Die dicken Bretter in der Politik – wie arbeitet ein Abgeordneter? – Verbesserung für die Rechte intersexueller Menschen in Deutschland beschlossen

Ich freue mich. Es war richtig harte Arbeit oder – um es mit den Worten des großen deutschen Soziologen Max Weber zu sagen – das Bohren dicker Bretter, bis wir soweit waren, das Personenstandsrecht zu ändern, um die Rechte intersexueller Menschen in Deutschland zu verbessern. Ich möchte das zum Anlass nehmen, zu zeigen, mit welchen Details wir uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages befassen. Diese sind oft wenig „medientauglich“ und darum bekommen das viele Menschen gar nicht mit. Hinzu kommt, dass es sich oft um Themen handelt, die kleinere Gruppen in unserer Gesellschaft betreffen, die aber genauso den Anspruch haben, dass wir uns als Politiker, mit ihren Sorgen und Problemen beschäftigen.

Der Deutsche Bundestag wird einen „Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/10489 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG)“ – so heißt das im korrekten Parlamentsdeutsch – beraten und verabschieden. Der für mich neben vielen anderen Änderungen entscheidende Satz findet sich im Paragraph 22. Folgender Absatz 3 wird eingefügt: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“

Worum geht es da? Jedes Jahr werden zwischen 200 und 400 Kinder in Deutschland geboren, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig festzustellen ist. Nicht nur anhand der äußeren Geschlechtsmerkmale, sondern auch genetisch ist eine Bestimmung des Geschlechts nicht ohne weiteres möglich. Was das für das Kind und auch die Eltern bedeutet, kann sich jeder vorstellen. In Deutschland leben nach Schätzung mehrere zehntausend intersexuelle Menschen. Von einer möglichen Diskriminierung im Alltag bis hin zu irreparablen medizinischen Eingriffen in der Vergangenheit aufgrund einer fehlenden Sensibilität bei Ärzten und Krankenhäusern reichen die immer wieder mit individuellen tragischen Geschichten verknüpften Probleme. Ich habe Betroffene und Eltern von intersexuellen Kindern kennengelernt. Sie leiden vor allem unter einer offensichtlichen Ignoranz für ihre Probleme in unserer Gesellschaft in der Vergangenheit und fühlen sich in der Gegenwart oft alleingelassen.

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Der Deutsche Bundestag und wir als christlich-liberale Koalition wollten das ändern. Darum haben wir den Ethikrat um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. Der Ethikrat hat eine Fülle von Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese kann man hier nachlesen: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/dokumentation-intersexualitaet-im-diskurs.pdf Es geht dabei um medizinische Maßnahmen, um Selbsthilfe und Beratung aber vor allem auch um die Rechtsstellung von Intersexuellen, die eben nicht in unsere gängige Kategorisierung von Mann und Frau passen. Der Ethikrat hatte vorgeschlagen, ein drittes Geschlecht einzuführen.

So weit gehen wir bei der Änderung des Personenstandsrechts nicht. Wir geben aber nun die Möglichkeit, das Geschlecht offen zu lassen. Übrigens entscheiden sich viele intersexuelle Menschen im Laufe ihres Lebens für eines der beiden Geschlechter. Manche wollen aber auch ganz bewusst als Intersexuelle leben. Dieses ist nun möglich und damit eine wichtige Forderung aus meiner Sicht umgesetzt. Darüber hinaus habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den dafür im Haushalt von uns eingesetzten Mitteln einen großen Kongress durchführt, damit das Thema fachlich weiter diskutiert, wir über nächste Schritte sprechen und wie wir die Gesellschaft weiter sensibilisieren können.

Was so einfach klingt war mit viel Arbeit verbunden. Über ein Jahr lang habe ich mich jetzt immer wieder in unzähligen Terminen mit dem Thema beschäftigt. Dazu gehören neben offiziellen Terminen in Arbeitsgruppen, Anhörungen, Gespräche der Berichterstatter, Debatten im Ausschuss und im Parlament, Fachgespräche mit Ministerien und Verbänden auch zahllose persönliche Telefonate, Briefe und Gespräche am Rande des Plenums mit den zuständigen Kollegen. Die Stunden, die das in Anspruch genommen hat, kann ich nicht zählen.  Und übrigens kann man die dafür notwendigen Termine angesichts von Sondersitzungen zur Eurokrise und anderer vermeintlich „wichtigerer“ Punkte nicht absagen oder verschieben.

Der eine oder andere würde sagen, dass der zeitliche Aufwand nicht im Verhältnis steht, aber so ist das in einer pluralistischen Gesellschaft: es ist das Ziel, möglichst alle Argumente zu hören, alle Aspekte abzuwägen und das dauert nun einmal. Ich freue mich, dass wir hier einen wichtigen Schritt nach vorne gegangen sind. Für mich zeigt das auch, dass unser parlamentarisches System funktioniert. Und es gibt einen guten Einblick in meine tägliche Arbeit als Abgeordneter fernab von Pressemitteilungen und öffentlichen Terminen. Am Thema bleibe ich dran, denn ich wünsche mir, dass das Ministerium einen Fachkongress durchführt, der nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten sucht. Dafür haben wir extra im Bundeshaushalt die notwendigen Mittel bereitgestellt.

Der einzige Wermutstropfen für mich persönlich war, dass die Debatte zu diesem Thema aufgrund der späten Uhrzeit Donnerstag  „zu Protokoll“ gegeben wurde. Gerne hätte ich diesen Erfolg im Parlament vorgetragen. Nun kann man meine Rede schriftlich nachlesen. Meine Rede vom November 2011 zu diesem Thema findet man übrigens hier: http://www.youtube.com/watch?v=zXMMZJV-mP0

 

2 Kommentare zu “Die dicken Bretter in der Politik – wie arbeitet ein Abgeordneter? – Verbesserung für die Rechte intersexueller Menschen in Deutschland beschlossen

  1. Sehr positiv alles. Es geht wenigstens vorwärts.

    Aber die Kernfrage ist doch, warum sich der Staat überhaupt für das Geschlecht interessiert. Eigentlich ist es ungehörig, solle Daten abzufragen.

    Man sollte entsprechende Einträge im Geburtenregister ganz tilgen. Das geht den Staat schlicht nichts an.

  2. Sehr geehrter Herr Tauber,

    vielen Dank für Ihren Einsatz. Der Fall der politisch/moralisch/ethischen Würdigung des Phänomens der Intersexualität ist ein Beispiel in meiner gerade in Arbeit befindlichen Doktorarbeit. Wie erfreulich, dass sich seit dem Start meiner Arbeit nicht nur der Ethikrat damit befasst hat, sondern auch erste Schritte der Verbesserung Realität werden. Vielen Dank für Ihren Einsatz in dieser Sache. 🙂

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marcel Vondermaßen

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