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Die dicken Bretter in der Politik – wie arbeitet ein Abgeordneter? – Verbesserung für die Rechte intersexueller Menschen in Deutschland beschlossen

Ich freue mich. Es war richtig harte Arbeit oder – um es mit den Worten des großen deutschen Soziologen Max Weber zu sagen – das Bohren dicker Bretter, bis wir soweit waren, das Personenstandsrecht zu ändern, um die Rechte intersexueller Menschen in Deutschland zu verbessern. Ich möchte das zum Anlass nehmen, zu zeigen, mit welchen Details wir uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages befassen. Diese sind oft wenig „medientauglich“ und darum bekommen das viele Menschen gar nicht mit. Hinzu kommt, dass es sich oft um Themen handelt, die kleinere Gruppen in unserer Gesellschaft betreffen, die aber genauso den Anspruch haben, dass wir uns als Politiker, mit ihren Sorgen und Problemen beschäftigen.

Der Deutsche Bundestag wird einen „Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/10489 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG)“ – so heißt das im korrekten Parlamentsdeutsch – beraten und verabschieden. Der für mich neben vielen anderen Änderungen entscheidende Satz findet sich im Paragraph 22. Folgender Absatz 3 wird eingefügt: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“

Worum geht es da? Jedes Jahr werden zwischen 200 und 400 Kinder in Deutschland geboren, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig festzustellen ist. Nicht nur anhand der äußeren Geschlechtsmerkmale, sondern auch genetisch ist eine Bestimmung des Geschlechts nicht ohne weiteres möglich. Was das für das Kind und auch die Eltern bedeutet, kann sich jeder vorstellen. In Deutschland leben nach Schätzung mehrere zehntausend intersexuelle Menschen. Von einer möglichen Diskriminierung im Alltag bis hin zu irreparablen medizinischen Eingriffen in der Vergangenheit aufgrund einer fehlenden Sensibilität bei Ärzten und Krankenhäusern reichen die immer wieder mit individuellen tragischen Geschichten verknüpften Probleme. Ich habe Betroffene und Eltern von intersexuellen Kindern kennengelernt. Sie leiden vor allem unter einer offensichtlichen Ignoranz für ihre Probleme in unserer Gesellschaft in der Vergangenheit und fühlen sich in der Gegenwart oft alleingelassen.

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Der Deutsche Bundestag und wir als christlich-liberale Koalition wollten das ändern. Darum haben wir den Ethikrat um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. Der Ethikrat hat eine Fülle von Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese kann man hier nachlesen: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/dokumentation-intersexualitaet-im-diskurs.pdf Es geht dabei um medizinische Maßnahmen, um Selbsthilfe und Beratung aber vor allem auch um die Rechtsstellung von Intersexuellen, die eben nicht in unsere gängige Kategorisierung von Mann und Frau passen. Der Ethikrat hatte vorgeschlagen, ein drittes Geschlecht einzuführen.

So weit gehen wir bei der Änderung des Personenstandsrechts nicht. Wir geben aber nun die Möglichkeit, das Geschlecht offen zu lassen. Übrigens entscheiden sich viele intersexuelle Menschen im Laufe ihres Lebens für eines der beiden Geschlechter. Manche wollen aber auch ganz bewusst als Intersexuelle leben. Dieses ist nun möglich und damit eine wichtige Forderung aus meiner Sicht umgesetzt. Darüber hinaus habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den dafür im Haushalt von uns eingesetzten Mitteln einen großen Kongress durchführt, damit das Thema fachlich weiter diskutiert, wir über nächste Schritte sprechen und wie wir die Gesellschaft weiter sensibilisieren können.

Was so einfach klingt war mit viel Arbeit verbunden. Über ein Jahr lang habe ich mich jetzt immer wieder in unzähligen Terminen mit dem Thema beschäftigt. Dazu gehören neben offiziellen Terminen in Arbeitsgruppen, Anhörungen, Gespräche der Berichterstatter, Debatten im Ausschuss und im Parlament, Fachgespräche mit Ministerien und Verbänden auch zahllose persönliche Telefonate, Briefe und Gespräche am Rande des Plenums mit den zuständigen Kollegen. Die Stunden, die das in Anspruch genommen hat, kann ich nicht zählen.  Und übrigens kann man die dafür notwendigen Termine angesichts von Sondersitzungen zur Eurokrise und anderer vermeintlich „wichtigerer“ Punkte nicht absagen oder verschieben.

Der eine oder andere würde sagen, dass der zeitliche Aufwand nicht im Verhältnis steht, aber so ist das in einer pluralistischen Gesellschaft: es ist das Ziel, möglichst alle Argumente zu hören, alle Aspekte abzuwägen und das dauert nun einmal. Ich freue mich, dass wir hier einen wichtigen Schritt nach vorne gegangen sind. Für mich zeigt das auch, dass unser parlamentarisches System funktioniert. Und es gibt einen guten Einblick in meine tägliche Arbeit als Abgeordneter fernab von Pressemitteilungen und öffentlichen Terminen. Am Thema bleibe ich dran, denn ich wünsche mir, dass das Ministerium einen Fachkongress durchführt, der nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten sucht. Dafür haben wir extra im Bundeshaushalt die notwendigen Mittel bereitgestellt.

Der einzige Wermutstropfen für mich persönlich war, dass die Debatte zu diesem Thema aufgrund der späten Uhrzeit Donnerstag  „zu Protokoll“ gegeben wurde. Gerne hätte ich diesen Erfolg im Parlament vorgetragen. Nun kann man meine Rede schriftlich nachlesen. Meine Rede vom November 2011 zu diesem Thema findet man übrigens hier: http://www.youtube.com/watch?v=zXMMZJV-mP0

 

Intersexualität – auch (m)ein Thema im Bundestag

Wenn man an die Arbeit des Deutschen Bundestag denkt, so kommen einem momentan sicherlich die großen und viel diskutierten Themen in den Sinn – wie etwa das Betreuungsgeld oder die “Eurorettung”. Außerhalb der Scheinwerfer der großen Bühne gibt es aber eine Vielzahl anderer Themen, die von den Abgeordneten oftmals in sehr großer Detailarbeit bearbeitet werden. Mitunter werden sehr weitreichende Entscheidungen getroffen, die für einen Teil der Bevölkerung von besonderer Bedeutung sind. Einem solchen Bereich widme ich mich bereits seit mehreren Monaten intensiv. Seit langem fordert die Gruppe der intersexuellen Menschen eine Verbesserung ihrer Situation. Intersexuelle Menschen – früher häufig „Zwitter“ oder „Hermaphroditen“ genannt – sind Menschen, die nicht in das medizinische und rechtliche Konstrukt zweier abgrenzbarer Geschlechter passen, die weder als klar männlich noch als klar weiblich definierbar sind. Da nach vorsichtigen Schätzungen knapp 10.000 -12.000 Personen Intersexuelle sind, hört man von deren individuellen Problemlagen sehr wenig.

