Wer kennt die ZPÜ?

Viele wundern sich über die zunehmend sinkenden Preise für technische Geräte, vor allem für Mobiltelefone. Naja, die meisten werden sich eher freuen anstatt sich zu wundern. Auch Flachbildfernseher, Drucker, Computer sind heute erschwinglich wie noch nie. Und wer ein Handy für 1 Euro ersteht, der weiß, dass er mit seinen monatlichen Gebühren das Gerät bezahlt und der Preis ein „Kampfpreis“ ist, der am Ende der Kundenbindung dient. Nur wenige Geräte – wie beispielsweise die Produkte von Apple – werden zu einem Preis verkauft, bei dem der Hersteller unmittelbar durch den Konsumenten entlohnt wird. Bei all diesen Geräten fallen natürlich noch Steuern und Abgaben an. Uns fällt da sofort die Mehrwertsteuer ein. Was die wenigsten allerdings wissen: auf nahezu alle technischen Geräte mit denen Privatkopien angefertigt werden können, wird eine „Urheberrechtsabgabe“ gefordert.

Nun steht gerade das Urheberrecht in der Diskussion – und zwar mit Recht, denn es ist bisher nicht gelungen, das Urheberrecht in die digitale Welt zu übersetzen. Am deutlichsten wird dies aus meiner Sicht bei der Diskussion um die Ermöglichung eines Rechts auf Privatkopie. Aber lassen wir das. Darüber habe ich bereits an anderer Stelle ausführlich geschrieben (http://tinyurl.com/6td2r8v).

Heute geht es um die so genannte Urheberrechtsabgabe, für die die Zentralstelle für private Überspielungsrechte – kurz ZPÜ – die VG Wort und die VG Bild-Kunst Tarife veröffentlichen. Das Vergütungsaufkommen wird dann von den Herstellern und Importeuren der Geräte an die ZPÜ, die VG Wort und die VG Bild-Kunst – also die großen Verwertungsgesellschaften – überwiesen, die die Gelder an ihre Mitglieder nach einem komplizierten Verteilerschlüssel ausschütten. Wir alle sollen bei jedem Kauf eines technischen Geräts mit denen Privatkopien angefertigt werden können diese Abgabe entrichten.

Ich habe einmal versucht, für meinen privaten Haushalt auszurechnen, was da zusammenkommt.

Beginnen wir mal bei den kleinen Beträgen. Für jeden USB-Stick wird die Abgabe fällig. Bei mir in der Wohnung in Gelnhausen, im Büro in Berlin und meiner Wohnung dort liegen gefühlt 10 USB-Sticks herum – die Werbegeschenke nicht mitgezählt. Ein echter Massenartikel. Pro USB-Stick werden 10 Cent fällig. Also sind wir bei einem Euro. Naja. Das ist ja noch kein Betrag. Schauen wir einmal weiter: da steht meine Multimediafestplatte auf dem Schreibtisch. Da sie eine Aufzeichnungsfunktion hat, werden 34,00 Euro fällig. Da sind wir also schon bei 35,00 Euro. Daneben stehen ein Scanner und der Laserdrucker (Da zähle ich nur meine privaten Geräte und nicht die Büroausstattung). Für den Scanner werden 12,50 Euro und für den Laserdrucker ebenfalls 12,50 Euro berechnet. Damit sind wir inzwischen bei 60,00 Euro. Mein iPhone habe ich vergessen. Dafür habe ich aufgrund des Touchscreens und der Speicherkapazität 36,00 Euro gelöhnt: 96,00 Euro stehen jetzt also schon zu Buche. In Berlin habe ich keinen Fernseher, also zählt nur der Fernseher in meiner Wohnung in Gelnhausen und damit 49,00 Euro on top. Jetzt sind wir schon bei 145,00 Euro. Habe ich jetzt alles? Nein, natürlich fehlt noch das „wichtigste“: mein Computer. Davon habe ich zwei Stück, also noch einmal 34 Euro. Ich habe also grob überschlagen 179,00 Euro Urheberrechtsabgabe entrichtet.

