Archiv nach Schlagworten: Bundesfreiwilligendienst

Der Einsatz für die Allgemeinheit lohnt sich – höherer Freibetrag für ALG II-Bezieher im Freiwilligendienst

Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten künftig eine deutlich höhere Taschengeld-Freigrenze bei einem Engagement im Bundesfreiwilligendienst. Die entsprechende Verordnung wird das Bundesarbeitsministerium mit Wirkung zum Jahreswechsel ändern. Das Ministerium nimmt damit eine Initiative der Unionsfraktion auf. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karl Schiewerling und die zuständigen Berichterstatter Carsten Linnemann und Dr. Peter Tauber:

Einsatz für die Allgemeinheit muss auch für die Bezieher von Arbeitslosengeld II seine Anerkennung finden. Deshalb hat sich die Union für eine Anhebung der Taschengeld-Freigrenze für ALG-II-Bezieher eingesetzt, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst engagieren. Dieser Freibetrag, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, soll von derzeit 60 auf künftig 175 Euro erhöht werden. Die Union begrüßt außerordentlich, dass das Bundesarbeitsministerium nun die Initiative der Union aufnimmt und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die entsprechende Verordnung ändern wird. Ich freue mich sehr, dass diese von mir angestoßene Regelung nun umgesetzt ist.

Diese deutliche Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass sich Menschen in der Grundsicherung weiter aktiv in die Bürgergesellschaft einbringen können und sollen. Ein solches Engagement eröffnet den ALG-II-Beziehern weitere Möglichkeiten zur Teilhabe an gesellschaftlichem Leben. Dies kann im Einzelfall sogar Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit aufzeigen.

Durch die Öffnung des Bundesfreiwilligendienstes und die geldliche Honorierung erkennt andererseits auch die Gesellschaft an, dass sich ALG-II-Bezieher sehr wohl für die Allgemeinheit engagieren und tatkräftig in die Gesellschaft einbringen wollen und können. Die angekündigte Erhöhung der Taschengeld-Freigrenze schafft dazu weitere Anreize. Gleichzeitig sorgt sie für eine Gleichbehandlung bei der Taschengeld-Regelung.

Letztendlich kommt diese Erhöhung dem Bundesfreiwilligendienst selbst und seiner Aufgabenstellung für die Bürgergesellschaft zu Gute. Durch die Erhöhung der geldlichen Anreize wird die Zahl der engagierten Freiwilligen aus dem Bereich der Grundsicherung steigen und den Bundesfreiwilligendienst auf eine noch breitere Basis stellen.

Etwas für unser Land tun – wir bauen die Freiwilligendienste aus

Die christlich-liberale Koalition hält Wort. Nachdem in den vergangenen Jahren in den Sonntagsreden immer das hohe Lied auf die Freiwilligendienste gesungen wurde, machen wir Ernst mit dem massiven Ausbau der Freiwilligendienste vor allem für junge Menschen. Während leider viele Bundesländer nur über die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres reden – den Vogel schießt derzeit die bayerische Sozialministerin Haderthauer ab –, hat der Bund in den letzten beiden Jahren deutlich mehr Stellen im FSJ finanziert. Dieses Jahr fördern wir doppelt so viele Plätze wie noch 2009. Insgesamt können so 35.000 junge Menschen ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ableisten. Im Jahr 2012 werden das FSJ und das FÖJ mit 93 Millionen Euro finanziert. Das ist eine Vervierfachung der zur Verfügung gestellten Mittel. (Zum Vergleich: alle Bundesländer stellen aus originären Landesmitteln nur knapp 9 Millionen Euro zur Verfügung.) Ich kenne keinen anderen Bereich, der angesichts der notwendigen Sparmaßnahmen in den öffentlichen Haushalten mit einem solchen Mittelzuwachs ausgestattet wurde.

