Wenn der Bundestag nicht beschlussfähig ist…

Abgeordnete versammeln sich in der Lobby des Reichstages, bevor sie den Plenarsaal durch die Türen "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" zum Hammelsprung betreten. (Foto: Tobias Koch)
Abgeordnete versammeln sich in der Lobby des Reichstages, bevor sie den Plenarsaal durch die Türen „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zum Hammelsprung betreten. (Foto: Tobias Koch)

Hammelsprung! Ich war gerade in meinem Büro, als diese Nachricht per SMS auf meinem Mobiltelefon erschien. Natürlich habe ich mich sofort auf den Weg ins Plenum gemacht wie viele andere Kolleginnen und Kollegen auch. Inzwischen bestimmt es die Nachrichten des heutigen Tages. Es waren nicht genug Abgeordnete der Koalition, die zur Abstimmung erschienen sind. Die Opposition blieb der Abstimmung komplett fern und sorgte damit dafür, dass der Bundestag nicht beschlussfähig war. Die Sitzung endete und alle noch nicht beratenen Punkte müssen auf die nächste Sitzungswoche verschoben werden.

Bevor ich zu den Gründen etwas sage: natürlich ärgere ich mich auch über die Kolleginnen und Kollegen aus den eigenen Reihen, die unabgemeldet bei der Abstimmung gefehlt haben. Wir sollten als Koalition jederzeit in der Lage sein, eine eigene Mehrheit zu stellen – auch am Freitag.  Insofern sind wir selbst Schuld.

Mehr noch geärgert habe ich mich aber über die Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken. Ich habe mich nicht geärgert, weil sie  nicht etwa gefehlt, andere Termine wahrgenommen haben oder auf einer Dienstreise im Ausland waren. Die Abgeordneten der Grünen, der SPD und der Linken standen feixend vor den Türen und weigerten sich an der Abstimmung teilzunehmen, obwohl sie anwesend waren. Sie hatten auch nicht etwa Anderes zu tun, waren in Gremiensitzungen oder schon auf dem Heimweg. Sie standen wartend vor den Türen des Plenarsaals und schauten zu, wie die Abstimmung verlief. Ein vergleichbares Verhalten sollte sich mal ein normaler Arbeitnehmer in Deutschland erlauben. Ich glaube, man nennt das Arbeitsverweigerung.

Vielleicht haben die Kolleginnen und Kollegen aber schlicht und einfach gedacht, dass der Zweck die Mittel heiligt. Denn mit diesem Verhalten glauben SPD, Grüne und Linke vielleicht die Beratungen und Abstimmungen über das sehr umstrittene Betreuungsgeld verhindern zu können. Anstatt aber das Für und Wider auszutauschen hat man schlicht die parlamentarische Debatte verhindert. Auch das ist ein Armutszeugnis.

Abgeordnete versammeln sich in der Lobby des Reichstages, bevor sie den Plenarsaal durch die Türen "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" zum Hammelsprung betreten. (Foto: Tobias Koch)
Abgeordnete versammeln sich in der Lobby des Reichstages, bevor sie den Plenarsaal durch die Türen „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zum Hammelsprung betreten. (Foto: Tobias Koch)

Ich habe Verständnis für die Sorge, dass das Betreuungsgeld falsche Anreize setzt und gerade deswegen bedarf es einer intensiven Beratung, damit am Ende familienpolitisch sowohl die Eltern und Kinder profitieren, die eine Betreuungseinrichtung nutzen, als auch die, die in den ersten drei Lebensjahren die Erziehung anders organisieren wollen. Es ist die Aufgabe des Parlaments darüber zu beraten, wie man die Rahmenbedingungen dafür klug organisiert. Eine Antwort findet man sicher nicht, indem man die Debatte verweigert.

Es ist außerdem ein Trugschluss, zu glauben, dass es gelingen könnte, die Debatte und dann auch einen Beschluss über das Betreuungsgeld insgesamt verhindern zu können. Das Ergebnis wird sein, dass die Debatte nun in der nächsten Sitzungswoche und voraussichtlich in einer zusätzlichen Sitzung zu Beginn der Sommerpause stattfindet.

