe Nutzer auf meinem Blog gelandet sind. Da tauchen herrliche Fragen und Suchbegriffe auf und jetzt wollte ich einfach mal die besten zusammenstellen.

Die Antworten auf die gestellten Fragen liefert mein Blog meistens leider nicht, darum reiche ich Sie hier natürlich gerne nach!

Ein Nutzer fragte „Wer ist gescheiter als ein Oberstudienrat?“ und landete auf meinem Blog. Die Antwort auf diese rhetorische Frage kann nur ein kurzes „Niemand“ sein. Zumindest würden die so antworten, die der Überzeugung anhängen, Lehrer hätten vormittags recht und nachmittags frei. Angesichts der Kenntnisse mancher Pädagogen über die Internetnutzung ihrer Schülerinnen und Schüler könnte man diese Frage aber auch so beantworten: „Mit Blick auf soziale Netzwerke und das Netz in der Regel die Schülerinnen und Schüler des Oberstudienrates.“ Eine Tatsache, die man dringend ändern muss, wie ich finde. (Alle Lehrer, die das lesen, sind natürlich nicht gemeint. Aber schauen Sie sich  auch einmal in Ihrem Kollegium um! Wenn Sie dann noch widersprechen können, dann unterrichten sie  an einer Insel der Glückseligen.)

Allerdings scheinen doch mehr Internetkritiker in diesem Netz unterwegs zu sein, als gemeinhin gedacht. So klagte jemand, die „heranwachsende Generation versteht nicht den Mehrwert von gedrucktem Papier mit den Nachrichten von gestern“ und wurde von einer Suchmaschine mit dieser Frage auf meinen Blog weitergeleitet. Oder war das etwa ein ironischer Kommentar?

Mich interessiert außerdem, wer eigentlich „Lena Reinhard“ ist. Und warum landet man auf meinem Blog, wenn man sie googelt? Das habe ich auch noch nicht rausgefunden.

Besonders gefallen mir natürlich die Suchanfragen mit historischem Kontext. Aber „Menschenrechte im Mittelalter“ ist eine vergebliche Suche, wenn man ideengeschichtlich die Folgen der Aufklärung ausblendet. Und warum man mit der Frage bei mir landet, bleibt ebenfalls ein Mysterium.

Ich teile ja mit Ansgar Heveling die Leidenschaft für Cordanzüge. Daher scheint es mir durchaus konsequent, wenn man mit der Suche „Weltcordtag“ den Weg zu mir findet. Gebloggt habe ich allerdings darüber noch nicht.

Grundsätzlich war ich übrigens der Auffassung, dass mein Blog den Anforderungen des Jugendschutzes genüge tut. Allerdings landete jemand doch glatt mit seiner Suche nach „nackte Gewalt Film Porno“ auf meinen Blog. Erklären kann ich mir auch das nicht.

„Wie stehen die Chancen, dass ein Schwarzer in der Verwaltung eingestellt wird?“ wollte ein Nutzer wissen und landete beim schwarzen Peter. Ich würde sagen: wenn der Landrat oder Bürgermeister ein Sozi ist, dann sind die Chancen ziemlich gering, zumindest wenn es um das Parteibuch geht.

Offensichtlich muss auch die Bundeswehr die Information der in den Auslandseinsatz verlegten Truppenteile verbessern. Nachdem ich ja die Gelegenheit zu einem Truppenbesuch am Hindukusch hatte und darüber in der Tat gebloggt hatte, führte die Frage „Bekommt man auf dem Flug nach Mazar Scharif Essen?“ direkt zu mir. Vielleicht war das aber auch eine besorgte Mutter, die wissen wollte, ob ihr Sohnemann bei der Bundeswehr gut verpflegt wird. Wir wissen ja: Ohne Mampf, kein Kampf!

Aktuell hoffte jemand auf meinem Blog eine Liste „bisher von Steinbrück beleidigte(r) Völker“ zu finden. Das ist eine gute Idee. Die Liste wird ja fast täglich länger. Vielleicht nehme ich mir das als Blogthema demnächst mal vor. Fündig wird man da bis jetzt aber eigentlich nicht.

