Mit Drohnen kämpfen können
„Das Wissen muss ein Können werden.“ Diesen einfachen Satz von Clausewitz muss die Bundeswehr dringend auch mit Blick auf den Einsatz von bewaffneten Drohnen umsetzen. Nachdem die SPD sich einer Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr bisher immer verweigert hatte, will die aktuelle Bundesregierung nun endlich diese Technologie für die Truppe verfügbar machen.
Man kann annehmen, dass die Diskussion hierüber in den Koalitionsverhandlungen enorm viel Kraft gekostet hat. Und so bemerkenswert es auch ist, dass nicht nur FDP, sondern auch die Grünen der SPD diese längst überfällige Entscheidung abgerungen haben, so sehr steht nun zu befürchten, dass man sich jetzt ermattet zurücklehnt, anstatt die notwendigen nächsten Schritte zu gehen und die entscheidende Frage zu stellen.
Die Frage lautet: Auf welche Art und Weise muss die Bundeswehr sich für eine Abwehr bewaffneter Drohnen in verschiedenen Szenarien rüsten und sind die bisher in Rede stehenden Beschaffungen in Stückzahl und Ausstattung ausreichend? Zur Erinnerung: Auf dem Weg zur Euro-Drohne wird die Bundeswehr die israelische Heron TP leasen und künftig, sollte der Koalitionsvertrag[1] an dieser Stelle umgesetzt werden, auch bewaffnen können. In Rede ist eine Stückzahl, die allein auf die Einsatzrealität abzielt und nicht für ein Szenario in der Landes- und Bündnisverteidigung gedacht ist. Es scheint auch aus diesem Grund geboten, die Frage nach der Bereitstellung bewaffnungsfähiger und bewaffneter Drohnentechnologie für die Bundeswehr weiter zu denken.
Deutschland ist nach einer Analyse der Bundeswehr-Denkfabrik GIDS kaum gerüstet gegen die immer komplexer werdende Technik für Angriffe mit Kampfdrohnen. Die Experten des Hamburger Think Tanks haben dazu den internationalen Markt sowie den Verlauf der Kämpfe um Berg-Karabach untersucht, wo Aserbaidschan im Jahr 2020 Armenien auch mittels des Einsatzes von Drohnen besiegt hatte.[2] An einigen Stellen ist das auch in den deutschen Medien thematisiert worden.[3]
Der Bundestag hat eine ausführliche Dokumentation des Krieges um Bergkarabach vorgelegt.[4] Das German Institute for Defense und Strategic Studies (GIDS) bietet online eine gute Übersicht zu Einsatzmöglichkeiten von Drohnen und verschiedenen Aspekten einer in Deutschland längst von der Wirklichkeit überholten Debatte.[5]
Selbst wenn die Schlagzeilen, der Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach sei durch den Einsatz von Drohnen entschieden worden, übertrieben sein sollten, so lohnt eine nähere Betrachtung dieses Krieges.[6] Denn es ist unbestreitbar, dass der Einsatz von Drohnen sowohl zur Aufklärung aber noch mehr als Waffe Folgen auch für das klassische Gefecht und nicht allein in hybriden Szenarien und asymmetrischen Konflikten haben wird.
Ein Blick auf den Konflikt lohnt sich. Was war passiert? Im Kaukasus tobte im zweiten Halbjahr 2020 ein kurzer, aber heftiger Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach, der den Blick vor allem auf den militärischen Einsatz von Drohnentechnologie richtete. In dem keine 50 Tage dauernden Krieg fielen mehr als 6.000 Soldaten, es gab zahlreiche zivile Opfer, Krankenhäuser, Kirchen und Wohngebäude wurden bombardiert. Armenien konnte letztlich den militärisch in jeder Hinsicht überlegenen Kräften Aserbaidschans nichts entgegensetzen. In den Medien breit rezipiert wurde die Behauptung, der Krieg sei durch den Einsatz von Drohnenschwärmen zugunsten von Aserbaidschan entschieden worden.