Daher hat die Bundesregierung den Deutschen Ethikrat gebeten, eine umfangreiche Analyse der Lebenslage der intersexuellen Menschen vorzunehmen. In einem transparenten und mehrstufigen Verfahren waren insbesondere die intersexuellen Menschen selbst aufgerufen, die Punkte zu benennen, die sie am meisten belasten. Der Ethikrat hat eine detaillierten Bericht entworfen und dem Gesetzgeber Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben, die nun zu überprüfen sind und in gesetzliches Handeln überführt werden sollen. Die Ergebnisse findet man hier.

Vor der Sommerpause fand eine Anhörung statt, in der geladene Experten und Betroffene die Gelegenheit hatten, den Bundestagsabgeordneten ihre individuelle Sichtweise zu erläutern und wichtige Hinweise für die Umsetzung auf den Weg zu geben. So wird von den Betroffenen die Möglichkeit einer dritten Geschlechtsangabe gefordert, die über das altbekannte „männlich-weiblich“ hinausgehen, da intersexuelle Menschen sich hier nicht wiederfinden und somit gezwungen werden, Angaben zu machen, die ihrer Lebenswirklichkeit nicht entsprechen. Diskutiert wurde über die Frage, ob man für Intersexuelle die Möglichkeit einräumt, diese Frage bei Eintragungen im Pass und der Geburtsurkunde offen zu lassen oder vielleicht eine weitere Kategorie „andere“ eingeführt werden könnte. Ein Rechtsexperte hat daraufhin über die Rechtsfolgen berichtet, die von einer solchen Änderung ausgehen. Alternativ steht der Vorschlag im Raum, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, auf eine Festlegung des Geschlechts zu verzichten, bzw. diese Entscheidung erst später zu treffen.

Besonders wichtig ist den intersexuellen Menschen zudem die Frage, wie man medizinisch mit der Frage der Intergeschlechtlichkeit umgeht. In bewegenden Stellungnahmen konnte man von schlimmen Erfahrungen der intergeschlechtlichen Menschen lesen, die Operationen zur Geschlechtsfestlegung bereits im Kindesalter über sich ergehen lassen mussten. Damit zwängt man Menschen in eine Geschlechterrolle, die ihrem wahren Gefühl nicht entsprechen und bereitet damit vielfach einen leidvollen Lebensweg, mit dem die intersexuellen Menschen umgehen müssen. Hier bestand in der Anhörung weitgehende Einigkeit, dass ein solches Vorgehen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt und in Zukunft nicht mehr erfolgen darf. Handlungsbedarf gibt es zudem bei der Frage, welche Beratungs- und Hilfsangebote man diesem Personenkreis in Zukunft zukommen lassen sollte, damit gerade auch den Eltern neugeborener intersexueller Kinder Hilfestellung an die Hand geben kann in einer sehr schwierigen Lebensphase.

Es wird nun darum gehen, einen weiteren Prozess zu beginnen, um diese Fragen im Sinne der Betroffenen verbindlich zu regeln. Ich bin als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion sehr gespannt wie dieses Thema weiter geht. Auch diese Woche werde ich mich in zwei ausführlichen Terminen wieder diesem Thema widmen. Und besonders hoffe ich, dass wir diesem Personenkreis auch ganz abseits der großen Bühne helfen können.

Verantwortungslose Opposition

Immer wieder betont Sigmar Gabriel die Wichtigkeit von Europa. Ein Scheitern des Euro werfe die europäische Einigung um Jahrzehnte zurück, befürchtet der Bundesvorsitzende der SPD. Und Gabriel geht noch weiter: Noch unsere Enkelkinder würden uns für unser Versagen in der Europapolitik verfluchen. Das alles hört sich danach an, als wäre die SPD um ihren Vorsitzenden bereit dazu, Verantwortung für unser Land und für Europa zu übernehmen. Doch decken sich die staatstragenden Aussagen der neuen Troika um Gabriel, Steinmeier und Steinbrück mit deren tatsächlichem Handeln? Übernimmt die SPD-Spitze in der derzeitigen Krise tatsächlich Verantwortung und stellt die Interessen unseres Landes vor parteipolitische Interessen? Ich meine nein, das Gegenteil ist der Fall. Gabriel, Steinmeier und Steinbrück versuchen die Euro- und Verschuldungskrise für eigene parteipolitische Zwecke auszuschlachten. Ihr einziges Ziel ist es, unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel europaweit zu isolieren. Sie stärken ihr nicht den Rücken, was auch als Oppositionspolitiker ihre Pflicht gewesen wäre, sondern sie schwächen ihre Verhandlungsposition. Hierzu möchte ich Ihnen einige Beispiele liefern:

Unmittelbar nach der Wahl von Francois Hollande zum neuen französischen Präsidenten reisten Gabriel, Steinmeier und Steinbrück nach Paris, um eine diametral andere Auffassung zu vertreten, als es die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland tut. Während sich Angela Merkel zu Recht gegen die Einführung von Eurobonds ausgesprochen hat, fordern Hollande, Gabriel, Steinmeier und Steinbrück die Vergemeinschaftung von Schulden. Um es klar und deutlich zu sagen: Deutschland haftet dann für die Länder, die nicht ausreichend sparen, die Reformen verweigern und für die, die Krise verursacht haben. Durch ihr Auftreten in Paris  sind die drei SPD-Funktionäre jedem deutschen Steuerzahlen in den Rücken gefallen und haben die Verhandlungsposition von Angela Merkel erheblich geschwächt.

Als der Deutsche Bundestag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalpakt abgestimmt hat, kam der Opposition im Deutschen Bundestag eine besondere Verantwortung zu, da eine Zweidrittelmehrheit für die Beschlussfassung notwendig war. Auch hier hat die SPD jedoch erneut ein parteipolitisches Schauspiel aufgezogen, dass Angela Merkel die Verhandlungen auf dem Brüsseler Gipfel mit den anderen Staats- und Regierungschefs massiv erschwerte. Gabriel, Steinmeier und Steinbrück forderten nämlich, dass der ESM und der Fiskalpakt um ein Wachstumspaket ergänzt werden sollte. Diese Forderung alleine ist sicherlich kein Anlass für Kritik. Die SPD verlangte jedoch, dass Angela Merkel zunächst das Wachstumspaket auf europäischer Ebene durchbringen musste, bevor eine Zustimmung im Deutschen Bundestag erfolgen kann. Unsere Bundeskanzlerin konnte damit von allen anderen europäischen Staats- und Regierungschefs erpresst werden. Denn sollte das Wachstumspaket platzen, das vor allem Investitionen in den Krisenstaaten vorsieht, würde die gesamte Abstimmung über den ESM und des Fiskalpakt an Deutschland scheitern.