Mein Lieblingssuchbegriff ist aber „Friseurbesuch“. Ich muss mal mit den Programmierern der Software reden. Es scheint ein Bug zu sein. Ich hatte zwar noch Haare, als der Sozialismus in der Zone noch real existierte, aber den Besuch beim Friseur habe ich spätestens 1995 nach dem Wehrdienst eingestellt. Warum jemand mit dieser Suche auf meinem Blog landet, ist und bleibt ein Rätsel.

Für ein gerechteres Steuersystem!

Gemeinsam mit fünf anderen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich diese Woche ein Konzept zur Steuervereinfachung vorgestellt. Viele überregionale Medien haben darüber ausführlich berichtet, u.a. die WELT auf der Titelseite. Worum geht es uns und warum kommt dieser Vorschlag jetzt zum Ende der Legislaturperiode? Wir sind fast alle erst seit 2009 Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Am Anfang der Legislaturperiode stand für die Frage im Vordergrund, in welchen Ausschüssen wir mitarbeiten und welche Aufgaben wir übernehmen. Nun wollen wir einen programmatischen Beitrag leisten, um ein gutes Wahlprogramm zu schreiben und uns – sollten wir wieder gewählt werden – etwas vornehmen.

Was schlagen wir vor? Wir sind der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger „Steuersicherheit“ und damit verbunden Planungssicherheit brauchen. Wir wollen daher keine Veränderung der Einkommenssteuersätze. Damit unterscheiden wir uns von der FDP und vor allem von den Steuererhöhungsparteien des linken Spektrums. Wir wollen zunächst die Haushaltskonsolidierung. Das geht ohne Steuererhöhungen, denn die Steuereinnahmen sind ja schon jetzt auf Rekordniveau. Wir wollen diejenigen, die ihre Steuern zahlen, nicht noch mehr belasten. Daher fehlt es im Steuersystem nicht an Einnahmen, sondern an Verständlichkeit und Transparenz – und somit an Gerechtigkeit. Das  Steuersystem ist so kompliziert, dass derjenige, der sich einen teuren Steuerberater leisten kann, automatisch im Vorteil ist. Das ist ungerecht.

Es geht uns auch um eine Vereinfachung. Wir wollen eine „Vereinfachungspauschale“ in Höhe von 2000 Euro einführen. In dieser Pauschale werden Werbungskosten (z.B. Arbeitskleidung, Bürobedarf), Steuererleichterungen (z.B. Arbeitskosten für Handwerker) und außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Zuzahlungen auf Medikamente) zusammengefasst. Das Sammeln von Quittungen und Kassenzetteln würde dann für die meisten Steuerzahler der Vergangenheit angehören. Nur bei höheren Ausgaben müsste dann noch ein Einzelnachweis erbracht werden. Das permanente Streben nach Einzelfallgerechtigkeit und bürokratischer Perfektion hat in den letzten Jahren zu Ungerechtigkeit für alle geführt. Deshalb soll mit einer spürbaren Vereinfachung der Einkommensteuer das Vertrauen der Steuerzahler in den Staat zurück erlangt werden.

Es muss gerechter werden. Im Einkommensteuerrecht wollen wir einen automatischen Inflationsausgleich verankern. Zu diesem Zweck wird der Einkommenssteuertarif um einen Inflationskoeffizienten ergänzt, um die „heimlichen“ Steuererhöhungen von vornherein zu vermeiden. Für mich ist dies das Kernstück unseres Konzeptes! Die sogenannte „kalte Progression“ ist eine stille Enteignung der kleinen Leute und gehört aus meiner Sicht abgeschafft.

Ich freue mich über diese gemeinsame Initiative mit Thomas Bareiß, Dr. Carsten Linnemann, Tankred Schipanski, Nadine Schön und Thomas Silberhorn. Wir haben unsere Vorschläge den Generalsekretären der Unionsparteien übergeben und kämpfen nun dafür, dass diese im Wahlprogramm von CDU und CSU Berücksichtigung finden.