Der Krieg zwischen beiden Ländern fand vor dem Hintergrund eines seit Mitte der 1990er Jahre schwelenden Konfliktes statt, in dem auch Russland, die Türkei aufgrund ihrer nationalen strategischen Interessen und auch Israel als Lieferant von Drohnentechnologie involviert waren. Die beteiligten Akteure und ihre Motive seien hier nicht näher betrachtet, lediglich der Hinweis gestattet, dass auch hier das Agieren Russlands einen anderen Blick auf den Krieg in der Ukraine abfordert. Nach Russlands Krieg in Tschetschenien, den militärischen Aktionen auf der Krim und im Osten der Ukraine 2014 und dem Krieg in Syrien ist erkennbar, dass sich das russische Engagement in dem Konflikt sowohl aus militärischer als auch politischer Perspektive in die von Putin inzwischen offen formulierte Doktrin einordnen lässt. Man sollte Diktatoren und ihre Worte also ernst nehmen.
Ulrike Franke, Forscherin am European Council on Foreign Relations (ECFR), stellt in ihrem Beitrag „Auf dem Weg in den autonomen Krieg – Haben Drohnen den Krieg in Bergkarabach entschieden?“[7] fest, dass Drohnen eine wichtige Rolle im Krieg um Bergkarabach spielten. Bei der Bewertung der Wirkung von Drohnen sei zu berücksichtigen, dass in diesem Konflikt beide Seiten nicht über nennenswerte Luftstreitkräfte verfügten. Auch die Frage, inwieweit Systeme zur Abwehr von Drohnen vorhanden seien, habe eine hohe Relevanz. Ein zweiter bemerkenswerter Punkt sei der Einsatz so genannter „Kamikaze-Drohnen“ gewesen. Franke analysiert den Einsatz dieser Drohnen wie folgt: Die bewaffneten Drohnen seien vor allem eingesetzt worden, um Reserven und logistische Ziele anzugreifen. Die eigentlichen Stellungen seien mit Artillerie beschossen worden. Besonderes Augenmerk richtet sie auf die so genannten „Kamikaze Drohnen“, im englischen auch als „loitering munition“ – als herumlungernde Munition – bezeichnet. Diese agieren autonom in einem definierten Zielbereich und ausgerichtet auf vorbestimmte Objekte. Wenn der Algorithmus diese erkennt „im Sinne der Missionsvorgabe“, wie es Franke ausdrückt, dann wirkt die Drohne, indem sie sich auf das besagte Ziel stürzt und explodiert.
Auch Oberst Markus Reisner[8], Angehöriger des Österreichischen Bundesheeres und sicherheitspolitischer Publizist, hat sich intensiv mit dem Einsatz von Drohnen beschäftigt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten europäischen Armeen bis heute nicht über ausreichende Wirkmittel zum Schutz ihrer Soldatinnen und Soldaten gegenüber solchen Systemen, wie sie auch Franke beschreibt, verfügen.[9] Wenn einerseits der Fokus nun auf eine Adaption des Einsatzes von Drohnen auf taktischer und strategischer Ebene für die Landes- und Bündnisverteidigung erfolgen muss, darf nicht aus dem Blick geraten, dass Drohnen die vermeintliche militärische Überlegenheit in asymmetrischen Konflikten, wie sie oft in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr vorherrschen, minimieren oder sogar negieren können. Kleine Staaten und auch terroristische Organisationen können jedem Gegner, der über keine geeigneten Mittel zur Drohnenabwehr verfügt, erhebliche Verluste beibringen. Reisner weist zudem auf einen Aspekt hin, der in der deutschen Debatte – wenn auch unter anderen Vorzeichen – durchaus schon eine Rolle gespielt hat. Er schreibt: „Wenn es so einfach fällt, ohne Risiko dem Gegner ‚Kamikaze‘-Drohnen vorbeizuschicken, fällt wohl auch jede Hemmung, die das humanitäre Völkerrecht vorgibt.“[10]
Es ist also nicht nur mit „Drohnenschwärmen“ auf dem modernen Schlachtfeld zwischen regulären Streitkräften zu rechnen. Die zunehmende Verbreitung von Drohnentechnologie kann wie beschrieben u.U. Kräfteverhältnisse umkehren.
