Nachwievor gelingt es nicht, mit dem Prinzip „Fördern und Fordern“ alle Menschen, die so genannte Hartz IV-Empfänger sind, zu erreichen und ihnen eine Perspektive aufzuzeigen. Wir sind aber der Meinung, dass unsere Gesellschaft diese Menschen nicht aufgeben darf. Gerade Langzeitarbeitslose leiden unter ihrer persönlichen Situation, können aber ohne entsprechende Hilfe den Teufelskreis der Langzeitarbeitslosigkeit, der oft verbunden ist mit dem Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden und dem daraus resultierenden mangelnden Selbstbewusstsein, nicht durchbrechen.
Daher ist die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II und SGB III ein entscheidender Schritt, um dies zu ändern. Hier brauchen wir mehr Flexibilität und einen zielorientierten Einsatz der Mittel, der der jeweiligen Situation vor Ort gerecht wird. Dies können Job-Center und Optionskommunen vor Ort leisten, wenn man die entsprechenden Spielräume schafft. Wir wollen nun zusätzlich prüfen, ob es rechtlich möglich ist, Hartz IV-Empfänger durch gemeinnützige Tätigkeit zu qualifizieren. Die bisherigen 1 Euro-Jobs sind hierfür häufig ungeeignet. Im Bereich der Freiwilligendienste hingegen erfahren die Menschen nicht nur Wertschätzung, sondern können sich qualifizieren und etwas lernen. Im Kern geht es also um die Frage, ob Hartz IV-Empfänger durch eine Teilnahme an einem Freiwilligendienst nicht viel eher die Chance haben, den Teufelskreis von Langzeitarbeitslosigkeit und dem Gefühl, nicht gebraucht zu werden, zu durchbrechen. Wie es der Name schon sagt, muss diese Teilnahme natürlich freiwillig geschehen!
Wir sind sicher, dass es bei entsprechender Begleitung im Rahmen eines Freiwilligendienstes, beispielsweise im neuen Bundesfreiwilligendienst, gelingen kann, diesen Menschen eine neue Perspektive zu geben. Wir widersprechen dabei auch dem oft gezeichneten Klischee, Hartz IV-Empfänger seien für den Einsatz bspw. im sozialen Bereich generell ungeeignet. Als Gegenargument verweisen wir auf die über zwei Millionen Zivildienstleistenden der letzten Jahrzehnte, bei denen vor ihrem Dienst auch keine Prüfung stattfand, ob sie für ihren Dienst geeignet waren. Die Erfahrungen für diese jungen Männer waren aber über ihre Dienstzeit hinaus grundsätzlich positiv. Diese Chance wollen wir auch Langzeitarbeitslosen eröffnen. Daher haben wir den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. Die BILD hat hierüber berichtet: http://tinyurl.com/3n7d2yy. Wir werden in der weiteren politischen Debatte diesen Gedanken mit Abgeordneten und Experten diskutieren.

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