Es gilt also am Ende der Satz: „Außer Spesen nichts gewesen.“ Dieses Verhalten der Opposition schadet also nicht nur dem Ansehen des Parlaments insgesamt, sondern wird wahrscheinlich Geld kosten.  Auch die wissenschaftliche Anhörung zum Betreuungsgeld konnte nicht beschlossen werden. Auch diese wird nun verschoben werden müssen. Auch hier entstehen wahrscheinlich zusätzliche Kosten.

Es ist also allenfalls ein Phyrrussieg der Opposition auf Kosten derjenigen, die auf ein Betreuungsgeld hoffen. Und denjenigen, die zurecht anmahnen, dass wir im Bereich des Ausbaus der Kitaplätze noch unerledigte Aufgaben haben, hilft es auch nicht. Es war kein gutes Ende dieser Sitzungswoche für den Bundestag.

Was genau bei einem Hammelsprung passiert, habe ich übrigens noch einmal in einem Video erklärt:

23 Kommentare zu “Wenn der Bundestag nicht beschlussfähig ist…

  1. Zu der Sachlage an sich: In unserer „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ erscheint diese Haltung etwas zwiespältig, dürfte formaljuristisch jedoch zulässig sein ? Auch, wenn es ärgerlich ist.

    Diese Diskussion um das Betreuungsgeld vermag ich, im Zusammenhang mit dem, im kommenden Jahr geltenden Rechtsanspruch für einen U3-Platz nicht ganz nach zu vollziehen.

    Fernab jeglicher juristischer und politischer Ausführung, müsste man sich doch folgende Frage stellen:

    Warum wird ein Rechtsanspruch auf einen U3 – Platz eingeführt und gleichzeitig eine Art – pardon – „Prämie“ in Form des Betreuungsgeldes in Aussicht gestellt, wenn man diesen Anspruch nicht durchsetzt?

    Es müsste doch eigentlich im Interesse Deutschlands sein, Steuern zu generieren – Nein, nicht für Griechenland, sondern für den Sozialbereich unseres Landes.

    Vielleicht sollte man vielleicht nochmals die Finanzierung des Betreuungsgeldes durchkalkulieren und – i.V. mit dem „Rechtsanspruch“ auf U3 – erneut auf den wirtschaftlichen Prüfstand stellen ?!

    1. Liebe Frau Hinteregger,
      Sie unterliegen in Ihren Gedanken einem einzigen Irrtum. Das Betreuungsgeld ist nicht für die, bei denen es keinen Krippenplatz für ihr 15 Monate altes Kind gibt. Es ist für die Eltern, die sich bewusst dafür entscheiden, ihr Kind in diesem Alter noch nicht in eine Betreuungseinrichtung geben zu wollen. Ich kenne viele junge Eltern, die genauso verfahren wollen und sich daher über eine Unterstützung freuen – und die übrigens alle ganz selbstverständlich ihre Kinder ab dem dritten Lebensjahr ins die KITA schicken.
      Grüße Peter Tauber

  2. Einfach mal ehrlich zugeben, dass „Fehlen“ bei einer Abstimmung, bei der man nicht auf Fraktionslinie ist, üblich ist.

    Die subtile Protestform lernt man nämlich schon im Stadtparlament. Und auch dort lernt man, dass das ab und an mal schiefgeht und der Bürgermeister sein Bürgerbüro in seinem Stadtteil erstmal nicht bekommt. Nur interessieren sich beim Lokalblatt dann keiner für die Ausreden.

    Dass die Kollegen vom Fernsehen bei den Generalsekretären nicht mal kritisch nachfragen – oder die Antworten nicht zeigen – zeigt ein anderes Defizit.

  3. „Sie standen wartend vor den Türen des Plenarsaals und schauten zu, wie die Abstimmung verlief. Ein vergleichbares Verhalten sollte sich mal ein normaler Arbeitnehmer in Deutschland erlauben. Ich glaube, man nennt das Arbeitsverweigerung.“

    Wenn Sie schon Parlamentarier mit „normalen Arbeitnehmer“ vergleichen, dann tun Sie das bitte nicht nur für die der Opposition, sondern auch für die der Regierung. Wie nennt man es Ihrer Meinung nach, wenn der „normale Arbeitnehmer“ nach Hause fährt obwohl noch ein Termin angesetzt ist?

