Gastbeitrag von Thomas Jarzombek Teil 3: Die Kennzeichnung „B“ für Blogs

In den ersten beiden Teilen dieses Artikels habe ich die grundsätzliche Frage beleuchtet, ob Jugendschutz im Internet überhaupt noch sinnvoll ist und ob Jugendschutzprogramme dazu einen Beitrag leisten. Und dass sich die CDU gegen Netzsperren, für Medienkompetenz und neue Wege gegen Cybermobbing ausgesprochen hat. Doch was ist mit der neuen Blogger-Alterskennzeichnung – nur ein Relikt der Rundfunkära?

Es riecht im Netz nach Jurassic Parc… oder? Dinosaurier der Rundfunkära machen sich über die Blogger her! Oje, oje! Und die haben sich alle in der CDU versammelt!? Muss jeder künftig ein „B“ auf seine Seite schreiben? Und warum? Was ist hier eigentlich los?

Um eines vorwegzunehmen: Wir wollen eine neue Jugendschutz-Kennzeichnung nicht um die Netzgemeinde zu piesacken, sondern zum Schutz der Blogger!

Worum geht es eigentlich? Der geltende Jugendmedienschutzsstaatsvertrag überträgt die Mechanismen der Rundfunkära so ziemlich 1:1 auf das Internet. Das bedeutet, jeder muss seine Seite fein altersdifferenzieren. Ist der eigene Blog ab 6, 12, 16 oder 18 geeignet? Sollte dabei 16 oder 18 herauskommen, hat man zwei Möglichkeiten: Die Kennzeichnung für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm oder das alte Sendezeitenprinzip, was man aus dem Fernsehen kennt. Dann darf die 16er Seite jeden Tag erst ab 22 Uhr ans Netz.

Dies wurde immer wieder als unzeitgemäß kritisiert. Und zurecht: Dort, wo nutzergenerierte Inhalte dynamisch entstehen, kann doch kein Mensch mehr eine solch exakte Altersdifferenzierung vornehmen. Und was ist außerdem mit all den ausländischen Seiten? Und wieso kann ein 16jähriger soviel weniger ertragen als ein 18jähriger? Sehr berechtigte Fragen.

Daher sind wir nun die ersten, die den Einstieg in ein neues System vorschlagen. Viel zeitgemäßer wäre es doch, wenn Nutzer statt der Anbieter die Jugendgefährdung bewerten könnten. Wer auf eine Seite trifft, die Pornographie enthält, mag dies durch einen Klick bewerten. Ebenso wenn er Gewaltdarstellungen findet. Wer hingegen eine Seite als besonders geeignet für Kinder empfindet, sollte auch das mitteilen können. Beispiel: So könnten auf einer Seite 12 Nutzer Sexualdarstellungen und 17 Nutzer Gewalt vorgefunden haben. Eine andere Seite wiederrum könnte von 47 Nutzern für Kinder empfohlen werden. Kein neues Verfahren, man findet es im Netz an jeder Ecke.

Genau diese Nutzerbewertungen könnten dann per Browser-Add-In, Jugendschutzprogramm oder was auch immer ausgewertet werden und ein Hilfsmittel für Eltern sein. So stelle ich mir modernen Jugendschutz im Netz vor, er nutzt Schwarmintelligenz wie sehr viele anderen Plattformen auch. Wie gesagt, gesperrt wird künftig nach unserem Modell gar nichts mehr, es ist Basis eines möglichen Tools für Eltern.

Die Diskussionen über ein neues System, wo Nutzer statt Expertengremien über die Jugendgefährdung von Seiten urteilen, ist dabei durchaus kontrovers. Manche Jugendschützer betrachten diesen Systemwechsel mit Sorge. Zurecht? Wir werden sehen. Denn wir wollen das neue System ausprobieren und erst einmal neben das alte setzen. Werden dann irgendwann Nutzerbewertungen das alte Jugendschutz-System ersetzen? Auch das werden wir sehen. Es ist erst einmal ein Einstieg und eine Chance.

Wie sieht das Missbrauchspotenzial aus? Eine wichtige Frage, denn keiner möchte seine Website diskreditiert sehen – Diskriminierungen müssen verhindert werden. Wer beispielsweise auf einmal ungerechtfertigt mit pornographischen Bewertungen überschüttet wird, muss sich vor einer neutralen Stelle wehren können. Dazu schlagen wir eine neue Selbstkontrolle vor. Diese soll mit Leuten besetzt werden die im Netz gewählt werden, wie bei anderen Formen der Internet-Governance auch.

Wie kann man nun bei diesem neuen System mitmachen? Was ist nach dieser Definition ein Blog und muss man überhaupt seine Seite kennzeichnen? Wir setzen auf Selbstregulierung: So entscheidet jeder selbst. Wichtig ist, dass kein Betreiber seine Seite kennzeichnen muss. Doch wer nicht ausschließen kann, dass irgendein Nutzer Porno- oder Gewaltdarstellungen auf seiner Seite hinterlässt, der kann das neue System nutzen um Rechtssicherheit zu erlangen. Einfach eine digitale Kennzeichnung „B“ vornehmen und keiner kann mehr abmahnen. Ich finde, das ist ebenfalls ein großer Fortschritt: Abmahnsicherheit.

Das neue System, es ist in unserem Konzept erst einmal nur eine Hülle. Eine Hülle, die es gilt, von der Netzgemeinde gefüllt zu werden. Ich finde, es ist ein spannender Versuch. Ich freue mich darauf und bin überzeugt, dass das Netz erneut zeigen kann, dass es sich sehr wohl selbst organisieren kann.

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