Neben das klassische FSJ tritt als zweite Säule der Bundesfreiwilligendienst. In den letzten Tagen und Wochen gab es Auseinandersetzungen, die ein mögliches Konkurrenzverhältnis von FSJ und BFD erneut thematisiert haben. Inzwischen haben sich auch dank des Einsatzes von Staatsekretär Josef Hecken das Ministerium und die BAG FW darauf verständigt, nun verstärkt den Bundesfreiwilligendienst aufzubauen. Bis 2013 – so heißt es in der gemeinsamen Absichtserklärung – soll ein Verhältnis von 1:1 zwischen BFD und FSJ was die Platzzahlen betrifft erreicht werden. Damit scheinen die Kinderkrankheiten, die vor allem der kurzfristigen Etablierung des BFD nach Aussetzung der Wehrpflicht geschuldet waren, endgültig überwunden und die letzten offenen Fragen geklärt. Nun geht es an die Feinjustierung. Ich beispielsweise plädiere dafür, den BFD auch für Menschen, die Hartz IV beziehen, attraktiver zu gestalten, indem man den Freibetrag, den diese vom „Taschengeld“ behalten können, erhöht und dem üblichen Betrag im Ehrenamt anpasst. (http://cducsu.cc/owoGZp) Das ist eine gute Sache, denn hier stellt der Bund ebenfalls enorme Beträge zur Verfügung. Insgesamt stehen für die Freiwilligendienste nun 350 Millionen Euro bereit.

Die Malteser haben in einer Stellungnahme erklärt: „Es bleibt festzustellen, dass die Freiwilligendienste besser finanziell ausgestattet sind als je zuvor.“ Dem ist nicht viel hinzufügen. Nun sollte man bei jungen Menschen dafür werben, dass sie sich ein Jahr lang für unsere Gesellschaft engagieren. Das tut den jungen Menschen gut und unserem Land auch.

Hartz IV-Empfänger motivieren und qualifizieren

Nachwievor gelingt es nicht, mit dem Prinzip „Fördern und Fordern“ alle Menschen, die so genannte Hartz IV-Empfänger sind, zu erreichen und ihnen eine Perspektive aufzuzeigen. Wir sind aber der Meinung, dass unsere Gesellschaft diese Menschen nicht aufgeben darf. Gerade Langzeitarbeitslose leiden unter ihrer persönlichen Situation, können aber ohne entsprechende Hilfe den Teufelskreis der Langzeitarbeitslosigkeit, der oft verbunden ist mit dem Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden und dem daraus resultierenden mangelnden Selbstbewusstsein, nicht durchbrechen.

Daher ist die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II und SGB III ein entscheidender Schritt, um dies zu ändern. Hier brauchen wir mehr Flexibilität und einen zielorientierten Einsatz der Mittel, der der jeweiligen Situation vor Ort gerecht wird. Dies können Job-Center und Optionskommunen vor Ort leisten, wenn man die entsprechenden Spielräume schafft. Wir wollen nun zusätzlich prüfen, ob es rechtlich möglich ist, Hartz IV-Empfänger durch gemeinnützige Tätigkeit zu qualifizieren. Die bisherigen 1 Euro-Jobs sind hierfür häufig ungeeignet. Im Bereich der Freiwilligendienste hingegen erfahren die Menschen nicht nur Wertschätzung, sondern können sich qualifizieren und etwas lernen. Im Kern geht es also um die Frage, ob Hartz IV-Empfänger durch eine Teilnahme an einem Freiwilligendienst nicht viel eher die Chance haben, den Teufelskreis von Langzeitarbeitslosigkeit und dem Gefühl, nicht gebraucht zu werden, zu durchbrechen. Wie es der Name schon sagt, muss diese Teilnahme natürlich freiwillig geschehen!

Wir sind sicher, dass es bei entsprechender Begleitung im Rahmen eines Freiwilligendienstes, beispielsweise im neuen Bundesfreiwilligendienst, gelingen kann, diesen Menschen eine neue Perspektive zu geben. Wir widersprechen dabei auch dem oft gezeichneten Klischee, Hartz IV-Empfänger seien für den Einsatz bspw. im sozialen Bereich generell ungeeignet. Als Gegenargument verweisen wir auf die über zwei Millionen Zivildienstleistenden der letzten Jahrzehnte, bei denen vor ihrem Dienst auch keine Prüfung stattfand, ob sie für ihren Dienst geeignet waren. Die Erfahrungen für diese jungen Männer waren aber über ihre Dienstzeit hinaus grundsätzlich positiv. Diese Chance wollen wir auch Langzeitarbeitslosen eröffnen. Daher haben wir den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. Die BILD hat hierüber berichtet: http://tinyurl.com/3n7d2yy. Wir werden in der weiteren politischen Debatte diesen Gedanken mit Abgeordneten und Experten diskutieren.

Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste ausbauen!

Mit dem neuen Bundesfreiwilligendienst und dem Ausbau der Jugendfreiwilligendienst startet die christlich-liberale Koalition das größte gesellschaftspolitische Projekt der Legislaturperiode. Warum ist nach dem Ende der Wehrpflicht der Ausbau der Jugendfreiwilligendienste so wichtig? Könnte man nicht meinen, dass gerade aufgrund des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels ein gesellschaftliches Interesse besteht, Jugendliche unmittelbar nach einem erfolgreichen Schulabschluss dem Arbeitsmarkt zuzuführen? Wer so argumentiert, der verkennt, dass es bei weitem nicht ausreicht, junge Menschen für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu qualifizieren. Unser Land steht vor so großen Herausforderungen, dass wir von der kommenden Generation deutlich mehr verlangen werden, wenn wir wollen dass Deutschland eine Zukunft hat.
Wir wollen eine junge Generation heranwachsen sehen, die danach strebt, Verantwortung in unserer Gesellschaft zu übernehmen und unser Land zu gestalten. Wenn wir ihr dieses Streben anerziehen – und das sollten wir dringend tun -, dann müssen wir jungen Männern und Frauen konsequenter Weise auch die Möglichkeit geben, Verantwortung zu übernehmen. Das Problem – und das sehen wir ja täglich – ist, dass man diese Verantwortung zwar u.U. geschenkt bekommt, dass dies aber keineswegs bedeutet, dass diejenigen, die Verantwortung tragen, dieser auch gerecht werden. Verantwortung zu übernehmen muss und kann man aber lernen. Und genau da kommen die Jugendfreiwilligendienste und der neue Bundesfreiwilligendienst ins Spiel.
Da die Bundesländer nicht bereit waren und sind, ihre Kompetenz in Sachen Jugendfreiwilligendienste abzutreten und der Bund umgekehrt aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht wahllos Finanzmittel für die Jugendfreiwilligendienste zur Verfügung stellen kann, wird das Engagement junger Menschen künftig auf zwei Säulen ruhen. Dabei soll sichergestellt sein, dass es für die jungen Freiwilligen nahezu keinen Unterschied macht, ob sie einen Bundesfreiwilligendienst ableisten oder einen der bereits etablierten Jugendfreiwilligendienste. Hinzu kommt, dass die Einsatzfelder junger Menschen weit über den bisher sozialen und ökologischen Bereich hinaus ausgedehnt werden sollen. Integration, Sport, Kultur, Bildung und Politik – in all diesen Bereichen unserer Gesellschaft sollen sich künftig junge Menschen mit ihren Fähigkeiten beweisen können, etwas lernen und Verantwortung übernehmen.
Die Aussetzung der Wehrpflicht war ein relativ schneller Paradigmenwechsel deutscher Sicherheitspolitik. Dies erklärt auch, warum daraus folgend auch im Bereich der Freiwilligendienste noch Fragen offen sind. Wir wollen künftig, dass alle Jugendlichen, die sich für ein Freiwilligenjahr entscheiden, Kindergeldanspruch haben. Immer wieder gibt es Probleme mit der Umsatzsteuerbefreiung für die Freiwilligendienste und es fehlt noch an einer entsprechenden Anerkennungskultur, die einen zusätzlichen Mehrwert für die jungen Freiwilligen generiert. Die christlich-liberale Koalition hat diese Probleme erkannt und wird sie lösen.
Für das freiwillige Dienen für unser Land kann man aber trotzdem schon jetzt bei jungen Menschen werben, sie dazu einladen und sie auffordern, sich zu beweisen. Deutschland hat eine junge Generation, die zuversichtlich und tatkräftig ist – zumindest erlebe ich viele junge Menschen im Gespräch auf diese Art und Weise. Damit unterscheiden sie sich wohltuend von vielen Älteren, die gerne meckern und Verantwortung abschieben, Schuld bei anderen suchen. Wir müssen auf diese junge Generation setzen. Geben wir ihnen also die Möglichkeit, dieses Land nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Und in den Jugendfreiwilligendiensten können sie damit beginnen. Dann hat auch die Aufforderung „Tu was für Dein Land! Tu was für Dich!“ ihre Berechtigung. Unser Land hat nur eine Zukunft, wenn wir sie der jungen Generation anvertrauen und sie stark machen.