  4. Herr Tauber,

    Wenn der Koalition tatsächlich so sehr an einer offenen Debatte gelegen wäre, wieso plant sie dann die Verabschiedung im Eilverfahren vor der Sommerpause unter größtmöglicher Umgehung der Mitspracherechte der Opposition?

    1. Das ist doch Propaganda. Wo wurden oder werden denn die Mitspracherechte der Opposition umgangen? Und Eilverfahren ist auch falsch. Das Gesetz wäre eingebracht worden, dann hätte der zuständige Ausschuss eine Anhörung beschlossen und im in der darauffolgenden Sitzungswoche hätte man das Gesetz beraten und beschlossen. Wo ist da vom Ablauf das Problem?

  5. Hallo Peter,

    festzuhalten bleibt mit Blick auf das Gesamtbild, daß das Betreuungsgeld nicht bloß von der gesamten Opposition, sondern sogar von Teilen der Regierungsparteien abgelehnt wird. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und zahlreichen anderen Gesellschaftliche Gruppen lehnen das Betreuungsgeld ab. Wir sprechen hier also über ein Vorhaben, daß von der Gesellschaft nicht getragen wird; eines, von dem die Gesellschaft zu recht fühlt, daß die Union es ihr wider der breiten Ablehnung aufzudrängen sucht.

    Jetzt beklagst Du

    „Anstatt aber das Für und Wider auszutauschen hat man schlicht die parlamentarische Debatte verhindert. Auch das ist ein Armutszeugnis.“

    und machst den Volksvertretern der Opposition implizit den Vorwurf sie hätten sich antidemokratisch verhalten. Doch was ist von einer Opposition zu erwarten, die sich angesichts einer Dorothee Bär, die da polterte [1]

    „Unsere Geduld ist am Ende: Wir wollen pünktlich zum 1. Januar 2013 die Wahlfreiheit der Eltern erweitern“

    und damit den Eindruck bekräftigt, daß das Thema wider jeder Vernunft durchgepeitscht werden soll, komme was da wolle? Angesichts solcher Ansagen ist klar, daß es sich lediglich um eine überhaupt nicht ergebnisoffene Debatte handelt, sondern vielmehr um das Durchdrücken der eigenen Position gegen den Mehrheitswillen.

    Es sei Dir unbenommen, hier von „Arbeitsverweigerung“ zu sprechen. Aber weshalb sollte die Opposition auch durch Anwesenheit einem Ansinnen zuarbeiten, daß letztlich gegen ihre Interessen und gegen die Interessen der Mehrheit der Menschen in diesem Land ist? Letztlich sage ich auch mit Blick auf die nichtanwensenden Politiker der Regierungsparteien: „Dankeschön! Ohne euer Zutun, wäre diese grandiose Trollierung keinesfalls möglich gewesen.“

    Gruß
    Peter Piksa

    [1] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-06/betreuungsgeld-koalition-gesetzentwurf

  6. Sehr geehrter Herr Tauber,

    mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführung zur heutigen Bundestagssitzung gelesen.
    Ihre Erklärung zum heutigen Tage hätte nur nach den ersten Absätzen enden müssen. Wenn es für die Regierung so wichtig ist das Betreungsgeld zu beschließen, muss eine Mehrheit der Abgeordneten anwesend sein.
    Ihre Kommentare zum Verhalten der Opposition sind abstrus.
    Sie hätten in der Opposition nicht anders reagiert.
    Der Vergleich zu einem „normalen Arbeitnehmer“ verwundert mich sehr. Als Angestellter bin ich nicht Freitags auf Dienstreise, sitze in Gremiensitzungen oder bin auf dem Heimweg??, wenn wichtige Entscheidungen anstehen.
    Sie selbst haben per SMS von der mißlichen Lage erfahren. Waren also zu Beginn nicht anwesend.
    So wichtig kann Ihnen also das Betreungsgeld nicht sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan Dorstewitz

  7. Kann eine intensive Beratung denn stattfinden, wenn von den regierenden Fraktionen, die das federführend durchdrücken wollen, niemand bzw. nicht ausreichend Personen anwesend sind?
    Klar, die betreffende Abstimmung fand zu einem ganz anderen Thema statt. Aber das ändert ja nichts an der Sache:
    Kann eine intensive Beratung, zu welchem Thema auch immer, denn stattfinden, wenn von der Regierung – und dazu zähle ich jetzt mal ganz dreist auch die Fraktionen CDU/CSU und FDP – nicht genügend Teilnehmer an dieser Beratung teilnehmen? Ich denke nicht.
    Die Beratung zu dem Thema, über das abgestimmt werden sollte, hat nicht die Opposition verhindert, sondern die Regierung und war durch ihre weitgehende Abwesenheit.