Laut Wikipedia hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den 1970er Jahren abschließend über die Zulässigkeit der Urheberrechtsabgabe entschieden (http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe). In dem Artikel heißt es: „Die Pauschalabgabe ersetzt dabei die Bezahlung jeder einzelnen erbrachten Leistung durch eine pauschale Abgeltung, allerdings ohne das Vervielfältigen oder den Gebrauch der Kopien in jedem Fall zu legalisieren.“ Ich habe also nach meiner Lesart damit keineswegs das Recht erworben, eine beliebige Zahl an Raubkopien zu erstellen. Gleichwohl sollte mit dieser Abgabe auch das Recht auf eine Privatkopie verbunden sein. In diesem Recht bin ich als Nutzer trotz der Abgabe eingeschränkt. Das verstehe ich nicht unter einem fairen Urheberrecht.

31 Kommentare zu “Wer kennt die ZPÜ?

  1. Soweit ich weiß, stehen die Verhandlungen zum Urheberrecht (VG-Wort) mit den Providern kurz vor ihrem Abschluss. Zahlen werden sowohl Anbieter als auch Verbraucher.

    Der aktuelle Ansatz soll die User vor Abmahnungen bewahren und Urheber, sofern diese registriert sind, entschädigen.

    Als Autor gehe ich davon aus, das die Rechte meiner Arbeit nicht sozialistischer Gemeinfreiheit zum Opfer fallen.

  2. Vielleicht bin ich zu fantasielos, aber mir fällt für ein „faires“ Urheberrecht – also eines zugunsten von Autoren und Nutzern, weniger von Verlagen und Konzernen – nur eine pauschale Lösung ein. Die natürlich Privatkopien einschließen muss. Und die sicherlich besser organisiert sein kann als von den existierenden Verwertungsgesellschaften. Aber wie sonst? Die künstliche Anpassung der Nutzerrechte etwa von E-Books an gedruckte Bücher ist keine gute Idee. Damit ginge ja der Fortschritt des Digitalen, seine verlustfreie, unkomplizierte und weltweite Verbreitung, gerade verloren. Außerdem ist so etwas schnell zu hacken. Achtung, jetzt wird es unpopulär: Theoretisch müsste zugunsten einer Pauschallösung das Produkt natürlich teurer werden. Aber wenn man es dann frei nutzen kann, also mehr damit machen kann als bisher, wäre das in Ordnung. Es soll ja auch Unternehmen geben, deren Marge höher ist als unbedingt notwendig. Vielleicht ließe sich da ein gewisser Dämpfungseffekt gegen höhere Pauschalabgaben erzielen. Oder man löst es durch höhere Steuern, die dann ja nicht nur von Erstkäufern der Produkte und Geräte, sondern von allen (halbwegs zahlungskräftigen) Bürgern gezahlt werden. Dann ist genug Geld im Topf, die Urheber sind glücklich. Und die Nutzer auch. Oder nicht?

  3. Mir sind die Bedürfnisse der kostenlos Internetwelt seit 1994 gut bekannt.

    Allerdings muss ich sagen, dass ein einziger guter journalistischer Beitag, einschließlich Bilder ca. 1.500 Euro kostet – die kostenlos Denkweise hat bei Verlagen tausende Jobs gekostet und ein Ende der Entlassunge im Journalismus ist nicht abzusehen.

    Die VG-Wort zahlt ca. 25 Euro pro Seite, sofern diese aus 1500 Anschlägen besteht und mindestens 2.500 Views/Jahr hatte.

    Ich schlage vor, die Kosten für die Urheberrechte auf die Betreiber von Servern oder die nutzenden User zu übertragen.

    Das Netz kann und darf nicht kostenlos sein, denn was nichts kostet hat keinen Wert – wie man am Umgang mit dem Urheberrecht sieht.

