Ein Schritt in die richtige Richtung beim Urheberrecht

Heute haben die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und Michael Kretschmer ein Positionspapier zum Urheberrecht vorgestellt. Ich bin sehr auf die weiteren öffentlichen Reaktionen gespannt. Sicherlich wird es weiteren Gesprächsbedarf bis zu einer endgültigen Entscheidung geben, aber ich für meinen Teil möchte einige bemerkenswerte Punkte heute schon festhalten:

1. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt Netzsperren und Deep Packet Inspection als Mittel der Rechtsdurchsetzung ab. Diese klare Signal ist wichtig. Und damit ist auch die allgemeine Position der Fraktion definiert – abweichenden Stimmen, die es in der Vergangenheit gab und künftig vielleicht auch wieder einmal geben mag zum Trotz.

2. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will prüfen lassen, ob das Fair-Use-Prinzip als ein Element eines modernen Urheberrechts geeignet ist. Die Fraktion verweist allerdings darauf, dass dies innerhalb des europäischen Rechtsrahmens geschehen solle und auch eine kritische Haltung wird in dem Papier deutlich. Entgegen der bisherigen klaren Ablehnung empfinde ich das aber als die notwendige Offenheit, die ich mir in der Debatte gewünscht habe. Grundsätzlich finde ich es gut, dass damit auch zum Ausdruck gebracht wird, dass wir bei der nationalen Urheberrechtsdebatte den Radius etwas weiter denken sollten. Und ich freue mich, dass dies auch eine Bestätigung des Engagements vieler Freunde in der Union, die für ein faires Urheberrecht streiten, ist. Bisher war das Fair Use-Prinzip immer grundsätzlich abgelehnt worden.

3. Auch dem Thema Privatkopie widmet sich das Papier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wir fordern dabei auch die Anbieter auf, Modelle ohne Kopierschutz zu entwickeln. „Im Zeitalter der Digitalisierung müssen Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Sicherungskopien für Zweitgeräte oder Privatkopien im Familienkreis zu erstellen.“ In diesem Zusammenhang ist uns die Portabilität ein wichtiges Anliegen. Der Nutzer hat ein berechtigtes Anliegen, seine Einkäufe dauerhaft auf diversen Endgeräten zu nutzen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird nun in den entsprechenden Arbeitsgruppen dieses Papier beraten und dann in einer der nächsten Fraktionssitzungen endgültig beschließen. Ich freue mich auf die Beratungen. Denn sicherlich gibt es noch ein paar Punkte, über die wir noch einmal sprechen müssen.

2 Kommentare zu “Ein Schritt in die richtige Richtung beim Urheberrecht

  1. Lieber Peter,
    das hört sich doch prinzipiell schon mal gut an, insbesondere der Punkt der Privatkopie ist sehr wichtig. Es wäre durchaus sinnvoll, wenn ich schon hohe Abgaben (bald noch höher) für USB-Sticks, Brenner, Festplatten & Co zahlen muss, dass ich diese auch auf „legalem“ Weg nutzen kann; sprich, dass ich keinen „funktionierenden“ Kopierschutz umgehen muss um gekaufte Musik, Videos, etc zwischen „meinen“ Geräten hin und her zuschieben.

    Mich würde es freuen, wenn Ihr im Rahmen des Urheberrechtes auch einen Punkt angeht, der nur bedingt damit zu tun hat. Ich sehe mit wachsender sorge die Verkaufsmodelle für Unterhaltungs-Software. Systeme wie „Steam“ und Konsorten verhindern effektiv, dass gebrauchte Spiele später weiterverkauft werden können. Dies war früher nicht nur unser gutes Recht sondern auch mittel zur Finanzierung neuer Software (insb. bei Jugendlichen). Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr diesen Punkt im Sinne des Verbraucherschutzes mit aufgreifen könnt.

    VG

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