{"id":836,"date":"2012-03-14T09:25:50","date_gmt":"2012-03-14T08:25:50","guid":{"rendered":"http:\/\/petertauber.wordpress.com\/?p=836"},"modified":"2017-02-16T09:31:30","modified_gmt":"2017-02-16T09:31:30","slug":"die-digitale-gesellschaft-barrierefreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.petertauber.de\/?p=836","title":{"rendered":"Die digitale Gesellschaft \u2013 Barrierefreiheit?"},"content":{"rendered":"<p>Das Internet er\u00f6ffnet Teilhabechancen und pr\u00e4gt unsere Lebensqualit\u00e4t in immer gr\u00f6\u00dferem Ma\u00dfe. In der Debatte fallen oftmals Begriffe wie Partizipation, Datenschutz oder Breitbandversorgung. Neben diesen Problemen, die zweifelsfrei ihren berechtigten Platz in der Entwicklung einer digitalen Gesellschaft einnehmen, ist ein Aspekt bisher so gut wie gar nicht in Erscheinung getreten: die \u201edigitale\u201c Barrierefreiheit. <\/p>\n<p>Gerade f\u00fcr Menschen, die in ihrer Mobilit\u00e4t eingeschr\u00e4nkt oder die in ihrer Wahrnehmung beeintr\u00e4chtigt sind z.B. sehbehinderte, blinde, h\u00f6r- und lernbehinderte Menschen, k\u00f6nnen Internetangebote einen gro\u00dfen Nutzen haben, da sie den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen sowie die Pflege sozialer Kontakte erleichtern bzw. erst erm\u00f6glichen und damit auch zu mehr Selbstst\u00e4ndigkeit verhelfen. In der Praxis wird diese Zielgruppe aber h\u00e4ufig nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt. So k\u00f6nnen blinde Menschen, z.B. eine grafische Navigation nicht nutzen und das Fehlen von Alternativtexten bei Grafik- und Formularelementen erschwert ihnen die Nutzung. Sehbehinderte Menschen haben Schwierigkeiten mit kleiner Schrift, undeutlicher Farbwahl und mangelnden Kontrasten. Und Menschen mit kognitiven Einschr\u00e4nkungen (z.B. einer Lernbehinderung) sind von komplex aufgebauten Internet-Angeboten oft \u00fcberfordert. F\u00fcr die \u00f6ffentliche Bundesverwaltung gibt es bereits Rechtsvorschriften, nach denen Online-Angebote der \u00f6ffentlichen Verwaltung zwingend barrierefrei zug\u00e4nglich und anwenderfreundlich ausgestaltet sein m\u00fcssen. Ihre Umsetzung ist in vielen Bereichen aber noch nicht zufriedenstellend. <\/p>\n<p>Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe diese aber auch privatwirtschaftliche und nichtkommerzielle Angebote entsprechend umzustellen. <\/p>\n<p>Hierzu existiert in der konkreten Umsetzung beispielwiese \u201edie Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung&#8220; (BITV). Sie konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz und verpflichtet Webangebote des Bundes auf Barrierefreiheit. Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag \u00f6ffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen f\u00fcr behinderte Benutzer zug\u00e4nglich sein. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel Bundes\u00e4mter, \u00fcberregionale gesetzliche Krankenkassen oder Stiftungen. Die Vorschriften der BITV sollen die universelle Zug\u00e4nglichkeit von Webangeboten sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch behinderte und lernbehinderte Benutzer sollen Zugang haben. In den L\u00e4ndern existieren vergleichbare gesetzliche Regelungen in Landesgleichstellungsgesetzen. Das Zug\u00e4nglichkeit und Barrierefreiheit notwendige Voraussetzungen f\u00fcr die Realisierung umfassender Teilhabe sind, spiegelt sich auch in der UN-Behindertenrechtskonvention wider, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Die Konvention fordert nicht nur Zug\u00e4nglichkeit und Barrierefreiheit im \u00f6ffentlichen Raum (z.B. bei Geb\u00e4uden, Stra\u00dfen, Transportmitteln, Einrichtungen, Schulen, Arbeitsst\u00e4tten), sondern sie verlangt f\u00fcr Menschen mit Behinderungen explizit einen gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationsangeboten und Diensten. Zur Umsetzung der Konvention hat die Bundesregierung im Juni 2011 einen Nationalen Aktionsplan sukzessive mit einem umfassenden Ma\u00dfnahmenpaket verabschiedet, der in den