Archiv nach Schlagworten: Urheberrecht

Die GEMA in die Schranken weisen

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) will ab dem 1. Januar 2013 eine komplett neue Tarifstruktur für alle Musikveranstalter in Deutschland einführen. Statt der bisher 11 geltenden Tarife sollen jetzt  nur noch 2 Tarife für Live- und Tonträgermusik greifen. Daher warne ich, dass die auf den ersten Blick unproblematische Vereinfachung es richtig in sich hat.

Gerade auch für Vereine, die Musikveranstaltungen organisieren, könnte die Neuregelung noch nicht absehbare Folgen haben. Manch eine liebgewonnene Veranstaltung in der Region könnte dadurch vor dem Ende stehen. Nicht nur Vereine,  sondern auch Musikkneipen und Diskotheken sind von der Tarifreform betroffen. Dabei sind Steigerungen im Extremfall von über 1000 Prozent möglich.

Die GEMA hat mit ihren Plänen offenbar jegliches Maß verloren und gefährdet durch ihr Vorgehen Kulturinitiativen mit langer Tradition, Veranstaltungen von Vereinen aber auch Freizeitangebote für junge Menschen wie etwa Diskotheken und Clubs in ihrem Bestand. Ich fordere den Stopp dieser Pläne! Da die Berechnung der GEMA-Gebühren auch an den Eintrittspreis gekoppelt ist, würde eine Erhöhung der Eintrittspreise nichts an dem Problem ändern. Wahrscheinlich wäre eine satte Erhöhung der Getränkepreise die Folge, was vielen Besuchern den Spaß an den verschiedenen Veranstaltungen ein Stück weit nehmen würde – und das, obwohl selbst deutlich erhöhte Preise die Gebührenerhöhungen vielfach nicht ausgleichen können. Die Zeche zahlen am Ende die Besucher, egal ob sie in die Disko gehen oder auf der Kerb in das Festzelt.

Zwar gibt es bereits eine bestehende Sondervereinbarung mit dem Bund der Karnevalisten, deren Folgen auch nicht absehbar sind. Aber gerade diese Formen der selektiven Sondervereinbarungen laufen dem ursprünglich angepeilten Ziel einer Vereinfachung zuwider und führen nicht zu mehr Gerechtigkeit.

Das Problem ist die Struktur der GEMA. Nach dem aktuellen Modell profitiert von den Einnahmen insbesondere eine relativ kleine Gruppe bekannter und umsatzstarker Künstler. Viele kleinere Künstler gehen nahezu leer aus. In meinen Augen kann das weder im Sinne der vielen Künstler, noch im Sinne der Verbraucher sein. Ich unterstütze daher die Forderung des niedersächsischen Ministerpräsidenten David Mc Allister, dass die Politik zur not regelnd eingreifen muss, um schlimme Auswirkungen für viele Veranstaltungen zu verhindern.

Ich habe gerade heute mit einem Clubbesitzer in meiner Region gesprochen. Nach seiner Berechnung bedeutet der neue Tarif eine Steigerung von 600 Prozent! Dies bedeutet u.U. das Aus für den Club und junge Leute (und auch die Ü 30 zu denen ich gehöre) müssten dann mindestens bis Hanau oder gar Frankfurt zum Feiern fahren. Das kann sicher nicht das Ziel dieser Reform sein!

Weitergehende Informationen sind auch unter www.c-netz.info zu erhalten.

Ein Schritt in die richtige Richtung beim Urheberrecht

Heute haben die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und Michael Kretschmer ein Positionspapier zum Urheberrecht vorgestellt. Ich bin sehr auf die weiteren öffentlichen Reaktionen gespannt. Sicherlich wird es weiteren Gesprächsbedarf bis zu einer endgültigen Entscheidung geben, aber ich für meinen Teil möchte einige bemerkenswerte Punkte heute schon festhalten:

1. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt Netzsperren und Deep Packet Inspection als Mittel der Rechtsdurchsetzung ab. Diese klare Signal ist wichtig. Und damit ist auch die allgemeine Position der Fraktion definiert – abweichenden Stimmen, die es in der Vergangenheit gab und künftig vielleicht auch wieder einmal geben mag zum Trotz.

2. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will prüfen lassen, ob das Fair-Use-Prinzip als ein Element eines modernen Urheberrechts geeignet ist. Die Fraktion verweist allerdings darauf, dass dies innerhalb des europäischen Rechtsrahmens geschehen solle und auch eine kritische Haltung wird in dem Papier deutlich. Entgegen der bisherigen klaren Ablehnung empfinde ich das aber als die notwendige Offenheit, die ich mir in der Debatte gewünscht habe. Grundsätzlich finde ich es gut, dass damit auch zum Ausdruck gebracht wird, dass wir bei der nationalen Urheberrechtsdebatte den Radius etwas weiter denken sollten. Und ich freue mich, dass dies auch eine Bestätigung des Engagements vieler Freunde in der Union, die für ein faires Urheberrecht streiten, ist. Bisher war das Fair Use-Prinzip immer grundsätzlich abgelehnt worden.

3. Auch dem Thema Privatkopie widmet sich das Papier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wir fordern dabei auch die Anbieter auf, Modelle ohne Kopierschutz zu entwickeln. “Im Zeitalter der Digitalisierung müssen Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Sicherungskopien für Zweitgeräte oder Privatkopien im Familienkreis zu erstellen.” In diesem Zusammenhang ist uns die Portabilität ein wichtiges Anliegen. Der Nutzer hat ein berechtigtes Anliegen, seine Einkäufe dauerhaft auf diversen Endgeräten zu nutzen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird nun in den entsprechenden Arbeitsgruppen dieses Papier beraten und dann in einer der nächsten Fraktionssitzungen endgültig beschließen. Ich freue mich auf die Beratungen. Denn sicherlich gibt es noch ein paar Punkte, über die wir noch einmal sprechen müssen.

Wer kennt die ZPÜ?

Viele wundern sich über die zunehmend sinkenden Preise für technische Geräte, vor allem für Mobiltelefone. Naja, die meisten werden sich eher freuen anstatt sich zu wundern. Auch Flachbildfernseher, Drucker, Computer sind heute erschwinglich wie noch nie. Und wer ein Handy für 1 Euro ersteht, der weiß, dass er mit seinen monatlichen Gebühren das Gerät bezahlt und der Preis ein „Kampfpreis“ ist, der am Ende der Kundenbindung dient. Nur wenige Geräte – wie beispielsweise die Produkte von Apple – werden zu einem Preis verkauft, bei dem der Hersteller unmittelbar durch den Konsumenten entlohnt wird. Bei all diesen Geräten fallen natürlich noch Steuern und Abgaben an. Uns fällt da sofort die Mehrwertsteuer ein. Was die wenigsten allerdings wissen: auf nahezu alle technischen Geräte mit denen Privatkopien angefertigt werden können, wird eine „Urheberrechtsabgabe“ gefordert.

Nun steht gerade das Urheberrecht in der Diskussion – und zwar mit Recht, denn es ist bisher nicht gelungen, das Urheberrecht in die digitale Welt zu übersetzen. Am deutlichsten wird dies aus meiner Sicht bei der Diskussion um die Ermöglichung eines Rechts auf Privatkopie. Aber lassen wir das. Darüber habe ich bereits an anderer Stelle ausführlich geschrieben (http://tinyurl.com/6td2r8v).

Heute geht es um die so genannte Urheberrechtsabgabe, für die die Zentralstelle für private Überspielungsrechte – kurz ZPÜ – die VG Wort und die VG Bild-Kunst Tarife veröffentlichen. Das Vergütungsaufkommen wird dann von den Herstellern und Importeuren der Geräte an die ZPÜ, die VG Wort und die VG Bild-Kunst – also die großen Verwertungsgesellschaften – überwiesen, die die Gelder an ihre Mitglieder nach einem komplizierten Verteilerschlüssel ausschütten. Wir alle sollen bei jedem Kauf eines technischen Geräts mit denen Privatkopien angefertigt werden können diese Abgabe entrichten.

Ich habe einmal versucht, für meinen privaten Haushalt auszurechnen, was da zusammenkommt.

