Gastbeitrag von Thomas Jarzombek Teil 2: Happy Birthday Internet, Du bist jetzt 16 und nicht mehr 12

Im ersten Teil dieses Artikels habe ich dargestellt, dass sich die CDU gegen Netzsperren, für Medienkompetenz und neue Wege gegen Cybermobbing ausgesprochen hat. Jetzt geht es ans Eingemachte: Ist Jugendschutz im Internet überhaupt noch sinnvoll?

Die Antwort ist zweiteilig: Erst einmal glaube ich nicht, dass man mit Gesetzen und Filterprogrammen Jugendliche davon abhalten kann, irgendwo im Netz einen Porno- oder Gewaltfilm herunterzuladen. Punkt. Zweitens: Dennoch ist Jugendschutz nicht überflüssig.

Auch im VHS-Zeitalter (für die Jüngeren: das war ein Standard bei Videokassetten) konnte man den Jugendschutz mehr oder weniger leicht umgehen. Indem man den großen Bruder in die Videothek schickte, Kassettenkopien auf dem Pausenhof tauschte oder das seichte Softpornoprogramm um Mitternacht aufzeichnete. Denn als Jugendlicher war man ohnehin meist der einzige, der einen Videorekorder programmieren konnte. Trotz allem war der Jugendschutz aber nicht so verkehrt: Man wurde zumindest nicht den ganzen Tag mit nackter Haut berieselt, sondern nur auf Wunsch.

Und genau das – nicht mehr und nicht weniger – kann der Jugendschutz im Internet leisten. Ich denke, der ein oder andere wird es nicht schlecht finden, wenn auf den großen Portalen und den häufig genutzten Webseiten nicht den ganz Tag lang nackte Damen winken. Und sei es auch nur deshalb, damit man sich auf etwas anderes konzentrieren kann…

Was bedeutet das alles für unser Leitbild? Es sieht so aus: Wir wollen nicht mehr mit allen (ungeeigneten) Mitteln versuchen, das googeln von Filmchen zu verhindern, sondern den ungewollten Kontakt mit Porno und Gewalt auf den häufig genutzten Seiten zu verhindern. Ich glaube, das ist ein ganz funktionales Jugendschutzmodell.

Braucht es dazu nun Jugendschutzprogramme? Braucht es sie überhaupt? Ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht. Wir haben lange, sehr lange über Sinn und Zweck von Jugendschutzprogrammen diskutiert. Doch entgegen der landläufigen Meinung im Netz ist Politik immer auch das Management des Möglichen. Es gibt sie nun mal, die Jugendschutzprogramme. Zwei Stück wurden jetzt endlich von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt und müssen sich nun beweisen: Helfen diese Programme den Eltern wirklich? Werden Sie genutzt? Lassen sie den Kids genug Freiheiten? Wir werden da sicher bald schlauer sein.

Seit dem 8.2. ist das Netz ab 16 und nicht mehr ab 12

Doch mit dieser vermeintlich kleinen Verwaltungsentscheidung am 8. Februar, von vielen gar nicht richtig wahrgenommen, ist etwas ganz großes passiert: Der Jugendschutzstandard im Deutschen Internet ist von 12 auf 16 Jahre angehoben worden! Tatsächlich war es bislang so, dass man legal nur Inhalte einstellen durfte, die für 12jährige geeignet waren. Bei 16er Inhalten musste man das unselige Modell der Sendezeiten anwenden, also seine Website erst ab 22 Uhr aktivieren oder seine Nutzer per Postident vorfiltern.

Das ist nun nicht mehr so. Jetzt kann man alle Inhalte für 16jährige online stellen, indem einfach nur eine digitale Kennzeichnung vornimmt. Damit sind aber nun all diese 16er Inhalte für jeden abrufbar – es gibt nur eine Ausnahme: Wenn auf dem PC ein Jugendschutzprogramm installiert wurde. Ich bin gespannt, wie viele dies tun werden…

Im dritten Teil gehe ich morgen dann endlich auf die Kennzeichnung „B“ für Blogs ein – stay tuned!

2 Kommentare zu “Gastbeitrag von Thomas Jarzombek Teil 2: Happy Birthday Internet, Du bist jetzt 16 und nicht mehr 12

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