Und genau diesen Druck übten nun auch die Regierungschefs aus Italien, Spanien und Frankreich auf die deutsche Bundeskanzlerin aus. Entgegen vorangegangener Äußerungen sollte das eigentlich schon konsentierte Wachstumspaket erneut beraten werden, um die strikten Auflagen für Spanien und Italien zu lockern. Für die Kanzlerin bestand nun die Gefahr, dass die Opposition im Deutschen Bundestag die gesamte Abstimmung platzen lässt, sollte sie nicht auf die Regierungschefs von Italien, Spanien und Frankreich zugehen.  Die Opposition hat damit die deutschen Interessen verraten. Sie hat sich mit dem französischen Präsidenten abgestimmt und die eigene Verhandlungstaktik auf dem europäischen Präsentierteller ausgelegt. Dass die Abschlusserklärung des Brüsseler Gipfels in vielen Punkten vage gehalten ist, ist dem besonderen Geschick von Angela Merkel zu verdanken. Denn nun kann sie vielleicht über das Kleingedruckte ihren dringend erforderlichen Sparkurs für Europa dennoch realisieren.

Warum ich für das Betreuungsgeld bin!

Vieles ist in den zurückliegenden Tagen über das Thema Betreuungsgeld zu lesen gewesen. Insbesondere die Oppositionsparteien SPD und Grüne haben das Thema für ihre Kampagnen entdeckt und ergehen sich in immer lauteren Forderungen nach einem Verzicht auf diese familienpolitische Leistung. Immer wieder bemühen auch örtliche Vertreter  dabei das diskriminierende Wort „Herdprämie“ und diskriminieren damit die jungen Väter und Mütter, die ihr Kind nicht ab dem 13. Lebensmonat in eine staatliche Betreuungseinrichtung geben wollen. Leider sind Politiker, wie der grüne Oberbürgermeister von Darmstadt die Ausnahme, die trotz ihrer Kritik am Betreuungsgeld Wörter wie „Herdprämie“ ablehnen, weil sie junge Eltern stigmatisieren würden. Dieser Kampfbegriff – von bezahlten Kampagnenprofis in der SPD-Parteizentrale erfunden und verbreitet – macht eines deutlich: Ein Teil der Taktik von SPD und Grünen ist es, die verschiedenen Lebensentwürfe junger Familien gegeneinander auszuspielen. Ich persönlich halte das für falsch.

Wir machen beides: Krippenausbau und Betreuungsgeld. Das ist echte Wahlfreiheit.

Worum geht es uns beim Betreuungsgeld? Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in eine Krippe geben wollen, sondern die Betreuung selbst organisieren, sollen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von monatlich 100 Euro im Jahr 2013 und 150 Euro ab dem Jahr 2014 erhalten. Dies ist eine Anerkennung dafür, dass sie die Betreuung selbst in die Hand nehmen wollen. Familien mit kleinen Kindern haben meistens einen hohen Finanzbedarf. Genau dort hakt das Betreuungsgeld ein. Die Gesellschaft subventioniert einen Krippenplatz mit bis zu 1.000 Euro im Monat. Da ist es nur gerecht, wenn auch all jene, die dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen wollen, eine Unterstützung erhalten. Die Antwort auf die Frage, was SPD und Grüne eben für die Eltern tun, die sich in den ersten drei Jahren größtenteils um die Betreuung und Erziehung selbst kümmern ist daher schnell gegeben: nichts.

Das „Nichts“ ist aber ehrlich und konsequent. In den Plenardebatten des Deutschen Bundestages haben Redner von SPD und Grünen deutlich gemacht, worum es geht: um eine Bewertung und einen Vergleich der Erziehungsleistung von Eltern und der Kompetenz von Erzieherinnen und Erziehern. Dabei geht das gar nicht. Ein Kind braucht beides: gute und fürsorgliche Eltern und ab dem dritten Lebensjahr auch das Miteinander und die Erziehung im Kindergarten. Auch ich bin dafür, dass ein Kind in den Kindergarten geht, aber ich bin eben dagegen, es den Eltern quasi vorzuschreiben, das Kind bereits mit 13 Monaten in eine Einrichtung zu geben und genau darauf zielt die Polemik der SPD und der Grünen gegen das Betreuungsgeld ab. Eine Rednerin der SPD hatte in einer Debatte, in der auch ich zum Betreuungsgeld gesprochen habe, sogar behauptet, dass Eltern ihre Kinder nun einmal nicht so gut erziehen könnten, wie das professionelle Kräfte in einer Krippe tun würden. Wo leben wir denn, wenn das pauschal das Familienbild der SPD widerspiegelt? Das kann ja wohl nicht wahr sein! Ich will gerade nicht, dass wir in Deutschland anfangen, Eltern vorzuschreiben, was die beste Art und Weise ist, wie man Kinder in den ersten drei Lebensjahren erzieht und betreut! Auch darum ist das Betreuungsgeld ein Baustein für Wahlfreiheit.

Die Familienpolitik der CDU hat zum Ziel, kein Lebensmodell zu bevorzugen und allen jungen Familien ein Angebot zu machen. Darum hat die Bundesregierung für den Krippenausbau 4 Milliarden Euro bereit gestellt, um die Kommunen zu unterstützen. Und auch damit ich hier nicht missverstanden werde: hier ist noch viel zu tun und wir müssen auch in Berlin darüber reden, was der Bund zusätzlich leisten kann. Der 10-Punkte-Plan von Kristina Schröder ist hier ein Anfang. Aber zurück zum Betreuungsgeld:  Es ist eine Unterstützung für alle, die ihre Kleinkinder bis 3 Jahre selbst betreuen wollen. Es ärgert mich, wenn die SPD in der Diskussion so tut, als wäre der einzig vernünftige Weg, die Kleinkinder in eine Krippe zu geben. Genauso falsch ist die ständig wiederholte Aussage der politischen Linken, man würde den Kindern Bildungschancen nehmen, wenn man sie nicht in eine Krippe bringt. Das mag im Einzelfall stimmen, aber doch sicher nicht pauschal. Welches Bild vermitteln wir eigentlich von Eltern und noch schlimmer: welches Signal ist das eigentlich an junge Paare, die überlegen, Kinder zu bekommen, wenn man ihnen schon vorab sagt, dass Eltern doch besser die Erziehung den Profis überlassen sollten. Ich finde das fatal. Die Diskriminierung dieser Gruppe von Familien, die gerne ihre Kleinkinder selbst betreuen will, durch die politische Linke ist in der Debatte immer deutlicher geworden. Dies finde ich bedenklich. Ich bin der Meinung, dass wir Respekt vor jedem Lebensentwurf haben sollten – sowohl für die Familie, die Kinder und Beruf miteinander vereinbaren (müssen) als auch für diejenigen, die in den ersten drei Lebensjahren die Erziehung und Betreuung weitestgehend selbst übernehmen können und wollen.

Der Bund gibt jährlich über 800 Millionen Euro an Zuschüssen für die laufenden Betriebskosten.

