Natürlich wollen wir Netzneutralität
Viele sind sich nicht bewusst, dass wir derzeit eine Revolution miterleben – und damit meine ich nicht die Ereignisse in Nordafrika. Wir erleben eine Revolution, die wohl nur mit der Erfindung des Buchdrucks vergleichbar ist. Ich spreche vom Internet. Das Internet eröffnet den Menschen neue Chancen und Möglichkeiten in der Bildung, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Partizipation, der Innovation, der Wissenschaft aber auch der Unterhaltung.
Auch deshalb hat der Deutsche Bundestag auf Initiative der CDU/CSU eine Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft eingesetzt. Unser Ziel in der Netzpolitik sollte sein, vor allem Chancen und Möglichkeiten in den Blick zu nehmen, ohne freilich Risiken auszublenden. Sich aber allein auf die Risiken zu fokussieren – so wie sie das in der Diskussion um die Netzneutralität geschieht – ist kein guter Weg.
Es ist ein Wesensmerkmal des Internets, dass es für Bürgerinnen und Bürger, für gesellschaftliche Gruppen und Organisationen, für die Wissenschaft, für die Unternehmen der Wirtschaft, aber auch für den Staat neue Möglichkeiten eröffnet. Diese gilt es nicht zu beschneiden, sondern zu erhalten oder im Idealfall noch zu erweitern. Für die Union ist klar: wir halten das Internet für einen Segen für eine moderne, pluralistische und demokratische Gesellschaft. Darum ist es keine Frage: auch für uns ist die Netzneutralität eine der Voraussetzungen für ein Internet wie wir es kennen, schätzen und brauchen – auch in der Zukunft.
Der Wissenschaftliche Dienst hat es kurz und knapp formuliert: „Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet. Das bedeutet alle Datenpakete werden gleichberechtigt übertragen, unabhängig davon, woher sie stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generieren. Dies galt – und man möchte hinzufügen gilt – „bislang als essentielle Eigenheit des weltweiten Netzes.“
Diese Definition klammert freilich die Frage des Netzwerkmanagements weitgehend aus. In der Tat bleibt Raum für weitergehende Diskussionen, was unter Netzneutralität zu fassen ist, wie eng dieser Begriff ausgelegt werden kann und ob man am Ende – wie es manche fordern – ein kostengünstiger Breitbandzugang eine Voraussetzung für Netzneutralität ist.
Einige fordern auch, die Netzneutralität gesetzlich zu garantieren. Doch zunächst muss man neben der Frage, was getan werden kann und muss, um Netzneutralität für die Zukunft zu gewährleisten, auch die Frage stellen, ob diese überhaupt gefährdet ist. Diese Frage ist berechtigt. Doch die Antwort ist klar: derzeit nicht.
Es gab bisher in Deutschland einen Fall, der in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurde, von dem der Chef der Bundesnetzagentur Matthias Kurth sagt, dass man ihn weitestgehend unter die Debatte um die Aufrechterhaltung der Netzneutralität subsumieren könne. Dort haben die Mobilfunkanbieter einen VOIP-Dienst auf ihren Geräten gesperrt. Hier hat der Markt seine Handlungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Skype – um diesen Dienst geht es – ist nun nicht mehr bei allen Anbietern gesperrt und ich kann, wenn ich will, diesen Dienst über einen von mir zu wählenden Anbieter nutzen, teilweise ohne zusätzliche Kosten, teilweise gegen eine zusätzliche Gebühr.
Die christlich-liberale Koalition hat sich daher festgelegt: „Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.“
Fragen wir uns, was es bereits heute für Regulierungsmechanismen gibt, auf die man zur Aufrechterhaltung der Netzneutralität zurückgreifen kann: Dies beginnt beim Art. 5 GG, geht weiter über das TKG, das wir im Zweifel entsprechend erweitern können und werden, hinzu kommen das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht. Und der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, dessen Behörde für die Aufrechterhaltung der Netzneutralität Sorge trägt, hat im Gespräch mit der Projektgruppe Netzneutralität der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft, aber auch an anderer Stelle, unmissverständlich klar gestellt, dass derzeit das ihm zur Verfügung stehende „Werkzeug“ ausreicht, um Netzneutralität durchzusetzen.
Wir führen hier also eine weitgehend theoretische Diskussion! Eine Diskussion, das sage ich ganz offen, die teilweise schizophrene Züge annimmt. Man kann nicht auf der einen Seite darüber fabulieren, dass das Internet ein Raum ist, in dem der Staat sich tunlichst zurückhalten sollte, und dann auf der anderen Seite nach eben diesem Staat rufen und fordern, dass er bitteschön dann doch Barrieren errichtet, regulierend eingreift, regelt und neue Gesetze macht. Was soll der Staat denn im Internet nun sein? Die oberste Instanz oder Partner auf Augenhöhe? Die politische Linke macht es wie immer: sie sucht sich das aus, was ihr gerade in den Kram passt. So kann man aber keine Politik machen.
Deutlich wird dies durch die von Links immer wieder verbreitete Unterstellung, dass Kapazitätsengpässe im Netz durch die Unternehmen künstlich herbeigeführt werden würden, um neue Geschäftsmodelle zu generieren oder gar auf diesem Wege die Netzneutralität abzuschaffen. Wer das behauptet, der mag wissen, wie das Internet funktioniert, von Wirtschaft und Wettbewerb hat er aber keine Ahnung!
Das Internet, so wie ich es erlebe, ist ein Raum, in dem Zukunft, Optimismus und Chancen mit Händen zu greifen sind. Dies erleben wir nicht nur bei technischen Innovationen, sondern ganz konkret auch mit Blick auf die Folgen für Politik und Demokratie.
Die Netzneutralität ist für uns als Union ein hohes Gut! Wir sehen sie als eine Voraussetzung für Innovation und für Teilhabe in unserer Gesellschaft durch das Internet an. Und genau deshalb tun wir die notwendigen Schritte, um Netzneutralität auf Dauer zu gewährleisten. Und wir machen das richtig und nicht mit Schaufensterpolitik.
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