Haushaltsberatungen im Bundestag
Bereits 2014 kann es gelingen, die Neuverschuldung des Bundes auf null zu reduzieren, hat der Bundesfinanzminister angekündigt. Das ist nicht nur ein großer Erfolg der deutschen Wirtschaft und eine Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Es ist auch eine Leistung der Politik, die in der Krise mit dem Bankenrettungsschirm, der Abwrackprämie und dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz klug gehandelt hat. Und die christlich-liberale Koalition hat entgegen des üblichen Reflexes in den letzten beiden Jahren steigende Einnahmen nicht durch stetig steigende Ausgaben begleitet. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse und ein ehrgeiziges Sparpaket sorgen dafür, dass wir dem Ziel, endlich nicht mehr auf Pump bzw. auf Kosten der kommenden Generation zu leben, näher kommen. Wie wichtig das ist, sieht man aktuell an der Schuldenkrise der USA und natürlich zahlreicher Euro-Länder.
Doch wie funktioniert das eigentlich mit dem Haushalt des Bundes? Die Öffentlichkeit verfolgt ja in der Regel nur den Schlagabtausch der Kanzlerin mit dem Oppositionsführer (wer immer das gerade ist…) im Parlament. Von den umfangreichen Beratungen der so genannten Einzelpläne bekommt man in den Medien kaum etwas mit – nicht nur, weil die Beratungen in den Ausschüssen nicht öffentlich sind. Also der Reihe nach: zunächst gibt es eine so genannte Ressortabstimmung zwischen dem Bundesfinanzminister und den einzelnen Ministerien. Dort werden Eckpunkte und Zahlen festgelegt, beispielsweise eben auch den Sparbeitrag, den die einzelnen Häuser – wie die Ministerien auch genannt werden – zu erbringen haben. Ausgenommen von diesen Sparbemühungen ist derzeit eigentlich nur das Ministerium für Bildung und Forschung.
Peter Tauber applaudiert Bundeskanzlerin Angela Merkel während ihrer Rede zur Haushaltsdebatte im Plenum des Deutschen Bundestages am 7. September 2011.
Danach kommt den „Haushältern“ eine wichtige Rolle zu. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses sind für jeweils ein Ministerium zuständig und prüfen dann gemeinsam mit den Fachpolitikern den jeweiligen Entwurf, nehmen Änderungen vor und setzen so eigene Schwerpunkte. Für mich bedeutet dies die Diskussion der Einzelpläne 17 (Familien, Senioren, Frauen und Jugend) und 11 (Arbeit und Soziales). Und hier schaue ich genau auf die Positionen, für die ich Berichterstatter meiner Fraktion bin und suche das Gespräch mit den Haushaltspolitikern und den Ministerien. Während im Haushalt des Sozialministeriums in meinem Bereich nahezu nur gesetzliche Pflichtleistungen erbracht werden – die Spielräume also sehr gering sind -, waren die Debatten im Einzelplan des Familienministeriums intensiver. Für mich ging es dabei vor allem um den Kinder- und Jugendplan. Mit den dort bereit gestellten gut 147 Millionen Euro wird eine selbständige Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland gefördert. Vom BDKJ über die Evangelische Jugend bis hin zur Arbeiterwohlfahrt bekommen alle Sozialverbände Zuschüsse für ihre Arbeit vor Ort. Wir haben hier beispielsweise erreicht, dass es keine Kürzungen bei den Zuwendungen für Leistungen und Angebote gibt, sondern „nur“ die Verwaltungsaufwendungen reduziert wurden. Das war ein hartes Stück Arbeit aber sicher im Sinne der Kinder- und Jugendlichen.
Nachdem sich Fachpolitiker und Haushaltspolitiker geeinigt haben, werden die gemeinsam erarbeiteten Vorlagen dann im parlamentarischen Verfahren beraten und beschlossen. Nach den Gesprächen der Berichterstatter folgen die Diskussion im Ausschuss und dann die Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages. Für die Öffentlichkeit „reduziert“ sich die Haushaltsberatung auf die Generaldebatte. Dass wir als Parlamentarier neben dem Ministerium viel Arbeit investiert haben, die sich eben nun mal nicht in Pressemitteilungen und schönen Bildern niederschlägt, mögen manche Kollegen beklagen. Wenn am Ende das Ergebnis stimmt, dann ist am trotzdem sehr zufrieden. Ich kann das zumindest für meinen Bereich beim Entwurf des Bundeshaushalts 2012 von mir behaupten.