Intersexualität – Schritte nach vorne in dieser Legislaturperiode

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Heute fand ein Kongress in Berlin statt, der sich dem Thema Intersexualität gewidmet hat. Ich bin in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Berichterstatter für dieses nicht allen Menschen bekannte Thema. In der Vergangenheit habe ich mich mehrfach dazu geäußert – sowohl im Plenum des Deutschen Bundestages als auch hier auf meinem Blog.

Die Durchführung des Kongresses hatte ich im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend angeregt. Trotz der Expertise des Ethik-Rates zum Thema wissen wir noch längst nicht genug und haben neben der jetzt beschlossenen Änderung des Personenstandsrechts (die durchaus auch wieder umstritten ist) einige andere offene Fragen, an denen wir uns auch in der nächsten Legislaturperiode abarbeiten müssen. Ich bin darum sowohl der Konrad-Adenauer-Stiftung als auch dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und hier der Ministerin Kristina Schröder sehr dankbar, dass der Kongress „Leben zwischen den Geschlechtern“ stattfinden konnte und danke denen, die das organisiert und durchgeführt haben sowie natürlich den über 70 anwesenden intersexuellen Menschen, Männern und Frauen.

Was sind die Ergebnisse? Für eine abschließende Bewertung ist es vielleicht nach so vielen frischen Eindrücken und Anregungen noch zu früh, aber einige Punkte habe ich für mich auf jeden Fall mitgenommen und über diese wird in der nächsten Legislaturperiode zu reden sein:

1. Das Thema und die Sorgen der Betroffenen sind im Parlament angekommen. Dazu hat auch der Ethik-Rat beigetragen. Es ist ein Erfolg der christlich-liberalen Koalition, dass neben dem Ethik-Rat ein vom Ministerium finanzierter Kongress sich der Thematik angenommen hat. Mit der Änderung des Personenstandsrechts haben wir nun einen Fuß in der Tür, um das Thema auch in den nächsten vier Jahren weiter auf der Tagesordnung zu beraten.

2. Das Thema bleibt nicht „federführend“ im Familienministerium verortet, sondern wird als echtes Querschnittsthema begriffen, um das sich auch andere Häuser initiativ kümmern müssen. Das empfinde ich als richtige Entscheidung.

3. Die medizinischen Fragen sind aus meiner Sicht besonders wichtig: Braucht es ein Verbot von Operationen, außer wenn diese medizinisch explizit notwendig sind oder sind die Ärzte heute weiter und ein präventives Verbot obsolet? Was geschieht im Rahmen der Selbstverwaltung in der Ärzteschaft, um die notwendige Sachkenntnis und Sensibilität zu schaffen?

4. Es bleibt offen, in welcher Art und Weise Betroffene, die gegen ihren Willen „umoperiert“ worden sind, unterstützt oder gar entschädigt werden sollten. Ebenso ist dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Selbsthilfe die Betroffenen die notwendigen Mittel für ihre Arbeit erhalten. Diese Frage müssen BMFSFJ und BMG gemeinsam beantworten.

5. Der Ethik-Rat hat zugestanden, dass das zugrundeliegende Zahlenmaterial unzureichend ist. Eine entsprechende wissenschaftliche Evaluierung scheint daher ebenfalls geboten. Hier sollte u.U. die Bundesärztekammer beteiligt werden. Das Familienministerium sollte hier den Anstoß zu weiteren Forschungen geben.

Ich habe mit vielen Besuchergruppen über das Thema gesprochen. Ich war erstaunt, wie groß das Interesse an diesem Thema doch ist und mit wie viel Empathie meine Zuhörer darauf reagiert haben. Ich habe das Thema als Berichterstatter in dieser Legislatur gerne begleitet und danke ausdrücklich auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen, weil die Gespräche oft sehr sachlich und gut waren. Und ich bedanke mich auch für die ausgesprochene Anerkennung, die ich hier und dort erhalten habe.

Allen, die sich in der Vergangenheit engagiert haben und denen es nicht schnell genug vorangeht, möchte ich zudem Mut zusprechen. In einer pluralistischen Gesellschaft dauern Veränderungen oft länger. Aber wenn sie auf allgemeine Akzeptanz und Verständnis stoßen sollen, dann müssen wir uns für die notwendigen Diskussionen und Entscheidungen vor allem eins nehmen: Zeit. Darum sollte die Arbeit an diesem Thema auch in der nächsten Legislaturperiode weitergehen. Ich würde gerne meinen Teil dazu beitragen.

3 Kommentare zu “Intersexualität – Schritte nach vorne in dieser Legislaturperiode

  1. Sehr geehrter Peter Tauber,

    nächste Woche wird der Bundestag über 3 Anträge, die fast gleichen Inhalt haben, und zu einer verbesserung der Lebenssituation intersexueller Menschen führen würden, abgestimmt. Das Signal, das aus den Ausschüßen kommt treibt mich in die Verzweiflung. CDU/CSU + FDP empfehlen die Ablehung. Ich möchte Ihnen meine sehr persönliche Meinung mitteilen: Jeder Tag, an dem Sie und Ihre Fraktion verhindern, dass intersexuelle Kinder nicht in den Genuss der körperlichen Unversehrtheit kommen, bringt statistisch gesehen einem Kind ein lebenslanges Leid durch genitalverstümmelden Eingriffen. Diese Eingriffe können nicht zurückgedreht werden. Medizinner benutzen Sie um ihr Fell zuretten. Ich halte Sie für einen aufrechten Demokraten und möchte Sie im Namen von tausenden intersexuellen Menschen in Deutschland ermutigen: Nehmen Sie sich ein Herz und empfehlen Sie die Annahme des Antrags, die rin Kosmetischen Operationen an Kindern ohne deren eigene informierte Einwilligung zu verbieten. Sie retten damit hunderten von Kindern ihre körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht. Fragen Sie Ihre Fraktion, ob sie sich wieder bis auf die Knochen blamiert, wenn die nächte Klatsche von einem UN-Ausschuß kommt.

    Ich vertraue auf Ihren Mut.

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Jan W. kann man nur zustimmen! Von der Politik auf die lange Bank geschoben, werden weiterhin Kinder der Gesellschaft angepasst, sofern sie nicht das Glück haben, dass ihre Eltern Durchsetzungskraft und Stärke zeigen.
    Und wenn sie irgendwann erwachsen sind, gelten die Ansprüche als verjährt und die medizinischen Unterlagen hat längst der Reißwolf gefressen…..
    Wir schreiben das Jahr 2013 in einem Rechtsstaat!

  3. „In einer pluralistischen Gesellschaft dauern Veränderungen oft länger.“ – Das Problem daran ist: solange hier kein Gesetz verabschiedet wird, werden immer und immer wieder Genitalien unwiderbringlich weggeschnitten, die die Betroffenen gerne behalten hätten.
    Keinem intersexuellen Kind darf man eine „Vereindeutigung“ zumuten, bevor es die nicht selber wünscht – denn ob sich eine männliche oder weibliche Psyche entwickelt oder etwas dazwischen, kann noch keiner ahnen. Eine „Vereindeutigung“ kann im schlimmsten Fall wie eine Geschlechtsumwandlung wider Willen wirken!

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