Regulierungswut im digitalen Zeitalter

Erinnert Ihr Euch an das Testbild zum Sendeschluss? Oder die freundlichen Programmsprecherinnen, die das Abendprogramm im Fernsehen vorstellten? Nein?! Bis Mitte der Neunziger war das ganz normal. Heute gibt es beides nicht mehr; sie sind dem technologischen Fortschritt und einem völlig neuen Medien- Nutzerverhalten gewichen.

Ähnlich antiquiert, wenngleich jüngeren Alters, muten derweil manche Bestimmungen hinsichtlich der Definition dessen an, was denn in Deutschland einem Rundfunkangebot gleichkommt. Laut Auffassung der Medienanstalten gehören dazu auch Streaming-Kanäle wie der von PietSmiet.

PietSmiet? Nie gehört? Hinter dem Namen verbirgt sich eine Gruppe sogenannter Let’s Player, die Computerspiele spielt und diese dabei kommentieren. Danach werden die Videos bei YouTube und Co. hochgeladen. Das mag für den ein oder anderen befremdlich wirken, weit über eine Milliarde Aufrufe zeigen aber, dass das Interesse riesig ist.

PietSmiet spricht über seine Visionen eines digitalen Deutschlands 2025. / Foto: Tobias Koch

Nun berichten verschiedene Medien über die von den Medienanstalten angedrohte Einstellung des Streamingkanals von PietSmiet. Begründet wird dies seitens der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) damit, es handele sich bei PietSmiet TV um ein „Rundfunkangebot ohne Zulassung“. Der Kommission gehe es mit der Beanstandung darum, „dem Anbieter den Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor Augen zu führen und ihn zu bewegen, bis spätestens Ende April einen Zulassungsantrag“ zu stellen.

Deutsche Regulierungswut im digitalen Zeitalter. Anstatt Innovation zu nutzen, um mit einer ausgewogenen Deregulierung neue Angebote zu ermöglichen, verharrt man im alten Denken. Damit ich richtig verstanden werde: Es geht nicht um Wildwest oder die immer wieder befürchteten „rechtsfreien Räume“. Es geht um klare und verständliche sowie niedrigschwellige Regeln, die das bewahren, was das Netz ausmacht: Jeder kann es nutzen. Jeder kann nicht nur empfangen, sondern auch senden.

Ich halte die von den Landesmedienanstalten gewählte Herangehensweise für völlig verfehlt und nicht zeitgemäß. Die von der ZAK vertretene Haltung wird den Entwicklungen unserer digitalen Gesellschaft in keiner Weise gerecht. In einer Zeit, in der etwa YouTuber aller Länder über eigene Internet-Kanäle ein grenzübergreifendes Millionenpublikum erreichen, mutet das Beharren auf einer Zulassung seitens der deutschen Medienanstalten völlig anachronistisch an.

Dabei sollen die schier unbegrenzten Möglichkeiten des Internets nicht dazu führen, dass bewährte Regelungen außer Kraft gesetzt werden. Das Beharren auf einer kostenpflichtigen Zulassung für Streamingformate, die „mehr als 500 Nutzer gleichzeitig und live“ erreichen, gehört jedoch meiner Ansicht nach nicht dazu – insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir uns damit im internationalen Vergleich selbst unnötige Knüppel zwischen die Beine werfen.

Ich halte es für notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass sie den Anforderungen und Realitäten unserer Zeit Rechnung tragen. Mit den Regulierungen der analogen Radio- und Fernsehepoche werden wir die Chancen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters nicht nutzen bzw. stemmen können.