Was ist mit den fehlenden Krippenplätzen? Wenn das Betreuungsgeld eingeführt wird, können keine neuen Betreuungsplätze geschaffen werden, heißt es von linker Seite des Parlaments. Dies ist falsch. Bei einem Krippengipfel unter der Führung der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen im Jahre 2007 wurde zwischen Bund, Ländern und Kommunen der Ausbau der Krippen vereinbart. In einer weltweit beispiellosen „Aufholjagd“ ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von U3 Plätzen zu schaffen. Schon damals war das Betreuungsgeld ein zusätzliches Element. Es stimmt, dass noch nicht für jedes Kind ein Krippenplatz geschaffen wurde. Weitere Plätze werden bis 2013 mit Unterstützung des Bundes neu entstehen. Noch sind die bereit gestellten Bundesmittel nicht vollständig abgerufen, es steht noch Geld zur Verfügung. Und jetzt hat die Bundesregierung noch einmal mehr als 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den gestiegenen Bedarf abzudecken. Problem ist zudem, dass einige Kommunen die Entwicklung verschlafen haben und erst jetzt beginnen, das Thema mit Volldampf anzugehen. Auch in unserem Kreis gibt es ein deutliches Gefälle. Gute Beispiele sind Langenselbold und Erlensee, wo ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Dort wurde das Thema sehr frühzeitig und gründlich angepackt. Dieses Gefälle dem Bund einseitig in die Schuhe zu schieben, ist nicht sachgerecht. Es bleibt eine Reihe von Fragen zu diesem Thema – etwa die Frage, wie eine notwenige Komplementärfinanzierung für leistungsschwache Kommunen aussehen könnte. Doch außer lautem Geschrei und ideologischem Abwehrkampf habe ich bislang nicht erkennen können, wie sich die Opposition konstruktiv in diese Debatte einbringt.

Eine Mutter, die ihre Kinder in den ersten drei Jahren zu Hause betreut, hat mir geschrieben: “Der Begriff Herdprämie ist für jeden, der sich die Zeit für die Kindererziehung nimmt, ein Schlag ins Gesicht. Frauen wie ich sind mittlerweile ganz still geworden. Un unserem Land fehlt Respekt und Toleranz – ein bisschen leben und leben lassen.” Wenn SPD und Grüne durch ihre Agitation gegen das Betreuungsgeld bei denjenigen, die ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren alleine erziehen, solche Gedanken und Gefühle auslösen, dann sollten sie das zum Anlass nehmen, ihre angeblich moderne Familienpolitik kritisch zu hinterfragen. Für mich sind solche Briefe ein Grund mehr für das Betreuungsgeld zu sein.

Wenn der Bundestag nicht beschlussfähig ist…

Hammelsprung! Ich war gerade in meinem Büro, als diese Nachricht per SMS auf meinem Mobiltelefon erschien. Natürlich habe ich mich sofort auf den Weg ins Plenum gemacht wie viele andere Kolleginnen und Kollegen auch. Inzwischen bestimmt es die Nachrichten des heutigen Tages. Es waren nicht genug Abgeordnete der Koalition, die zur Abstimmung erschienen sind. Die Opposition blieb der Abstimmung komplett fern und sorgte damit dafür, dass der Bundestag nicht beschlussfähig war. Die Sitzung endete und alle noch nicht beratenen Punkte müssen auf die nächste Sitzungswoche verschoben werden.

Bevor ich zu den Gründen etwas sage: natürlich ärgere ich mich auch über die Kolleginnen und Kollegen aus den eigenen Reihen, die unabgemeldet bei der Abstimmung gefehlt haben. Wir sollten als Koalition jederzeit in der Lage sein, eine eigene Mehrheit zu stellen – auch am Freitag.  Insofern sind wir selbst Schuld.

Mehr noch geärgert habe ich mich aber über die Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken. Ich habe mich nicht geärgert, weil sie  nicht etwa gefehlt, andere Termine wahrgenommen haben oder auf einer Dienstreise im Ausland waren. Die Abgeordneten der Grünen, der SPD und der Linken standen feixend vor den Türen und weigerten sich an der Abstimmung teilzunehmen, obwohl sie anwesend waren. Sie hatten auch nicht etwa Anderes zu tun, waren in Gremiensitzungen oder schon auf dem Heimweg. Sie standen wartend vor den Türen des Plenarsaals und schauten zu, wie die Abstimmung verlief. Ein vergleichbares Verhalten sollte sich mal ein normaler Arbeitnehmer in Deutschland erlauben. Ich glaube, man nennt das Arbeitsverweigerung.

Vielleicht haben die Kolleginnen und Kollegen aber schlicht und einfach gedacht, dass der Zweck die Mittel heiligt. Denn mit diesem Verhalten glauben SPD, Grüne und Linke vielleicht die Beratungen und Abstimmungen über das sehr umstrittene Betreuungsgeld verhindern zu können. Anstatt aber das Für und Wider auszutauschen hat man schlicht die parlamentarische Debatte verhindert. Auch das ist ein Armutszeugnis.

Ich habe Verständnis für die Sorge, dass das Betreuungsgeld falsche Anreize setzt und gerade deswegen bedarf es einer intensiven Beratung, damit am Ende familienpolitisch sowohl die Eltern und Kinder profitieren, die eine Betreuungseinrichtung nutzen, als auch die, die in den ersten drei Lebensjahren die Erziehung anders organisieren wollen. Es ist die Aufgabe des Parlaments darüber zu beraten, wie man die Rahmenbedingungen dafür klug organisiert. Eine Antwort findet man sicher nicht, indem man die Debatte verweigert.

Es ist außerdem ein Trugschluss, zu glauben, dass es gelingen könnte, die Debatte und dann auch einen Beschluss über das Betreuungsgeld insgesamt verhindern zu können. Das Ergebnis wird sein, dass die Debatte nun in der nächsten Sitzungswoche und voraussichtlich in einer zusätzlichen Sitzung zu Beginn der Sommerpause stattfindet.

Es gilt also am Ende der Satz: „Außer Spesen nichts gewesen.“ Dieses Verhalten der Opposition schadet also nicht nur dem Ansehen des Parlaments insgesamt, sondern wird wahrscheinlich Geld kosten.  Auch die wissenschaftliche Anhörung zum Betreuungsgeld konnte nicht beschlossen werden. Auch diese wird nun verschoben werden müssen. Auch hier entstehen wahrscheinlich zusätzliche Kosten.

Es ist also allenfalls ein Phyrrussieg der Opposition auf Kosten derjenigen, die auf ein Betreuungsgeld hoffen. Und denjenigen, die zurecht anmahnen, dass wir im Bereich des Ausbaus der Kitaplätze noch unerledigte Aufgaben haben, hilft es auch nicht. Es war kein gutes Ende dieser Sitzungswoche für den Bundestag.

