Der Einsatz für die Allgemeinheit lohnt sich – höherer Freibetrag für ALG II-Bezieher im Freiwilligendienst

Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten künftig eine deutlich höhere Taschengeld-Freigrenze bei einem Engagement im Bundesfreiwilligendienst. Die entsprechende Verordnung wird das Bundesarbeitsministerium mit Wirkung zum Jahreswechsel ändern. Das Ministerium nimmt damit eine Initiative der Unionsfraktion auf. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karl Schiewerling und die zuständigen Berichterstatter Carsten Linnemann und Dr. Peter Tauber:

Einsatz für die Allgemeinheit muss auch für die Bezieher von Arbeitslosengeld II seine Anerkennung finden. Deshalb hat sich die Union für eine Anhebung der Taschengeld-Freigrenze für ALG-II-Bezieher eingesetzt, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst engagieren. Dieser Freibetrag, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, soll von derzeit 60 auf künftig 175 Euro erhöht werden. Die Union begrüßt außerordentlich, dass das Bundesarbeitsministerium nun die Initiative der Union aufnimmt und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die entsprechende Verordnung ändern wird. Ich freue mich sehr, dass diese von mir angestoßene Regelung nun umgesetzt ist.

Diese deutliche Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass sich Menschen in der Grundsicherung weiter aktiv in die Bürgergesellschaft einbringen können und sollen. Ein solches Engagement eröffnet den ALG-II-Beziehern weitere Möglichkeiten zur Teilhabe an gesellschaftlichem Leben. Dies kann im Einzelfall sogar Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit aufzeigen.

Durch die Öffnung des Bundesfreiwilligendienstes und die geldliche Honorierung erkennt andererseits auch die Gesellschaft an, dass sich ALG-II-Bezieher sehr wohl für die Allgemeinheit engagieren und tatkräftig in die Gesellschaft einbringen wollen und können. Die angekündigte Erhöhung der Taschengeld-Freigrenze schafft dazu weitere Anreize. Gleichzeitig sorgt sie für eine Gleichbehandlung bei der Taschengeld-Regelung.

Letztendlich kommt diese Erhöhung dem Bundesfreiwilligendienst selbst und seiner Aufgabenstellung für die Bürgergesellschaft zu Gute. Durch die Erhöhung der geldlichen Anreize wird die Zahl der engagierten Freiwilligen aus dem Bereich der Grundsicherung steigen und den Bundesfreiwilligendienst auf eine noch breitere Basis stellen.

7 Kommentare zu “Der Einsatz für die Allgemeinheit lohnt sich – höherer Freibetrag für ALG II-Bezieher im Freiwilligendienst

  1. Hallo ich wollte gerne Wissen, wo genau ich diese Regelungen finden kann. Meine Frau macht FSJ und ich muss mich mit dem Jobcenter rumstreiten, da sie behaupten das ganze würde nur für Bundesfreiwilligensdienste zählen. Danke vielmals.

    MfG

  2. Sehr geehrter Herr Tauber,

    und wie sieht es aus, wenn man neben dem Bundesfreiwlligendienst zusätzlich einen Nebenverdienst aus Erwerbstätigkeit macht? Nach § 1 Abs. 7 Satz 4 Alg II (neue Fassung) gelten die Sätze 1 bis 3 dann nicht. Insoweit wären dann ja auch die mindestens 175 € nicht abzusetzen. Oder?

  3. Wenn man jetzt noch irgend eine weniger abwertende Bezeichnung als „Taschengeld“ finden könnte….Entschuldigung, aber wir reden von erwachsenen Menschen, die „freiwillig“ etwas für die „Gesellschaft“ tun und sich damit ein Taschengeld verdienen? Taschengeld, das zum Beispiel in die Finanzierung von Bedarfen gesteckt wird, die in der Berechnung des H4 Regelsatzes nicht ausreichend gewürdigt sind, mutmaße ich mal. In meinen Ohren klingt es da mehr als herablassend, so zu tun als verdienten sich diese Leute ein Taschengeld hinzu, wie der Teenager, der Omas Rasen mäht und den Hund Gassi führt.

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