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Werden Freiwilligendienste künftig besteuert? Ich sage: “Nein!”

Eine Äußerung aus dem Bundesfinanzministerium, zu finden im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013, sorgt derzeit für Aufregung. Dort steht sinngemäß drin, dass auf Bundesfreiwillige der Steuerpflicht unterliegen. Was bedeutet das und was sage ich als Berichterstatter für die Jugendfreiwilligendienste und die Belange junger Menschen im Bundesfreiwilligendienst dazu?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass rein theoretisch die Freiwilligen schon heute steuerpflichtig sind. Dies wurde aber nicht praktiziert (und das soll auch so bleiben). Weit über 90 Prozent der Freiwilligen wären aber von einer Durchsetzung der Steuerpflicht gar nicht betroffen. Das Taschengeld so niedrig ist, dass es unterhalb der steuerlichen Freigrenzen liegt. Dennoch bin nicht nur ich, sondern auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Arbeitsgruppe mit dem Kollegen Dorothee Bär und Markus Grübel, der Auffassung, dass eine Steuerpflicht und schon die Debatte darüber das falsche Signal ist.

Die Bereitschaft vieler Menschen in unserem Land, sich freiwillig zu engagieren, ist ein hohes Gut, das wir pflegen und wertschätzen müssen. Deswegen ist es sehr ärgerlich, dass der Referentenentwurf nun ein Thema “aufmacht”, dass so sicherlich nicht umgesetzt wird.

Es bleibt dabei: die christlich-liberale Koalition hat die Mittel für das FSJ vervierfacht. Wir fördern weit mehr als 35.000 Stellen im FSJ und FÖJ. Wir haben mit dem Bundesfreiwilligendienst eine zweite Säule geschaffen, die entgegen aller Unkenrufe angenommen wurde. Auch hier haben wir 35.000 Freiwillige. Ein gewaltiges Potential für unser Land.

Die Pläne des Referentenentwurfs sind übrigens auch deswegen unsinnig, weil der Verwaltungsaufwand um ein vielfaches höher sein dürfte, als die erwarteten Steuereinnahmen. Aber das nur am Rande. Am Ende des Tages sollte in diesem Bereich alles so bleiben wie es ist. Nicht immer sind Veränderungen notwendig und segensreich. Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes war segensreich. Bei den Rahmenbedingungen müssen wir jetzt schauen, dass es passt.

Der Einsatz für die Allgemeinheit lohnt sich – höherer Freibetrag für ALG II-Bezieher im Freiwilligendienst

Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten künftig eine deutlich höhere Taschengeld-Freigrenze bei einem Engagement im Bundesfreiwilligendienst. Die entsprechende Verordnung wird das Bundesarbeitsministerium mit Wirkung zum Jahreswechsel ändern. Das Ministerium nimmt damit eine Initiative der Unionsfraktion auf. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karl Schiewerling und die zuständigen Berichterstatter Carsten Linnemann und Dr. Peter Tauber:

Einsatz für die Allgemeinheit muss auch für die Bezieher von Arbeitslosengeld II seine Anerkennung finden. Deshalb hat sich die Union für eine Anhebung der Taschengeld-Freigrenze für ALG-II-Bezieher eingesetzt, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst engagieren. Dieser Freibetrag, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, soll von derzeit 60 auf künftig 175 Euro erhöht werden. Die Union begrüßt außerordentlich, dass das Bundesarbeitsministerium nun die Initiative der Union aufnimmt und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die entsprechende Verordnung ändern wird. Ich freue mich sehr, dass diese von mir angestoßene Regelung nun umgesetzt ist.

Diese deutliche Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass sich Menschen in der Grundsicherung weiter aktiv in die Bürgergesellschaft einbringen können und sollen. Ein solches Engagement eröffnet den ALG-II-Beziehern weitere Möglichkeiten zur Teilhabe an gesellschaftlichem Leben. Dies kann im Einzelfall sogar Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit aufzeigen.