Eine Neuausrichtung der Jugendpolitik

In der zurückliegenden Sitzungswoche konnte ich ein langes „Projekt“ endlich abschließen: Ein von mir entworfener Antrag zur Jugendpolitik wurde in den Bundestag eingebracht. Dies hört sich für einen Abgeordneten erst einmal nicht ungewöhnlich an. Bis ein Antrag aber letztendlich alle Hürden übersprungen hat und „reif für das Plenum“ ist – dauert es einige Zeit… und kostet viele Mühen. Zunächst einmal gilt es die Fraktion zu überzeugen, dass das eigene Thema so wichtig ist, dass es verdient, im Bundestag und in den Ausschüssen beraten zu werden. Dann geht es an die Arbeit und die Verfasser beginnen, den Antrag zu formulieren. Oft bringt die christlich-liberale Koalition gemeinsam Anträge ein, d.h., dass ich mich mit meinem Kollegen Florian Bernschneider, mit dem ich mich sehr gut verstehe, zusammengesetzt habe und wir darüber gesprochen haben, welche Punkte in wir in den Antrag aufgreifen wollen. Damit ist es nicht getan. Oft berühren die Inhalte des Antrags auch andere Fachbereiche, so dass wir uns mit den dort zuständigen Kolleginnen und Kollegen abstimmen und sie von unseren Ideen überzeugen müssen. Und ganz besonders „gefürchtet“ sind bei Union und FDP die Haushaltspolitiker, die peinlich genau darauf achten, dass die Vorstellungen der Abgeordneten mit den Vorgaben der Schuldenbremse und der Konsolidierung der Haushalte konform gehen.

Worum ging es nun in dem von mir mitverfassten Antrag? Gemeinsam mit meinem Kollegen Florian Bernschneider hatte ich mir zum Ziel gesetzt, in dieser Wahlperiode einen Antrag in den Bundestag einzubringen, der sich mit der Neuausrichtung der Jugendpolitik in Deutschland beschäftigt. Über lange Zeit wurde Jugendpolitik immer als Kriseninstrument betrachtet. Im Mittelpunkt der Jugendpolitik standen Jugendliche in schwierigen Lebenslagen – Sucht, Arbeitslosigkeit, Gewalt, keinen Schulabschluss. Sich dieser jungen Menschen anzunehmen und über Hilfsmaßnahmen zu reden ist richtig, doch über viele Jahre ging dabei der Blick für die Belange und Bedürfnisse von Jugendlichen, die keiner „Problemgruppe“ zuzuordnen waren verloren. Nach unserem Verständnis ist es aber auch Aufgabe der Politik, diesen jungen Menschen zu helfen, selbstbestimmt ihren Weg gehen und Verantwortung zu übernehmen, etwas über sich und die Welt zu lernen. Darum haben wir beispielsweise die Jugendfreiwilligendienste als Lerndienste massiv ausgebaut.

Wir sind der Meinung, dass Jugendpolitik für alle Jugendlichen da sein muss und wollen daher entsprechende Änderungen in den jugendpolitischen Konzepten auf den Weg bringen. Von fachlicher Seite erfährt dieser Ansatz großen Zuspruch, was uns natürlich freut. Dazu gehört auch, die Kinder- und die Jugendpolitik als eigenständige Bereiche zu betrachten und nicht zu vermischen. Ein entscheidender Ansatzpunkt ist dabei der Kinder- und Jugendplan des Bundes als zentralem Förderinstrument, in dem die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen in Deutschland abgebildet werden muss. Uns ist dabei besonders wichtig, Lösungen nicht auf dem Reißbrett zu entwickeln und auf alle Jugendlichen zu übertragen, sondern die vielen verschiedenen Lebenswirklichkeiten junger Menschen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Dazu haben wir Vorschläge gemacht, um die Beteiligung der Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu verbessern.

CDU/CSU und FDP fordern einen Laptop für jeden SchülerEin weiterer wichtiger Aspekt, mit dem wir uns auseinander gesetzt haben, ist die Frage, wie Jugendpolitik auf die Digitalisierung unserer Gesellschaft reagieren muss. Ein nicht zu unterschätzender Teil der Lebenswelt junger Menschen spielt sich heute in sozialen Netzwerken ab. Längst ist das Internet keine fragwürdige Freizeitbeschäftigung junger Leute, sondern fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit. Das „Internet der Dinge“ ist aus unserer Arbeitswelt schon gar nicht mehr wegzudenken. Dies darf nicht spurlos an unserer Jugend- und Bildungspolitik vorbei gehen. Ein Vorschlag, der mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig war, ist die Forderung, zukünftig jeder Schülerin und jedem Schüler ein Laptop bereit zu stellen, damit die jungen Menschen gleichberechtigt Erfahrungen mit der multimedialen Welt sammeln und Medienkompetenz in der Schule erlangen können.

Es hat mich sehr gefreut, innerhalb meiner Fraktion sehr viel Zustimmung zu erhalten und bin sehr zuversichtlich, dass der Antrag positive Auswirkungen auf unsere zukünftige Jugendpolitik haben wird. Nun stehen die Beratungen im Ausschuss an. Auf meine Rede im Bundestag zur Einbringung des Antrags hatte ich mich schon gefreut. Doch zu früh. Leider war der Tagesordnungspunkt so spät angesetzt, dass aufgrund der Verzögerung der vorangegangenen Punkte die Rede „nur“ zu Protokoll gegeben wurde. Nun gut. Ich bin zuversichtlich, dass der Antrag am Ende auch beschlossen wird. Und damit haben wir etwas Gutes für die junge Generation auf den Weg gebracht.

Sie können den Antragstext auch auf meiner Internetseite unter www.petertauber.de nachlesen

Für eine Lohnuntergrenze

Der Mindestlohn ist mittlerweile zu einem Reizwort in der politischen Diskussion geworden. Wer nicht für den Mindestlohn ist, der kann nicht sozial eingestellt sein – so lautet der platte Vorwurf von Rot-Grün. Die Kritik von Rot-Grün richtet sich dabei direkt gegen die CDU und deren Konzept der Lohnuntergrenze. Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin ein Befürworter der Lohnuntergrenze. Jetzt werden sie sich fragen, worin eigentlich der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Mindestlohn und einer Lohnuntergrenze besteht. Ist das nicht semantische Spielerei? Haben wir nicht lägnst eine Begriffsverwirrung in der öffentlichen Debatte? Das mag so sein, aber lassen Sie mich kurz erklären, worin der Unterschied besteht und warum ich die Lohnuntergrenze für die intelligentere Lösung halte:

Wussten Sie zum Beispiel, dass der geforderte Mindestlohn von Rot-Grün bei gerade einmal 7,50 Euro liegt? Wussten Sie auch, dass bereits jetzt schon in elf Branchen eine Lohnuntergrenze gilt, die teilweise weit über diesem Mindestlohn liegt? So beträgt der Lohn für den Bereich Bau bis zu 13 Euro pro Stunde und ist somit fast doppelt so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn der SPD.