Beginnen wir mal bei den kleinen Beträgen. Für jeden USB-Stick wird die Abgabe fällig. Bei mir in der Wohnung in Gelnhausen, im Büro in Berlin und meiner Wohnung dort liegen gefühlt 10 USB-Sticks herum – die Werbegeschenke nicht mitgezählt. Ein echter Massenartikel. Pro USB-Stick werden 10 Cent fällig. Also sind wir bei einem Euro. Naja. Das ist ja noch kein Betrag. Schauen wir einmal weiter: da steht meine Multimediafestplatte auf dem Schreibtisch. Da sie eine Aufzeichnungsfunktion hat, werden 34,00 Euro fällig. Da sind wir also schon bei 35,00 Euro. Daneben stehen ein Scanner und der Laserdrucker (Da zähle ich nur meine privaten Geräte und nicht die Büroausstattung). Für den Scanner werden 12,50 Euro und für den Laserdrucker ebenfalls 12,50 Euro berechnet. Damit sind wir inzwischen bei 60,00 Euro. Mein iPhone habe ich vergessen. Dafür habe ich aufgrund des Touchscreens und der Speicherkapazität 36,00 Euro gelöhnt: 96,00 Euro stehen jetzt also schon zu Buche. In Berlin habe ich keinen Fernseher, also zählt nur der Fernseher in meiner Wohnung in Gelnhausen und damit 49,00 Euro on top. Jetzt sind wir schon bei 145,00 Euro. Habe ich jetzt alles? Nein, natürlich fehlt noch das „wichtigste“: mein Computer. Davon habe ich zwei Stück, also noch einmal 34 Euro. Ich habe also grob überschlagen 179,00 Euro Urheberrechtsabgabe entrichtet.

Laut Wikipedia hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den 1970er Jahren abschließend über die Zulässigkeit der Urheberrechtsabgabe entschieden (http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe). In dem Artikel heißt es: „Die Pauschalabgabe ersetzt dabei die Bezahlung jeder einzelnen erbrachten Leistung durch eine pauschale Abgeltung, allerdings ohne das Vervielfältigen oder den Gebrauch der Kopien in jedem Fall zu legalisieren.“ Ich habe also nach meiner Lesart damit keineswegs das Recht erworben, eine beliebige Zahl an Raubkopien zu erstellen. Gleichwohl sollte mit dieser Abgabe auch das Recht auf eine Privatkopie verbunden sein. In diesem Recht bin ich als Nutzer trotz der Abgabe eingeschränkt. Das verstehe ich nicht unter einem fairen Urheberrecht.

Was ich unter einem „fairen“ Urheberrecht verstehe

Immer wieder hohe Wellen schlägt die Debatte um ein Urheberrecht, dass den Veränderungen der digitalen Gesellschaft gerecht wird. Dabei prallen grundsätzliche Auffassungen aufeinander, die der Wirklichkeit aus meiner Sicht jeweils nicht gerecht werden. Es wird gerne das folgende Bild gezeichnet: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die im Falle digitaler Urheberrechtsverletzungen am liebsten sofort den Internetzugang sperren möchten und die jugendlichen Triebtäter, die einer verfrorenen Kostenlosmentalität frönen, durch den harten Zwang eines wie auch immer gearteten Arbeitslagers zur Räson bringen wollen. Dem stehen die fröhlich ein Lied singenden, stets nur Freiheit und Bürgerrechte im Sinn habenden Vorkämpfer einer gerechten Gesellschaft gegenüber, die ja niemandem etwas böses wollen und einer neuen Kultur das Wort reden, in der das so genannte geistige Eigentum kostenlos allen zur Verfügung steht und natürlich Künstler und Kulturschaffende, Autoren und Musiker trotzdem überleben werden, denn via einer Kulturflatrate oder freiwilligen Gaben findet jeder ein Auskommen. Ganz klar auf wessen Seite man steht, oder?

Ich gebe zu, ich habe in beide Richtungen etwas überzeichnet und bevor sich jetzt alle Seiten aufregen oder missverstanden fühlen: diese dogmatischen Grabenkämpfe sind mir ein Gräuel – nicht zuletzt, weil sie aus meiner Sicht am Kernproblem vorbeigehen und dem Problem nicht gerecht werden.

Worum geht es? Das Urheberrecht ist in Deutschland bisher nicht in der digitalen Zeit angekommen. Es ist für den Nutzer weder verständlich, noch für den Juristen nachvollziehbar – was die Urheberrechtsverletzungen eines namhaften Rechtspolitikers ja eindrucksvoll bestätigen. Eine Rechtsnorm muss aber neben allen juristischen Details wenigstens in ihrem Prinzip verstanden werden können, sonst wird es schwer mit der allgemeinen Akzeptanz in der Gesellschaft. Und noch wichtiger: eine Rechtsnorm darf nicht diejenigen benachteiligen, die sich daran halten und diejenigen bevorzugen, die sie brechen. Genau das ist aber im für den durchschnittlichen Nutzer häufigsten Anwendungsfall des Urheberrechts der Fall!