Kaum bekannt ist, dass die Türkei bei den Kampfeinsätzen im syrischen Bürgerkrieg im Rahmen der türkischen Operation „Olive Branch“ im Frühjahr ebenfalls massiv auf Drohnen zurückgriff. Fast 400 Sorties – Einsätze – wurden mit der Bayraktar TB2-Drohne absolviert. Diese Einsätze summieren sich auf 4916 Flugstunden. Eine Statistik verzeichnet 449 Direkttreffer (Angriff der Drohne) und 680 indirekte Treffer (Angriffe durch Hubschrauber und Flugzeuge auf der Basis von Aufklärungsergebnisse der Drohne). Hinzu kommen Einsätze dieses Systems im lybischen Bürgerkrieg, aber auch im Konflikt der Türkei mit der PKK und im Nordirak sowie im Krieg um Bergkarabach.[11]
Für die deutsche Politik gilt es daher, sich von den verengten Debatten der Vergangenheit zu lösen. Die Bewaffnung der Heron TP, so viel Kraft diese Debatte bis dato auch gekostet hat, ist nicht die Antwort auf die bestehenden Verteidigungslücken gegen Drohnen und auch nicht auf die Frage, für welche Szenarien in der Landes- und Bündnisverteidigung die Bundeswehr künftig Drohnentechnologie nutzen können soll. Inwieweit die Drohnentechnologie, so wie es befürchtet wird, Methoden des Krieges massiv verändert und den Weg ebnet zu autonomen Formen des Krieges, kann hier nicht abschließend beurteilt werden. Die Analyse und Vorausschau sind aber wissenschaftlich geboten. Für die Bundeswehr muss gelten: Sie kann nicht abseits stehen, sondern muss sich zu dieser Entwicklung verhalten.
Es gilt abschließend festzuhalten:
- Drohnen zur Aufklärung und als Wirkmittel sind aus keinem militärisch annehmbaren Szenario mehr wegzudenken. Deutschland hat sich selbst in der aktiven Nutzung dahingehend limitiert, dass autonome Systeme aus ethischen und grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt werden. Sowohl bei Drohnen, die zur Aufklärung genutzt werden, als auch bei bewaffneten Drohnen bedarf es eines Menschen als Entscheider und Piloten. Dadurch entsteht u. U. ein nicht wegzudiskutierender Nachteil für die Bundeswehr.
- Die Bundeswehr muss materiell und konzeptionell zur Abwehr von Drohnen jeglicher Art ertüchtigt werden. Dies gilt gleichermaßen für Systeme, wie sie die Bundeswehr selbst nutzt, als auch für die von potentiellen Gegnern genutzten autonomen Systeme. Die Bundeswehr hat medienwirksam ein Drohnen-Gewehr[12] präsentiert.
- Die Abwehr von Drohnen erfolgt multidimensional. Neben kinetischen Wirkmitteln braucht es elektronische Gegenmaßnahmen (EloKa). Künftig braucht es neben der Bereitstellung entsprechender Waffentechnik auch die Bereitschaft auf deutscher Seite, entsprechende Forschungen anzustoßen und Technologie – auch im internationalen, bzw. europäischen Verbund – zu entwickeln. Die Universitäten der Bundeswehr sind prädestiniert, hier intensiver zu forschen. Entwicklungen sollten dann gemeinsam mit der wehrtechnischen Industrie realisiert werden.
[1] Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800 (besucht am 15.03.2022)
[2] Vgl. https://gids-hamburg.de/tag/drohnen/ (besucht am 16.03.2022)
[3] Vgl. https://www.focus.de/politik/ausland/deutschland-kaum-geruestet-im-kampf-gegen-aserbaidschans-drohnen-haette-die-bundeswehr-kaum-eine-chance-gehabt_id_13392778.html (besucht 16.03.2022)
[4] Vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/825428/5b868defc837911f17628d716e7e1e1d/WD-2-113-20-pdf-data.pdf (besucht am 15.03.2022)
[5] Vgl. https://gids-hamburg.de/tag/drohnen/# (besucht am 15.03.2022)
[6] Vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/drohnen-kriege-europa-101.html (besucht am 15.03.2022)
[7] Vgl. https://www.derhauptstadtbrief.de/aufdem-weg-in-den-autonomen-krieg/ (besucht am 18.03.2022)
[8] https://www.bundesheer.at/wissen-forschung/publikationen/person.php?id=1606 (besucht am 27.03.2022)
[9] https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/buch_dengg_tomorrows_technology_web.pdf (besucht am 27.03.2022)
[10] Vgl. Markus Reisner, Robotic Wars: Legitimatorische Grundlagen und Grenzen des Einsatzes von Military Unmanned Systems in modernen Konfliktszenarien, Markus Reisner, Berlin 2018, S. 392.
[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Bayraktar_TB2 (besucht am 24.03.2022)
[12] Vgl. https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/mediathek/anti-drohnen-gewehr-5222704 (besucht 18.03.2022)