Die Politik des branchenspezifischen Mindestlohns ist ein großer Erfolg vor allem der CDU, die bereits seit der Ära von Helmut Kohl für entsprechende Lohnuntergrenzen gekämpft hat, die branchenspezifisch und damit viel passgenauer sind als ein gesetzlicher Mindestlohn. Außerdem kam während der Regierungszeit von Rot-Grün das Thema keinen Zentimeter voran, und daher verwundert das gegenwärtige Geschrei der Opposition nach der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns schon sehr. Ärgerlich ist dabei vor allem die Argumentation der linken Parteien. Es wird suggeriert, das mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns alle Probleme gelöst seien. Das ist falsch. Auch ein gesetzlicher Mindestlohn in der von der SPD und den Grünen geforderten Höhe verhindert keine Altersarmut. Wer sein Leben lang für diesen Lohn arbeiten muss, der wird keine Rente, sondern Grundsicherung im Alter erhalten. Bedenkt man, dass bei einer 38 Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 7,50 Euro ein Monatslohn von weniger als 1200 Euro brutto am Ende stehen würde, wird schnell deutlich, dass ein politischer Mindestlohn wie von der politischen Linken gefordert, keine Antwort auf die Frage nach auskömmlichen Löhnen ist.

Ich bin für eine verbindliche Lohnuntergrenze, um faire Löhne auch für gering Qualifizierte sicher zu stellen. Dabei darf aber nicht – wie bei einem gesetzlichen Mindestlohn – an der Tarifautonomie als einer der Grundfesten unserer sozialen Marktwirtschaft gerüttelt werden. Schädliche Eingriffe der Politik in die Wirtschaft sind nach der Auffassung der CDU zu vermeiden. Daher hat die CDU im November des letzten Jahres auf ihrem Parteitag beschlossen, dass die Lohnuntergrenze durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden soll. Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln dabei über eine verbindliche Lohnuntergrenze für die verschiedenen Branchen und finden individuelle Lösungen. Diese von den Tarifpartnern festgelegte Lohnuntergrenze wird dann von der Bundesregierung – analog zu den branchenspezifischen Mindestlöhnen – für allgemeinverbindlich erklärt. Von den von der Union eingeführten branchenspezifischen Mindestlöhnen profitieren bereits vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Hier geht es nicht darum, dem freien Spiel der Kräfte uneingeschränkt das Wort zu reden. Die Verwerfungen auf den Finanzmärkten haben uns allen schmerzlich gezeigt, dass ein Turbokapitalismus ohne Spielregeln nicht unsere Zukunft sein kann. Vielmehr setze ich ein begründetes Vertrauen in das Zusammenwirken von Gewerkschaften und Unternehmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir einen großen Teil unseres wirtschaftlichen Erfolgs in der Bundesrepublik dem Umstand verdanken, dass wir die Fragen der Lohnfindung aus der Politik herausgehalten haben. Damit wurden stets ideologische Betrachtungen von wirtschaftlichen Notwendigkeiten getrennt. Ein Wettlauf um den höchsten Mindestlohn, festgelegt aus rein ideologischer Motivation, wäre das Ende dieses Prinzips.

Alle sollen von der Politik der branchenspezifischen Lohnuntergrenze profitieren. Und dazu möchte ich noch ein paar Beispiele nennen. So verdienen Arbeitnehmer im Bereich Abfallwirtschaft und Straßenreinigung bundesweit seit November des letzten Jahres mindestens 8,33 Euro. Ein Dachdecker mindestens 11 Euro, ein Beschäftigter im Elektrohandwerk in Westdeutschland mindestens 9,80 Euro. Bei diesen Löhnen handelt es sich wohlgemerkt nur um das Minimum einer Verdienstmöglichkeit innerhalb einer bestimmten Branche und es ist jedem Arbeitnehmer freigestellt, durch regelmäßige Weiterbildung seinen „Wert“ am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Lohnuntergrenze ist dynamisch und nicht starr und sie erlaubt, dass auf alle Branchen individuell eingegangen werden kann. Auch hier gilt das Wettbewerbsprinzip und ich als Christdemokrat halte dies für ein gutes Grundprinzip: Wer gut qualifiziert ist, wer sich regelmäßig weiter bildet, der verdient mehr als die jeweiligen branchenspezifischen Lohnuntergrenze. Insofern bleiben Bildung und Qualifizierung die besten Schlüssel für ein gutes Auskommen und den entsprechenden Verdienst.

Babette und #kürschnergate


Wenn man der Presse Glauben schenken durfte, dann legte eine Wahlkreismitarbeiterin einer Grünen-Bundestagsabgeordneten das “E-Mail-System” des Deutschen Bundestages lahm. Die Berichte lesen sich hochdramatisch und die Meldung schaffte es beispielweise bei der “Berliner Morgenpost” auf Seite 1. Aber eigentlich ist nichts passiert – außer, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten sich an einem in der Regel stressigen Tag in einer Sitzungswoche gemeinsam einen Spaß machten.

Was war passiert? Die Mitarbeiterin Babette hatte eigentlich nur statt auf “Antworten” auf “Allen Antworten” geklickt und ihre Antwort an das Büro ihrer Abgeordneten in Berlin abgesetzt. Nicht so schlimm. Wem ist noch kein E-Mail-Patzer passiert? Erst zwei Stunden später ging das E-Mail-Stürmchen allerdings los und wurde eigentlich nur durch ein paar Spaßbremsen gestört, die über “Allen Antworten” mitteilten, dass man sie doch aus dem Verteiler nehmen solle. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter amüsierten sich königlich.

Und dann ging es los: Gut 180 E-Mails an Alle, das sind bei ca. 4.000 Adressen 720.000 E-Mails. Das hat aber weder die Arbeit für den ganzen Tag behindert oder gar lahm gelegt, noch sind 180 E-Mails am Tag in einem Abgeordnetenbüro ungewöhnlich. Alle haben köstlich gelacht und sind gut gelaunt in die Mittagspause gegangen. Hier ist nichts zusammengebrochen und E-Mails sind ganz normal und ohne merkbaren Verzug zugestellt worden.

Viel schlimmer war es hingegen für die Büros übrigens am 27. September 2011, als man über 800 E-Mails zum ESM-Vertrag über abgeordnetencheck.de zugesandt bekam. Diese Flut von Kampagnen-Massen-SPAM-Mails hat die Arbeit wirklich behindert und war weder lustig, noch ein wirklich inhaltlicher Beitrag zu dem schwierigen Thema ESM.

#kürschnergate war gestern für ein paar Stunden eine nette Episode und wird eine schöne erinnerungswerte Anekdote unter den Mitarbeitern bleiben. Aber es ist mitnichten so, dass der Bundestag den ganzen Tag lahm gelegt war. Das ist einfach Unsinn.

Aber: Es hat Spaß gemacht und das ist das wichtigste. Nun – um eine Anekdote reicher – sitzen auch meine Mitarbeiter wieder am Schreibtisch, schmunzeln noch ein wenig über die schönen überzogenen Zeitungsberichte und freuen sich, dass sie dabei waren. Danke Babette! Der Spaß sei Ihnen gegönnt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen keinen 08/15-Job, sondern bringen einen hohen und auch zeitintensiven Einsatz, der über eine klassische 40-Stunden-Woche oft hinausgeht. Also auch ein Dank an alle motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne die wir Abgeordneten aufgeschmissen wären.