Ich rede von dem Recht auf eine Privatkopie. Es ist mir beispielsweise nicht erlaubt, einen Film, den ich auf einer Blue-Ray erworben habe, zu kopieren, um ihn auf meinem tabloid-PC oder vielleicht auf dem DVD-Spieler am Weihnachtsabend zu Hause mit Eltern und Geschwistern zu schauen. Was für eine Regelung ist das denn? Warum soll ich mir einen Film kaufen, den ich nicht wann und wo ich will anschauen kann? Das hat auch nichts mit der Wahrung der Rechte der Filmindustrie zu tun, sondern schränkt mich auf eine aus meiner Sicht nicht erträglichen Art und Weise ein.

Oder wie ist das mit E-books? Das normale Buch kann ich bei Ebay weiterverkaufen oder an Freunde verleihen. Warum kann ich das nicht auch mit einem E-book ohne Probleme tun? Ich höre schon den Aufschrei der Verlage. Das auch das echte Buch nach der dritten Ausleihe nicht appetitlicher aussieht ist klar. Der Endlosschleife bei der Weiterveräußerung von E-books könnte man den Riegel vorschieben, in dem jedes Buch nicht beliebig weiter verkauft werden kann. Entsprechend würde der Wert des „gebrauchten“ E-books sinken. Ähnliches gilt für den Verleih. Es wäre technisch völlig unproblematisch mit dem Kauf des E-books auch die Möglichkeit zu verknüpfen, das Buch zehnmal zu verleihen. Und während der Verleihzeit ist es dann natürlich auf dem eigenen Reader nicht lesbar. Der Nutzer profitiert von einer solchen Regelung, die eine Annäherung der digitalen an die analogen Regelungen bedeuten würde. Dass die Verlage dabei Schaden nehmen würden, kann ich nicht recht glauben.

Ein weiteres Beispiel: die Karikatur aus der Tageszeitung hat mir ausgesprochen gut gefallen und zwar so gut, dass ich gerne meine Freunde auf Facebook daran teilhaben lassen möchte. Ich kopiere also die Karikatur von der Internetseite der Tageszeitung und poste sie auf meinem Profil. Und schon habe ich eine Urheberrechtsverletzung begannen. Dieses tägliche Ereignis und der damit verbundene Rechtsbruch sind den meisten „Übeltätern“ gar nicht bewusst. Die spannende Frage ist, ob hierbei ein Schaden entstanden ist. Ich behaupte nein – vielleicht ist sogar das Gegenteil passiert. Ich habe meine Freunde darauf aufmerksam gemacht, wie treffend in der Zeitung ein politisches Ereignis auf die Schippe genommen worden ist. Im Zweifel kaufen sie künftig die Zeitung oder schauen sogar öfters nach Karikaturen bzw. Büchern des entsprechenden Zeichners. Um es deutlich zu machen: damit rechtfertige ich nicht, dass Kopieren von Texten und Aufsätzen von Journalisten, Autoren und Bloggern, um damit Geld zu verdienen. Ich denke, der Unterschied in beiden Vorgängen liegt auf der Hand!

Für genau solche Fälle brauchen wir ein Urheberrecht, das der digitalen Zeit gerecht wird. Der Blick auf die andere Seite des großen Teichs und das im dortigen Urheberrecht verankerte fair-use-Prinzip könnte ein Lösungsansatz sein. Dabei geht es nicht darum, die Rechte von Verlagen, Musik- und Filmindustrie zu beschneiden oder abzuschaffen. Aber es geht darum, einen gerechten Ausgleich zwischen den Nutzern auf der einen Seite und den Inhalteanbietern und Produzenten auf der anderen Seite zu erreichen. Ich unterstütze daher die Initiative www.faires-urheberrecht.de und bin gespannt, wie die Debatte weitergeht. Der Wirtschaftsrat der CDU hat sich bereits positiv bezüglich eines solchen Ansatzes geäußert (http://tinyurl.com/cjorda7). Das lässt hoffen.