10 Kommentare zu “Regulierungswut im digitalen Zeitalter

  1. Sehr geehrter Herr Tauber,

    ich gewinne den Eindruck das die Landesmedienanstalten mit Ihren Forderungen bei PietSmiet ein Exempel statuieren wollen und auch machten. Es scheint denen, vor allem „Herrn“ Tobias Schmid, ein Dorn im Auge zu sein das Menschen im digitalen Zeitalter erfolgreich mehr Zuschauer haben als die Öffentlich-Rechtlichen. Und da setzt er an.Lizenzen für Menschen die streamen mit oder ohne einer Art eines konzeptionierten – ich will es nicht Programm nennen – Ablaufes. Kasse machen lautet das Zauberwort. Geld machen auf Kosten der Streamer. Und das mit allen altbackenen Möglichkeiten die sich dem Herrn Schmid bietet. Ich bezahle, obwohl ich seit über 15 Jahren keine öffentlich-rechtlichen Rundfunksender mehr sehe und höre, meine verdonnerten Gebühren an einen Moloch den ich nicht nutze. Gezwungenermaßen, ohne Recht auf irgendeine Gegenleistung. Mich würde wirklich interessieren wie viele Millionen Euro Steuergelder der Staat mit den Streamern verdient die sich Ihren Lebensunterhalt damit verdienen. Und wenn dann im Zuge der maroden Gesetzeslage, welche offenkundig älter ist als das Internet sich die Streamer weigern zu zahlen werden die Kanäle zwangsgeschlossen. Hurra ! Wieder ein aufmüpfiger weniger ! Arbeitslose Streamer sind das Resultat, die ansonsten Ihren Lebensunterhalt damit evtl. (bis auf die großen wie PietSmiet, Gronkh und Co) gerade eben erwirtschaftet haben.

    Und, wer hätte das wohl anders erwartet, hatte Herr Schmid und seine Vollstreckungsmaschine Erfolg. Siehe http://www.gamestar.de/news/pietsmiet_und_die_rundfunklizenz,3313556.html .

    Mich würde nicht wundern wenn erfolgreiche YouTuber / Twitter und CoKg sich einfach in das Ausland absetzen und dort Ihre Arbeit fortführen. Aber da kann man ja bestimmt prima bei der Regulierungsbehörde eine IP Sperre, wie Sie ja bereits bei Youtube und anderen Anbietern existiert, einrichten. Hipp hipp hurra ! Alles wird besser als es früher war. Ich finde das ehrlich gesagt ********.

  2. Es ist erschreckend das dass einst führende Deutschland im digitalen Zeitalter leider auf dem letzten Platz „herumdümpelt“. Bei den antiquierten Bedingungen und Gesetzen ist das aber kein Wunder. Wo selbst ein superschneller Internetanschluss in anderen Ländern „Standard“ ist und bei uns horrende Gebühren bezahlt werden müssen, liegt Deutschland auch auf dem letzten Platz. Alles in Allem sind wir im digitalen Winter und mindestens um die 10 Jahre im Rückstand. Es wird wirklich langsam Zeit das wir die „Gummiparagraphen“ abschaffen und wieder konkreter werden. Vor allem auf das besinnen was wir am besten können. Qualität. Aber ich bin mir sicher das die tausend IT-Facharbeiter (von denen jetzt über 800 Hartz IV beziehen) uns aus der Misere helfen können. Oder nicht? Oder hat es alles damit angefangen?

  3. Das Internet ist vor 20 Jahren in das Leben der breiten Öffentlichkeit getreten. 2013 – 4 Legislaturperioden später wurde es als #Neuland tituliert – und ist es bis heute geblieben.

  4. Wenn wir endlich aufwachen und geregelte, zeitgemäße Rahmenbedingungen für die digitale Landschaft schaffen, dann brauchen wir uns auch nicht wundern wenn Deutschland weiterhin, was die Digitalisierung an geht, Jahre zurückgeblieben ist.
    Wir schaden uns mit dieser aktuellen Herangehensweise selber. Man braucht sich dann nicht wundern, wenn zukünftige Generationen, was Digitalisierung angeht, nicht mit den Menschen aus dem Ausland mithalten können.

  5. Also wann wird’s geändert? Ich habe gehört, dass man als Regierung da gewisse Möglichkeiten hat 😉 Ist ja nicht gerade ein neues Thema und die Landesmedienanstalten setzen Gesetze ja wohl auch nur um.

  6. Hallo Herr Tauber! Danke für Ihre Meinung und Ihr Interesse an dem Thema!

    Ich bin froh darüber, dass sich Parteien und Politiker endlich mit Menschen wie Peter Smits beschäftigen! Smits hat wirklich gute Meinungen, die er mit guten Argumenten stärken kann! Ich hoffe, dass Sie weiterhin mit ihm „zusammenarbeiten“ werden.