Der Schriftführer

Einer meiner größten Fehler ist, dass ich nicht so gut „nein“ sagen kann. Darum habe ich auch „ja“ gesagt, als mich ein Abgeordnetenkollege gefragt hat, ob ich nicht an seiner Stelle das Amt eines Schriftführers übernehmen könne. Er habe gesundheitliche Probleme. Jetzt bin ich also auch noch Schriftführer. Jeder kennt die jeweils zwei meist mit regungslosem Gesicht attestierenden Abgeordneten, die neben dem amtierenden Bundestagspräsidenten in der Plenarsitzung sitzen.

Doch was machen diese Schriftführer eigentlich? Die Aufgabe ist relativ schnell umrissen. Der linke Schriftführer erstellt die Rednerlisten für die Tagesordnungspunkte. Oft sieht man daher auch die jeweiligen parlamentarischen Geschäftsführer nach vorne gehen. Meist wird dann noch ein Redner ausgetauscht oder die Redezeit innerhalb einer Fraktion neu verteilt. Für diese Punkte ist der linke Schriftführer zuständig. Der vom Präsidium aus gesehen rechts sitzende Schriftführer führt hingegen die jeweilige Rednerliste. Er notiert die Dauer der jeweiligen Rede und die für die Fraktionen verbleibende Redezeit. Außerdem vermerkt er Kurzinterventionen und Zwischenfragen der Abgeordneten. Auch notiert er Wortmeldungen und im Zweifel unterstützen die Schriftführer den Bundestagspräsidenten auch, wenn es bei Zwischenrufen darum geht festzustellen, ob diese „unparlamentarisch“ und damit zu rügen sind.

Beide Schriftführer unterstützen den Bundestagspräsidenten aber auch, wenn es darum geht, die Mehrheitsverhältnisse im Plenum festzustellen. Sobald Schriftführer und Präsident hierüber kein Einvernehmen herstellen können, kommt es zum so genannten „Hammelsprung“, bei dem alle Abgeordneten den Plenarsaal verlassen müssen, um dann durch drei Türen, die mit der Überschrift „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ versehen sind, wieder in den Saal hineinzugehen. Dabei werden die Abgeordneten gezählt, um die Mehrheit festzustellen. Auch hier wirken dann die Schriftführer mit.

Vor allem ist dieses Amt aber zeitraubend. Auch wenn man in der Regel nur vier Stunden – jede „Schicht“ dauert zwei Stunden – Dienst hat, so sind das eben vier Stunden, die für andere Termine und Aufgaben fehlen. Ich hatte bis jetzt meist in den Randzeiten Dienst. Mein erster Dienst begann um 21.00 Uhr und endet mit dem Plenum um kurz nach 23.00 Uhr. Der letzte Dienst am vergangenen Freitag fand in der Mittagszeit statt. Die erste Herausforderung, die ich dabei zu bewältigen hatte, war, dass ich eigentlich während meines Dienstes von meiner Fraktion für eine Rede eingeteilt war. Zum Glück fand sich ein Kollege, der für diese Zeit meine Vertretung im Präsidium übernahm.

Am Ende verrate ich an dieser Stelle übrigens noch ein kleines „Staatsgeheimnis“. Der Bundestagspräsident trinkt zwar dasselbe Wasser wie die Schriftführer und die Redner im Plenum, doch sein Wasserglas, das direkt neben der großen alten Glocke steht, die er im Zweifel bei Tumult oder Unruhe im Saal benutzt, steht auf einem gehäkelten Untersetzer aus schwarz-rot-goldener Wolle. Der Würde des hohen Hauses sozusagen angemessen. Sie glauben das nicht? Hier der Fotobeweis!

Netzneutralität? Ja, bitte!

Am Montag hat die die Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft den Bericht der Projektgruppe Netzneutralität beschlossen. Im Vorfeld hatte es heftige Debatten gegeben, die allerdings nicht die Arbeitsatmosphäre in der Projektgruppe widergespiegelt haben. Wahrscheinlich blieb die sachliche Debatte auch deshalb auf die Arbeit in der Projektgruppe beschränkt, weil derzeit alle Parteien darum ringen, bei der Netzpolitik besondere Kompetenz zu vermitteln. Die Union hat es hier besonders schwer, da sie durchaus die eine oder andere „Hypothek“ mit sich herumschleppt. Und natürlich gönnen die Oppositionsfraktionen ihr schon allein deshalb keinen Erfolg. Auch einige Sachverständigen haben kein Interesse daran, das Thema Netzneutralität konsensual zu beschließen. Ob Markus Beckedahl, Betreiber der Seite www.netzpolitik.org und spiritus rector der Digitalen Gesellschaft e.V., dann nicht Ärger mit seinen Mitstreitern bekäme, wenn gar Konsens mit der Union zumindest an manchen Stellen erkennbar wäre? Oder Alvar Freude, der es derzeit nicht nur aufgrund seiner Haltung zum Thema Vorratsdatenspeicherung nicht leicht hat? So wurde die gute Arbeit über Parteigrenzen hinweg nun auf der großen Bühne ein Opfer der üblichen parteipolitischen Reflexe.

Keineswegs war es so, dass immer eitel Sonnenschein in der Projektgruppe herrschte. Auch da wurde heftig gestrichen. Schließen sich „Best Effort“ und Qualitätsklassen prinzipiell aus oder können sie nebeneinander bestehen? Welche Rolle spielen die vermeintlichen Kapazitätsengpässe im Netz und wie sehen diese aus? Reicht der Regulierungsrahmen in Deutschland aus, um Netzneutralität zu gewährleisten oder braucht es gar eine Festschreibung der Netzneutralität im Grundgesetz? Was ist unter Diskriminierungsfreiheit zu verstehen? In den Handlungsempfehlungen und den Sondervoten kann man die unterschiedlichen Positionen jetzt nachlesen.