    Nächste Frage: Wieso muss dieses so unpopuläre Gesetz unbedingt noch vor der Sommerpause durchgedrückt werden? Klar, die bösen Männer und Frauen von der Opposition wollen den jungen Müttern das Betreuungsgeld verweigern. Aber wie Sie selbst sagen: Verhindern können sie es wahrscheinlich nicht.
    Vielleicht geht es denen aber auch darum, dass das Thema nicht während der EM abgehakt wird, während die Presse (und damit die Öffentlichkeit außerhalb des Internets) sich hauptsächlich mit Fußball und nicht mit wichtigen politischen Inhalten auseinandersetzt.
    Erinnerung: Ende letzte Sitzungswoche: 29. Juni; Ende EM: 1. Juli
    Wäre das nicht auch denkbar?

    1. An den Plenardebatten nehmen in der Regel die für den Debattenpunkt zuständigen Fachpolitiker, also die Mitglieder des entsprechenden Ausschusses, teil. Der Tagespunkt, bei dem es zum Hammelsprung kam, ging es nicht um das Betreuungsgeld. Deswegen waren die Familienpolitiker auch nicht im Plenum. Ich nehme auch nur an den Plenardebatten teil, für die ich als Fachpolitiker zuständig bin. Mir fehlt schlicht die Zeit, an allen Debatten dabei zu sein und ich würde bei vielen anderen Debatten auch „nur Bahnhof“ verstehen. Dazu sind die Themen zu kompliziert und die jeweiligen Fachpolitiker eben im Thema.

      1. ABER: alle Abgeordneter müssen in Hammelsprung-Nähe sein! Das waren ganz offensichtlich 126 (!!) abgeordnete von CDU/CSU/FDP nicht. Wenn es für die 126 keine Pairing-Vereinbarung mit den anderen Fraktionen gab (Absprache über Fehlen), ist das einfach mal ein Armutszeugnis. Dass nicht einmal die Ministerin in der Nähe des Bundestages ist, sagt ja alles…

      2. Das ist mir schon klar – Sie können nicht an allem Teilnehmen und haben nicht das Fachwissen überall mitzureden und ich werfe Ihnen das nicht vor. Niemand kann das. (Auch) dafür gibt es ja schließlich Fraktionen.
        Zugegeben, die Methode, die die Opposition da gewählt hat, war hinterhältig. Aber dass man um viertel nach elf nicht genügend Abgeordnete findet, ist ein Armutszeugnis für die Regierung. Auch an einem Freitag.

        Von Arbeitsverweigerung würde ich, wie Peter Piksa, übrigens auch nicht sprechen. Die Arbeit ist ja nur aufgeschoben. Denn wenn mit der CSU nicht ganz plötzlich was wunderliches geschieht, wird die Diskussion ja weitergehen. Anders als Herr Piksa wissen die Abgeordneten im Parlament sicher, dass sie eine Verantwortung haben, am demokratischen Prozess mitzuwirken. Obwohl einige von ihnen sich vielleicht schon am Donnerstagabend ins Wochenende verabschieden.

        Es ist gut, dass die Entscheidung über das Betreuungsgeld nicht während der EM gefällt wird. Oft werden unbequeme Gesetze während solcher Großereignisse beschlossen und damit aus der Kontrolle der Presse und Öffentlichkeit herausgehalten. Die Wahl der Mittel war vielleicht zweifelhaft, aber das, was die Opposition da erreicht hat, ist gut – ein so umstrittenes Gesetz muss in der Öffentlichkeit beschlossen werden.