    1. Dann wäre sämtliche Open Source Software nichts Wert. Und google dürfte es nicht geben. Ich glaube ihre Ansicht ist ein wenig zu einfach gehalten.

      1. Was ist daran einfach? Ich habe ja an keiner Stelle behauptet, dass es keinen Interessensausgleich zwischen Nutzer und der anderen Seite (Verwerter, Künstler, Produzent, etc.) geben sollte. Ich finde es nur merkwürdig, dass ich mit der Abgabe im Prinzip mein Recht auf Privatkopie „erkaufe“ und mir dann das Recht auf eine Privatkopie bei den digitalen Medien faktisch verwehrt wird…

    2. es steht den verlagen doch frei, rein gar nichts im internet zu veroeffentlichen. ausserdem steht es ihnen frei, eine paywall davor zu schalten.

      dann kann jeder, wie beim TV, entscheiden ob er sich ein kostenpflichtiges programm (wie z.b. GEZ, Sky, etc.pp) ansieht, oder ein freies, schlechtes programm (wie z.b. RTL, Pro7, etc.pp) ansieht.

      ihrer argumentation nach waere free-TV also ‚crap‘?

      ach ja, und wenn ich mal zurueck denke, wann und wie lange die content-industrie schon ihren eigenen untergang prognostizieren…
      – ferseher wird erfunden
      – die leer kassette kommt auf den markt
      – video-rekorder
      – CD
      – DVD
      – etc.

      die liste liesse sich sicherlich noch erweitern.
      warum anpassen, solange sich die gesellschaft mit ihrem sauer verdienten geld ueberholte geschaeftsmodelle weiter finanziert!
      umdenken ist angesagt.

      von den ganzen jobs die durch die technologie entstanden sind mal ganz zu schweigen!

  4. also ich finde der aspekt der privatkopie zu wenig betrachtet.
    die privatkopie ist durch den gesetzgeber ja quasi kriminalisiert worden. wenn ich richtig informiert bin, ist man ja kriminell, wenn man einen auch noch so unwirksamen kopierschutz umgeht. auch zum zwecke der privatkopie. ich finde also, man sollte statistiken darueber fahren wie viel % an digitalem content mit, bzw. ohne kopierschutz verkauft/ausgeliefert wird und daran fest machen, vieviel urheberrechtsabgabe gezahlt wird. das wuerde die rechteinhaber vielleicht zusaetzlich dazu befluegeln, keinen kopierschutz-schwachsinn mehr zu betreiben….

  5. Soweit ich weiß, lag ein Ursprung dieser Abgabe darin, Teil-Kopien von Büchern zu entgelten. Das dürfte die Formulierung erklären: „Die Pauschalabgabe ersetzt dabei die Bezahlung jeder einzelnen erbrachten Leistung durch eine pauschale Abgeltung, allerdings ohne das Vervielfältigen oder den Gebrauch der Kopien in jedem Fall zu legalisieren.“

    Einige Seiten zu kopieren ist okay, wird durch die Abgabe pauschal entlohnt, das heißt aber nicht, dass man das Recht erwirbt, das ganze Buch zu kopieren.

    Die besonders hohe Abgabe auf Smartphones empfinde ich persönlich auch als nebulös, bei Druckern scheint sie dagegen recht niedrig.

    Was mich wundert, sind die 49 Euro Abgabe auf ihren Fernseher, ist das ein Spezialgerät? Ich habe nichts über eine Urheberrechtsabgabe auf TV-Geräte finden können.

  6. Das Problem der ZPÜ-Tarife besteht vor allem darin, dass sie rückwirkend wirken sollen und so keinerlei Planungssicherheit für die Betroffenen (Hersteller, Importeure und auch Händler) bieten und so zu einer enormen Belastung eines Abgabepflichtigen werden. Weiter werden sie dann dazu führen, dass für die Vergangenheit zu entrichtende Abgaben in künftige Endgerätekalkulationen einzupreisen sind. Denn, soviel ist sicher, am Ende werden wir Verbraucher zahlen dürfen. Damit zahle ich dann meine legalen Downloads doppelt und dreifach, ich bin begeistert.