n\u00e4chsten Jahren umgesetzt werden soll. Manchen geht das nicht schnell genug. Ich finde es erst einmal eine Leistung, dass die christlich-liberale Koalition damit begonnen hat! <\/p>\n<p>Eine Reihe von Ma\u00dfnahmen betreffen die Bereiche Information und Kommunikation und E-Government. So f\u00f6rdert das BMAS beispielsweise die Entwicklung eines Webguides f\u00fcr die Verwaltung, der die praktische Umsetzung der neuen BITV 2.0 erleichtern soll. Eine Studie soll Aufschluss zur Eignung bestehender E-Partizipationsangebote f\u00fcr Menschen mit Behinderungen geben und Empfehlungen formulieren, was zuk\u00fcnftig besser gemacht werden kann. <\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus setzt die Bundesregierung beim Thema Barrierefreiheit gezielt auf den Dialog, um das Bewusstsein f\u00fcr die Belange behinderter Menschen bei den Akteuren in den verschiedenen Bereichen zu st\u00e4rken. Mangelnde Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit werden als Problem umso dringender, je mehr Online-Angebote den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zur Verf\u00fcgung gestellt werden und in Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung einflie\u00dfen. Wer sich an diesen Angeboten nicht beteiligen kann, hat schlechte Chancen seine Interessen einzubringen. Bereits heute gibt es eine Vielzahl von elektronischen Konsultations- und Petitionsangeboten die zum Mitmachen einladen, aber eben noch nicht barrierefrei und auch nicht immer nutzerfreundlich sind. Das betrifft eine Konsultation zu einem 70-seitigen PDF-Dokument, das zu studieren im Grunde keinem B\u00fcrger zuzumuten ist, genauso wie die Verwendung von Formularen, die nicht barrierefrei sind. <\/p>\n<p>Unter Ber\u00fccksichtigung der politischen Zielsetzung, das deutsche E-Government bis 2015 auf einen europ\u00e4ischen Spitzenplatz zu f\u00fchren und dem Bekenntnis, Internettechnologien verst\u00e4rkt zur Beteiligung der Bev\u00f6lkerung an politischen Entscheidungsfindungen zu nutzen, ist mit einer weiteren Zunahme entsprechender Online-Angebote zu rechnen. Hinzu kommt, dass Online-Angebote von der Politik oftmals schlichtweg als imagef\u00f6rdernd im Sinne von \u201eB\u00fcrgern\u00e4he\u201c angesehen werden und daher oftmals Mittel der Wahl sind. Eine solche Entwicklung, die zu begr\u00fc\u00dfen ist, weil sie zus\u00e4tzliche Zugangswege f\u00fcr eine breitere B\u00fcrgerbeteiligung schafft, birgt aber auch die Gefahr, dass einzelne Gruppen ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen technischen und inhaltlichen Voraussetzungen an die Zug\u00e4nglichkeit von Online-Angeboten nicht erf\u00fcllt werden. Damit wird Barrierefreiheit gleichzeitig zu einem Erfolgsfaktor und einem Ma\u00dfstab f\u00fcr die Qualit\u00e4t solcher Angebote. Ein \u201egutes\u201c Online-Angebote muss daher von der Konzeption \u00fcber die Entwicklung, das Webdesign und die Implementierung das Kriterium der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit in jeder Stufe der Umsetzung mitdenken. Das bedeutet aber auch, dass bei allen Beteiligten von der Verwaltung, die ein Vorhaben initiiert, bis zur Agentur, die es umsetzt, ein Bewusstsein f\u00fcr die Bedeutung von Barrierefreiheit und die M\u00f6glichkeiten ihrer Umsetzung vorhanden sein muss. Ich habe die Themen Barrierefreiheit sowie b\u00fcrgerschaftliches Engagement in die laufende Arbeit der Projektgruppe Demokratie und Staat der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft eingebracht, denn wie gesagt denke ich, dass diese Themen bisher zu wenig Aufmerksamkeit in der Entwicklung zu einer digitalen Gesellschaft erhalten haben. Meine Beitr\u00e4ge hierzu stehen in einer der n\u00e4chsten Sitzungen zur Diskussion und anschlie\u00dfend im Abschlussbericht. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"entry-summary\"><p>Das Internet er\u00f6ffnet Teilhabechancen und pr\u00e4gt unsere Lebensqualit\u00e4t in immer gr\u00f6\u00dferem Ma\u00dfe. 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