  8. Das Kostenargument bei einem Gesetzesvorhaben, das mit Steuer-Milliarden Fehlanreize setzt anzuführen, finde ich schon ein wenig dreist. Wie kann denn außerdem eine Anhörung verschoben werden, die formal noch gar nicht beschlossen ist?

  9. Es gibt einfach Gesetzesentwürfe, die so absurd sind, dass man noch nicht einmal dagegen stimmen möchte. Denn damit müsste man sie letztlich in irgendeiner Form als validen/abstimmungswürdigen Vorschlag anerkennen. Das Betreuungsgeld ist so ein Gesetzesentwurf. Er ist einer demokratischen Abstimmung schlichtweg nicht würdig und es ist daher nur konsequent ihn zu ignorieren und selbst die Abstimmung darüber zu boykottieren.

  10. Wenn die Debatte eine Debatte wäre, statt nur ein minutenlanges oder stundenlanges Selbstdarstellen, mit vorher festgelegtem Abstimmungsverhalten (Hinweis: i.d.R. grundgesetzwidriger Fraktionszwang, Änderung der GO des Bt,…), dann spräche etwas für die Argumentation oben. Da die Redezeit aber vorher nur zur Selbstdarstellung genutzt wird und die Abstimmung im Prinzip auch schon feststeht, Austauschen oder Debatte mit offenem Ausgang und eigener Meinung nicht wirklich vorgesehen ist, ist dieses Verhalten nur konsequent.

    Nur in sehr, sehr wenigen Abstimmungen (z.B. PID) halten sich die Fraktionen an die Unabhängigkeit des Abgeordneten – steht ja auch nur im Grundgesetz – und somit ist die größte Spesenverschwendung eigentlich das gegenseitige Vorlesen der Texte. Darüber hinaus werden dafür dann auch noch Gelder vom ÖR-Rundfunk/-TV verbraten. Gelegentlich oder vorwiegend eine gleiche Meinung zu haben, gesteht man jedem Abgeordneten oder Verordneten o.ä. ja zu, aber „immer alle die selbe“ Meinung haben ist unwahrscheinlicher, als 3 Wochen hintereinander sechs richtige + Zusatzzahl im Lotto von einer einzelnen Person…
    Der Satz „Es ist außerdem ein Trugschluss, zu glauben, dass es gelingen könnte, die Debatte und dann auch einen Beschluss über das Betreuungsgeld insgesamt verhindern zu können.“ sagt dazu schon genug. Es geht nicht um die Debatte, sondern der Beschluss steht fest und die festgelegte Prozedur sagt nur, man muss die Anhörung machen. Basta! Finito!

    (Im Übrigen gilt der selbe Vorwurf für die Parlamente in den Ländern und zum immer größer werdenden Teil auch auf Gemeindeebene.)

    Achja: Wer nebenbei in seinem Büro um die Ecke sitzt, während doch eine soooo wichtige Debatte läuft und man sich ja hier die eigenen und fremden Argumente unbedingt anhören muss, und wo unbedingt jeder Mensch dran teilnehmen sollte, hat nochmal welches Recht auf solche Kritik in solcher Form? Hm…

    1. Also erstmal danke für den Kommentar. Die Funktionsweise des Parlaments erkläre ich gerne nochmal an anderer Stelle ausführlich. (Ich glaube, da habe ich auch schon mal gebloggt.) Bei dem Tagesordnungspunkt ging es nicht ums Betreuungsgeld, sondern um etwas ganz anderes. Darum war ich als Familienpolitiker der Union auch nicht im Plenum. Grundsätzlich nehmen an den Plenardebatten die Abgeordneten des jeweils zuständigen Ausschusses teil. Insofern sind Sie beim letzten Absatz auf dem Holzweg. Die grundsätzliche Kritik an den parlamentarischen Gepflogenheiten kann man punktuell durchaus teilen, aber auch hier gilt: alle Dinge sind im Ausschuss ja bereits oft mehrmals beraten und diskutiert worden. Das Parlament soll in der Tat dazu dienen, die Argumente auch noch einmal öffentlich auszutauschen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass dort niemand mehr die „Erleuchtung“ hat und seine Meinung ändert. Das würde dann ja im Umkehrschluss auch bedeuten, er hätte sich bis zu der Sitzung gar keine Gedanken gemacht oder?

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