Durch die Öffnung des Bundesfreiwilligendienstes und die geldliche Honorierung erkennt andererseits auch die Gesellschaft an, dass sich ALG-II-Bezieher sehr wohl für die Allgemeinheit engagieren und tatkräftig in die Gesellschaft einbringen wollen und können. Die angekündigte Erhöhung der Taschengeld-Freigrenze schafft dazu weitere Anreize. Gleichzeitig sorgt sie für eine Gleichbehandlung bei der Taschengeld-Regelung.

Letztendlich kommt diese Erhöhung dem Bundesfreiwilligendienst selbst und seiner Aufgabenstellung für die Bürgergesellschaft zu Gute. Durch die Erhöhung der geldlichen Anreize wird die Zahl der engagierten Freiwilligen aus dem Bereich der Grundsicherung steigen und den Bundesfreiwilligendienst auf eine noch breitere Basis stellen.

Etwas für unser Land tun – wir bauen die Freiwilligendienste aus

Die christlich-liberale Koalition hält Wort. Nachdem in den vergangenen Jahren in den Sonntagsreden immer das hohe Lied auf die Freiwilligendienste gesungen wurde, machen wir Ernst mit dem massiven Ausbau der Freiwilligendienste vor allem für junge Menschen. Während leider viele Bundesländer nur über die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres reden – den Vogel schießt derzeit die bayerische Sozialministerin Haderthauer ab –, hat der Bund in den letzten beiden Jahren deutlich mehr Stellen im FSJ finanziert. Dieses Jahr fördern wir doppelt so viele Plätze wie noch 2009. Insgesamt können so 35.000 junge Menschen ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ableisten. Im Jahr 2012 werden das FSJ und das FÖJ mit 93 Millionen Euro finanziert. Das ist eine Vervierfachung der zur Verfügung gestellten Mittel. (Zum Vergleich: alle Bundesländer stellen aus originären Landesmitteln nur knapp 9 Millionen Euro zur Verfügung.) Ich kenne keinen anderen Bereich, der angesichts der notwendigen Sparmaßnahmen in den öffentlichen Haushalten mit einem solchen Mittelzuwachs ausgestattet wurde.

Neben das klassische FSJ tritt als zweite Säule der Bundesfreiwilligendienst. In den letzten Tagen und Wochen gab es Auseinandersetzungen, die ein mögliches Konkurrenzverhältnis von FSJ und BFD erneut thematisiert haben. Inzwischen haben sich auch dank des Einsatzes von Staatsekretär Josef Hecken das Ministerium und die BAG FW darauf verständigt, nun verstärkt den Bundesfreiwilligendienst aufzubauen. Bis 2013 – so heißt es in der gemeinsamen Absichtserklärung – soll ein Verhältnis von 1:1 zwischen BFD und FSJ was die Platzzahlen betrifft erreicht werden. Damit scheinen die Kinderkrankheiten, die vor allem der kurzfristigen Etablierung des BFD nach Aussetzung der Wehrpflicht geschuldet waren, endgültig überwunden und die letzten offenen Fragen geklärt. Nun geht es an die Feinjustierung. Ich beispielsweise plädiere dafür, den BFD auch für Menschen, die Hartz IV beziehen, attraktiver zu gestalten, indem man den Freibetrag, den diese vom „Taschengeld“ behalten können, erhöht und dem üblichen Betrag im Ehrenamt anpasst. (http://cducsu.cc/owoGZp) Das ist eine gute Sache, denn hier stellt der Bund ebenfalls enorme Beträge zur Verfügung. Insgesamt stehen für die Freiwilligendienste nun 350 Millionen Euro bereit.

Die Malteser haben in einer Stellungnahme erklärt: „Es bleibt festzustellen, dass die Freiwilligendienste besser finanziell ausgestattet sind als je zuvor.“ Dem ist nicht viel hinzufügen. Nun sollte man bei jungen Menschen dafür werben, dass sie sich ein Jahr lang für unsere Gesellschaft engagieren. Das tut den jungen Menschen gut und unserem Land auch.