Nachtrag zum Thema Löschen statt Sperren

Löschen oder Sperren? Diese Frage hat anhand des Beispiels der Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet (aber auch grundsätzlich) viele Menschen über Jahre hinweg beschäftigt, doch eigentlich war die Antwort klar: Löschen! Zu diesem Ergebnis ist nach monatelanger Arbeit in Ausschüssen und Arbeitsgruppen nun auch die Bundesregierung gekommen, denn das sogenannte „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ – kurz Zugangserschwerungsgesetz oder ZugErschwG – wird aufgehoben. Am 1. Dezember steht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestags zur Abstimmung und das ist ein Sieg für all die Menschen und Organisationen, die seit dem Bestehen des ZugErschwG dagegen angekämpft und stattdessen nach einer nachhaltigen und – die im Netz vorhandenen technischen Möglichkeiten berücksichtigenden – Alternative gesucht haben.

Meine ausführliche Stellungnahme zum Thema kann hier gerne http://tinyurl.com/64ue8es nachgelesen werden, aber für diejenigen, die nicht genau wissen, worum es in der Diskussion „Löschen oder Sperren“ geht, hier eine kurze Übersicht:

Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ist eine zentrale Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Durch die Digitalisierung unserer Gesellschaft nimmt das Internet hier einen zentralen Schauplatz in der Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte ein, denn die Schnelllebigkeit, die teils sehr schwer zu durchschauenden Strukturen illegaler Netzwerke und die daraus augenscheinlich „leichte“ Verbreitung illegaler Inhalte machen das Internet an dieser Stelle leider zu einem gern genutzten Instrument. Um hiergegen vorgehen zu können, bedarf es einem nachhaltigen und effektiven Instrument, dem Löschen. Erst die Zusammenarbeit zwischen Staat, Behörden und Nichtregierungsorganisationen haben das Löschen zu einem effektiven Werkzeug gemacht und die „Löschquoten“ in den letzten beiden Jahren auf über 90 % nach zwei Wochen, bzw. auf über 98 % gelöschter Inhalte nach vier Wochen steigen lassen. Der Zentrale Punkt des Löschens ist der Opferschutz. Es wird verhindert, dass Inhalte beliebig oft vervielfältigt und die Opfer erneut missbraucht werden.

Warum nicht Sperren? Hört sich doch erst einmal nach einer guten Lösung an?!

Viele mögen sich vielleicht nicht mehr im Detail an die Debatte um das ZugErschwG erinnern können, aber die „Stoppschilder“ auf „gefährlichen“ Internetseiten sind sicherlich noch Vielen im Gedächtnis. Ganz zu schweigen davon, dass jeder Mensch mit Hilfe einer knappen Anleitung aus dem Internet diese Stoppschilder in wenigen Sekunden umgehen kann, bleibt die Frage, welche Bedingungen eine Internetseite erfüllen muss, um gesperrt zu werden? Ich denke, jeder kann sich vorstellen, dass dies schnell zu schwierigen Entscheidungen und hitzigen Debatten führt, denn die wenigsten Internetseiten beinhalten letztendlich wirklich Kinderpornographie. Wo fängt dann das Sperren an und wo hört es auf? Bei Pornographie? Bei Gewalt? Bei „Killerspielen“? Eine Zensur ist im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit abzulehnen und stellt in einer offenen und freien Gesellschaft keine Option dar.

Ich freue mich, dass am kommenden Donnerstag nun dieser Gesetzesentwurf zur Abstimmung steht, denn auch ich habe mich engagiert, um in dieser Diskussion für mehr Klarheit zu sorgen. Am Donnerstag heißt es dann also endlich JA zum Löschen und NEIN zum Sperren!

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