Ich hatte die Ehre, diese Projektgruppen zu leiten. Ich habe viel gelernt und bin dankbar, dass einige Mitglieder in der Projektgruppe nicht denselben Klamauk aufgeführt haben, den sie nun öffentlich zelebrieren. Dann wären wir wohl nie zu Ergebnissen gekommen. Ich habe aber nicht nur inhaltlich viel gelernt, sondern auch über demokratische Prozesse. Mich wundert zum Beispiel, dass in der internen Debatte beide Seiten einander zugestanden haben, dass sie Netzneutralität für DIE Voraussetzung halten, um das Internet wie wir es kennen und schätzen für die Zukunft zu bewahren und weiterzuentwickeln. Strittig war lediglich, welche Maßnahmen und Grundvoraussetzungen dafür notwendig waren. Davon bleibt im öffentlichen Streit nichts mehr übrig. Die Opposition und leider auch einige der Sachverständigen beschwören fast schon den Untergang der freiheitlichen Welt herauf. Wer ihre Sichtweise nicht teilt ist gegen Netzneutralität. Herrje. Da ist sie wieder die moralische Überlegenheit und der absolute Wahrheitsanspruch, der die meisten Leute einfach nur noch nervt am politischen Streit.
Der Staat, dem die politische Linke doch sonst so oft misstraut, soll es nun richten. Er schafft ein freies Internet mit einer perfekten Infrastruktur als Grundvoraussetzung für „echte“ Netzneutralität. Wie behäbig der Staat in Zeiten der guten alten gelben Post (von den Problemen in der DDR einen simplen Telefonanschluss zubekommen gar nicht zu reden) agierte, haben einige wohl vergessen. Mehr Gesetze und Kontrolle der „bösen“ Wirtschaft lautet das Credo. Nur so gibt es echte Netzneutralität.
Nochmal zum Mitschreiben: Auch die Union will Netzneutralität als Grundpfeiler des Internets für die Zukunft erhalten und sicherstellen. Wir setzen in unseren Handlungsempfehlungen dabei durchaus auch auf Regulierung. Es geht entgegen den Unkenrufen längst nicht um einen freien Markt, wo jeder (bzw. einige große Marktteilnehmer) tun und lassen kann was er will. Aber wir wollen nur dann regulierend eingreifen, wenn das auch wirklich nötig ist. Denn gerade der Wettbewerb ist ja eine Grundvoraussetzung für ein freies Internet wie wir es kennen und nicht mehr missen wollen. Darum halten wir es mit Matthias Kurth. Der Chef der Bundesnetzagentur hat in einer Anhörung deutlich gemacht, dass er mit der TKG-Novelle die ausreichenden Instrumente in der Hand hat, um Netzneutralität in Deutschland zu gewährleisten. Das ist eine gute Nachricht, zumal die Marktsituation in Deutschland durch einen viel höheren und intensiveren Wettbewerb kaum vergleichbar ist mit den USA, wo es in der Tat Probleme gibt.

Zur Aufrechterhaltung der Netzneutralität sehen wir den Wettbewerb als eine Grundvoraussetzung an. Neben dem Netzzugang ist dabei die Diskriminierungsfreiheit ein ganz wichtiger Aspekt. Was verstehen wir darunter? Da hilft die Definition des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags: „Ganz allgemein bedeutet Diskriminierung eine Ungleichbehandlung ohne rechtfertigenden sachlichen Grund.“ Für die Netzneutralität bedeutet dies, dass Netzwerkmanagement möglich sein kann. Um der Vielzahl an unterschiedlichen Diensten von VoIP über online gaming und HDTV bis hin zur klassischen Email gerecht werden zu können halten wir Netzwerkmanagement grundsätzlich für nötig. Es stellt nicht prinzipiell eine Verletzung der Netzneutralität dar.

Neben der Diskriminierungsfreiheit sind aus unserer Sicht auch andere Prinzipien Voraussetzung für Netzneutralität: Transparenz, der Ausschluss der Inhaltekontrolle durch Netzbetreiber, die Gewährleistung und Weiterentwicklung des „Best Effort“-Internets und die Sicherung von Mindeststandards (die auch eine Grundvoraussetzung für mögliche Dienste-, bzw. Qualitätsklassen sind) und die Wahrung der Vielfalt von Inhalten und damit insbesondere verbunden auch von nichtkommerziellen Inhalten – um nur einige zu nennen.

Darüber hinaus wollen wir, dass die Bundesnetzagentur dem Deutschen Bundestag und dem Beirat der Bundesnetzagentur einen regelmäßigen Bericht zum Stand der Netzneutralität in Deutschland vorlegt. Außerdem empfehlen wir der Bundesregierung, mit den Anbietern und Betreibern von öffentlich zugänglichen IP-Netzen und ihren Branchenverbänden eine Selbstverpflichtung zu vereinbaren, in der sich die Netzbetreiber u.a. verpflichten, keine Diskriminierung von Inhalten, Endnutzern oder Wettbewerbern vorzunehmen.

Die Projektgruppe hat sich zudem einstimmig gegen Netzsperren ausgesprochen. Obwohl dieses Thema auch in anderen Projektgruppen diskutiert wird, war es wahrscheinlich der intensivste Debattenpunkt. Gemeinsam hatten Jimmy Schulz, Alvar Freude und ich einen gemeinsamen Textvorschlag erarbeitet. Mir war es wichtig, eine Formulierung zu finden, die einerseits hilft, diese Position auch in meiner Partei endgültig als Prinzip durchzusetzen. Daher war die Formulierung eines entsprechenden Passus für mich wohl eine besondere Herausforderung. Noch immer gibt es bekanntlich in der Union Fachpolitiker, die dieser Linie nicht vollständig folgen wollen. Darum war ich froh, dass es gelang, sich auf einen gemeinsamen Text zu verständigen. Was ich danach erlebt habe, hat mich aber sehr geärgert. Ich habe gelernt, dass man gemeinsam gefundene Kompromisse dann auch gemeinsam vertritt. Am Ende war es so, dass ich den Kompromisstext alleine gegenüber meiner Partei vertreten habe, Alvar Freude aber mit einem weitergehenden und viel umfangreicheren Text erneut in die Debatte gegangen ist. Vielleicht wollte er sich am Ende nicht dafür rechtfertigen müssen, eine gemeinsam mit mir gefundene Formulierung öffentlich zu vertreten. Wenn ihm dafür das Rückgrat fehlt, dann ist das schade.

Schade ist das aber vor allem für die weitere Arbeit in der Enquete-Kommission, denn was folgt daraus? Bei vielen Passagen in der Projektgruppe Netzneutralität haben sich alle Beteiligten auf eine gemeinsame Formulierung verständigt. Das bedeutet also, dass viele Stellen, die nun von den Sachverständigen und Mitgliedern von Union und FDP beschlossen wurden, auch Inhalte und Formulierungen der „Opposition“ beinhalten. Daneben stehen als reine Lehre die Sondervoten von Grünen, SPD und Linken. Eine klare Linie von Union und FDP kann man so nicht finden. Für eine Enquete-Kommission mag dies grundsätzlich positiv sein, denn genau darum soll es ja gehen. Wenn die Opposition aber nicht bereit ist, gefundene Kompromisse mitzutragen und sie gegebenenfalls auch gegenüber eigenen Anhängern zu vertreten, dann wird auch die Union künftig darauf verzichten müssen, Anregungen von SPD und Grünen zu folgen, denn wo bleibt sonst als Kontrast unsere eigene Position, die durch gefundene Kompromisse bereits „verwässert“ wurde? Der Sache dient also der auch in der öffentlichen Sitzung der Enquete-Kommission erkennbare Rückfall in die üblichen und manchmal ja auch notwendigen Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen leider nicht. Ob er vermeidbar ist, wird sich für die künftigen Projektgruppen erst noch zeigen.