  7. Ohne Jurist zu sein und die Feinheiten zu verstehen: Diese Causa ist faszinierend. Darf man das so sehen, dass mit derselben Begründung ein katholischer Pfarrer Kindergeld beantragen könnte – da er die technische Ausstattung zur Reproduktion ja besitzt, auch wenn er sie nicht benutzen darf?

  8. Und auch mal andersrum betrachtet: Ein engagierter Hobbyfotograf, der im Jahr zum Beispiel ein Terabyte an Fotos produziert, diese auf mehreren externen Festplatten datensichert und die besten Fotos davon mit kleinen Geschichten versehen verbloggt, bekommt keinerlei Geld von den Verwertungsgesellschaften, obwohl er viel veröffentlicht und seine Leser erfreut, sondern muss auch noch für die Speicherung des eigenen Materials eine hohe Urheberrechtsabgabe zahlen. Das finde ich unfair.

    1. Stimmt. Allerdings ist das in Bezug auf die Gesamtzahl aller Geräte ein absoluter Einzelfall. Absolute Gerechtigkeit ist in diesen Dingen nie zu erreichen, dann müsste man Theaterfans auch jedes Jahr mit einer vierstelligen Sonderabgabe belegen, weil sie überdurchschnittlich von Theatersubventionen profitieren.

  9. Ich sehe das so: man ist gezwungen seine Musik kostenfrei zu downloaden um die Unkosten wieder reinzuholen.

    Warum es überhaupt eine Abgabe gibt weiß ich übrigens immer noch nicht.

  10. Hallo Hr. Tauber, vielen Dank für diesen guten Beitrag. Allerdings sind sie, Hr. Tauber, uns (meiner Frau und mir) schon öfters positiv aufgefallen. Deshalb lesen wir hier auch immer mal wieder mit. Meine Frau meint nur das Sie in der falschen Partei sind 😉

    Zu der ZPÜ, ja die kennen wir und haben selbst schon mal darüber gebloggt (http://www.pissbock.de/?p=98) – das perfide dabei ist aber: Diese neue Abgabe soll auch noch rückwirkend ab den 1.1.2008 gelten – wohl dem der seine Geräte nicht beim Hersteller registriert hat, nicht das dieser dann bei einem noch eine Nachforderung stellt 😉

    Wie so eine Abgabe unter den EU Wettbewerbsgesetzen überhaupt zu sehen ist – benachteiligt das nicht massiv Händler in Deutschland gegenüber dem Rest der EU?

    1. Na ich finde, dass ich gerade in der richtigen Partei bin mit meiner Meinung. Und in einer Volkspartei muss man das halt aushalten, dass es unterschiedliche Positionen gibt…. 🙂 Die Debatte um ein Urheberrecht, dass der digitalen Welt gerecht wird, findet sicherlich nicht morgen oder übermorgen ihr Ende…

  11. „Der IT-Branchenverband BITKOM hat neue Lösungen zum Schutz von Urheberrechten gefordert. Eine Abgabe auf Geräte zur
    Vervielfältigung geschützter Werke wie Video, Audio und Texte sei
    unzeitgemäß, sagte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms am Freitag auf der Computermesse CeBIT.“

    (dpa-Meldung vom 23. März 2001 13:04 Uhr)

  12. Habe eben auch mal versuchen wollen, meine Abgabenlast auszurechnen. Stelle aber fest, daß ich kaum Überblick habe, wieviele Platten, Sticks usw. ich so in den letzten Jahren gekauft habe…

    Anregung: Vielleicht liest hier ja jemand mit, der einen ZPÜ-Urheberrechtsabgabenrechner bastelt, damit jeder für sich mit wenigen Klicks konfigurieren kann, welche Devices er so hat, um die eigenen Abgaben berechnen zu können?

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