  7. Sehr geehrter Herr Tauber,

    bei allem Respekt, Ihr Beitrag verlangt eine Reaktion:

    Ich darf Sie zitieren:
    „Ich halte die von den Landesmedienanstalten gewählte Herangehensweise für völlig verfehlt und nicht zeitgemäß. Die von der ZAK vertretene Haltung wird den Entwicklungen unserer digitalen Gesellschaft in keiner Weise gerecht.“

    Sie suggerieren mit den Begriffen ‚gewählt‘ und ‚vertretene Haltung‘, dass es einen Beurteilungsspielraum in der Sache gegeben habe, begründen dies aber nicht. Behörden – und als solche handeln staatsfern organisierte Medienanstalten in diesem Fall – können sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen. Hierzu sollten Sie auch nicht aufrufen bzw. den Eindruck erwecken. Zudem hat das Verfahren einen monatelangen Konsultationsprozess durchlaufen, der die Rechtslage eingehend mit dem Anbieter erörtert wurde.

    Außerdem erwecken Sie den Eindruck, dass alle kostenlosen Streamingformate, die von mehr als 500 Nutzern gleichzeitig empfangen werden können, eine Zulassung benötigen. Dies ist nicht der Fall, da die ‚500er Grenze‘ nur eines von 4 kumulativ zu erfüllenden Kriterien ist.

    In der Sache gestatten Sie folgende Hinweise:
    1. der Rundfunkbegriff ist technologieneutral und gilt unabhängig vom Übertragungsweg (ist in allen EU-Staaten aufgrund Umsetzung der AVMD so)
    2. Jeder Anbieter hat grds. einen Anspruch auf Zulassung
    3.nur die allerwenigsten audiovisuellen Onlineangebote erfüllen die Kriterien, um als Rundfunk eingestuft zu werden
    4. andere Web-TV-Anbieter haben auch eine Zulassung „#heiseshow“, „rocketbeans.tv“, „schoenstatt.de“, „Isarrunde/Spreerunde“, „Sport1
    Livestream“, „Latizon TV“, „amazing discoveries“, „dctp.tv“, „promiflash.tv“ und „blabla.cafe“

    5. Vor dem Hintergrund der technischen und inhaltlichen Entwicklungen der Streaming-Angebote wird durch Sie die Frage aufgeworfen, ob der Rundfunkbegriff im Rundfunkstaatsvertrag noch zeitgemäß und eine Zulassungspflicht für diese Streaming-Angebote erforderlich ist. Die Medienanstalten haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbegriff der weiteren Entwicklung des Medienmarktes angepasst werden sollte. Unser Vorschlag für Web-TV wäre z.B. statt der Zulassungspflicht eine sogenannte „qualifizierte Anzeigepflicht“, wie es sie für den Bereich des Internetradios bereits gibt (siehe § 20b RStV). Um Web-TV verbreiten zu können, wäre dann keine vorherige Genehmigung mehr nötig. Der Inhalt der Anzeige könnte zudem auf einige wesentliche Aspekte beschränkt werden, insbesondere zur Person des Anbieters.

    Ob eine solche qualifizierte Anzeigepflicht als zeitgemäße Antwort genügt, muss letztlich der Gesetzgeber entscheiden.

    In der Zwischenzeit sind die Medienanstalten an die Anwendung des geltenden Rechts gebunden.

    Gerne stehen wir Ihnen und allen Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten im Netz zur Klärung offener Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Uwe Conradt
    Direktor der LMS

  8. Piet geb ich vollkommen recht. Was noch zu beachten ist, dass den Medienanstalten wohl die Puste geht, da kaum noch junge Leute fernsehen. Wie kann ich also aus meiner Misere Geld generieren? Richtig mit vollkommen unnötigen und unberechtigten Lizenzen, welche keinen Zweck erfüllen außer das Geld in die eigene Tasche zu „wirtschaften“.
    Bleib hart Piet!

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